Wappenführung

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Drachenmama06

Wappenführung

Beitrag von Drachenmama06 » 11.09.2012, 18:41

Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage, die hoffentlich nicht schon 1000 mal gestellt wurde.
Mein Großvater und Urgroßvater und und... hatten ein Familienwappen, dass meine Mutter auch führt. Nun meint sie, ich darf es ebenfalls führen, obwohl ich mittlerweile verheiratet bin. Mein Opa hat mir das Siegel?, den Stempel? zur Herstellung eines eigenen Siegelringes vererbt und das Wappen ist auch auf der Hochzeitstruhe meiner Oma, die wiederum an mich weitergegebn wurde, aufgemalt.
Darf ich nun das Wappen selbst führen? Also kann ich mir den Siegelring anfertigen lassen bzw. das Wappen auch auf Gewandung für Mittelaltermärkte aufsticken lassen?
Vielen Dank für die Antwort
Drachenmama06

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 11.09.2012, 19:22

Werte "Drachenmamma06"

Ausgehend von der Sachlage, daß Sie verheiratet sind und nun wohl einen anderen Familiennamen als Ihr "Großvater und Urgroßvater und und..." führen, also eine neue eigene Linie bilden, sollten Sie dies Wappen Ihrer "Großväter und Urgroßväter und und..." ablegen.
Wappen sind an den Namen gebunden.
Und da Sie nun einen anderen Namen führen.... :!:

Sie können natürlich für Ihre eigene Familie jederzeit ein eigenes Wappen stiften. :!: :lol:

Drachenmama06

Beitrag von Drachenmama06 » 11.09.2012, 19:33

Danke für die schnelle Antwort . Ja das hatte ich befürchtet, meine Mutter möchte, das das Wappen weiterverbt wird, sie selbst trägt noch ihren Familiennamen im Nachnamen. Da mein Onkel keine Kinder hat, stirbt der Name bzw, das Wappen wohl somit aus.:(
Was kostet es denn, ein neues Familienwappen zu "erstellen" und darf ich denn aus o.g. Grund auf Elemente meiner Vorfahren zurückgreifen?
Vielen dank
Drachenmama06

SR-7v
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Beitrag von SR-7v » 11.09.2012, 19:38

Claus J.Billet hat geschrieben:Werte "Drachenmamma06"

Ausgehend von der Sachlage, daß Sie verheiratet sind und nun wohl einen anderen Familiennamen als Ihr "Großvater und Urgroßvater und und..." führen, also eine neue eigene Linie bilden, sollten Sie dies Wappen Ihrer "Großväter und Urgroßväter und und..." ablegen.
Wappen sind an den Namen gebunden.
Und da Sie nun einen anderen Namen führen.... :!:

Da muß man entschieden widersprechen!

Auch eine verheiratete Frau, die den Namen ihres Mannes zum Ehenamen bestimmte, führt immer noch ihren Geburtsnamen. Ihr Leben lang. (Herr Billet, werfen Sie doch einen Blick in den Reisepaß Ihrer Gattin!) Folglich kann sie ihr Leben lang das Wappen Ihrer Väter führen.

Dragan Ciric
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Beitrag von Dragan Ciric » 11.09.2012, 19:44

In deutschen Reisepässen ist der Mädchenname eingetragen??? Dürfte dann weltweit einmalig sein.

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Beitrag von SR-7v » 11.09.2012, 20:00

Sie sind schon ein lustiger Geselle, wenn Sie zu solchen absurden Äußerungen kommen:
Dragan Ciric hat geschrieben:In deutschen Reisepässen ist der Mädchenname eingetragen??? Dürfte dann weltweit einmalig sein.

Im Ernst: Die Vokabel "Mädchenname" ist in Oberösterreich noch in Verwendung? Amtlich? Oder nur in Privathaushalten?

a) Es heißt in Dtld. korrekt "Geburtsname" (in der Fachsprache und sogar in der Standardsprache in anderen deutschsprachigen Ländern meist "Geschlechtsname"), und b) Sie finden es geregelt z.B. hier:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 11.09.2012, 20:38

@ SR-7v

Zitat
"Da muß man entschieden widersprechen ! "

Ihren Widerspruch habe ich zur Kenntnis genommen
....und nun :?: :lol:

Soll die Dame das Wappen der Väter führen mit dem Zusatz : ....geborene XY :?:
Dies dürfte wohl doch etwas befremden.
Daher auch meine Empfehlung das Wappen der Väter abzulegen.

Es wäre daher sehr freundlich, wenn Sie die Fragestellerin und die gesamte Leserschaft, in dieser Angelegenheit etwas Aufklären würden. :lol:

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R1126
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Beitrag von R1126 » 11.09.2012, 21:23

Drachenmama06 hat geschrieben: Was kostet es denn, ein neues Familienwappen zu "erstellen" und darf ich denn aus o.g. Grund auf Elemente meiner Vorfahren zurückgreifen?
Vielen dank
Drachenmama06
Ein Wappen durch einen seriösen Heraldiker entwerfen zu lassen, einschließlich nachfolgendem Eintrag in eine Wappenrolle, kostet so zwischen 600 - 2000 EUR. Viele Heraldiker nennen keinen "Festpreis" auf ihrer Internetseite. Wichtig ist, dass Sie sich Arbeitsproben verschiedener Heraldiker ansehen und bei Gefallen Kontakt mit diesem aufnehmen. Er wird Ihnen erklären, was er Ihnen für welchen Preis anbieten kann.
Das Internet ermöglicht schnellen Zugang zu vielen Angeboten, von denen aber nicht alle empfehlenswert sind.

Lassen Sie sich und Ihrem Heraldiker ruhig etwas Zeit. Es soll kein "Fastfood-Wappen" entstehen, sondern ein anssprechendes Familienzeichen, das auch künftige Generationen gerne führen sollen.

Ja, Sie können Elemente aus dem Wappen Ihrer Herkunftsfamilie in ein neu zu stiftendes Wappen übernehmen. Rat hierzu erhalten Sie ebenfalls bei einem Heraldiker.

Viele Grüße

Ralf
http://www.illustrationen-wappen.de
De Nihilo Nihil (aus nichts wird nichts)

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Beitrag von SR-7v » 11.09.2012, 21:43

Zu dieser Entgegnung:
Claus J.Billet hat geschrieben:@ SR-7v

Zitat
"Da muß man entschieden widersprechen ! "

Ihren Widerspruch habe ich zur Kenntnis genommen
....und nun :?: :lol:

Soll die Dame das Wappen der Väter führen mit dem Zusatz : ....geborene XY :?:
Dies dürfte wohl doch etwas befremden.
Daher auch meine Empfehlung das Wappen der Väter abzulegen.

Es wäre daher sehr freundlich, wenn Sie die Fragestellerin und die gesamte Leserschaft, in dieser Angelegenheit etwas Aufklären würden. :lol:
ergeht folgende Aufklärung:

Mir persönlich ist es vollkommen gleichgültig, wenn eine Frau anläßlich der Eheschließung damit aufhört, Ihr geerbtes Wappen zu führen. Ich halte es jedoch für höchst unsinnig bereits aus den erwähnten Gründen (und anderen, die zu weit führen würden).

Ganz kurz: Wenn man von mir den Rat hören möchte: "schmeißen Sie Ihr geerbtes Petschaft, Ihren Siegelring etc. in den Mistkübel, denn Sie müssen sich alles neu anfertigen lassen, weil: a) das gehört sich so in guten Kreisen und b) der Petschierer und der Goldschmied müssen doch auch von was leben" so muß ich enttäuschen, denn ich hielte einen solchen Rat für schlicht und einfach bekloppt.

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 11.09.2012, 21:58

SR-7v hat geschrieben:Zu dieser Entgegnung:
Claus J.Billet hat geschrieben:@ SR-7v

Zitat
"Da muß man entschieden widersprechen ! "

Ihren Widerspruch habe ich zur Kenntnis genommen
....und nun :?: :lol:

Soll die Dame das Wappen der Väter führen mit dem Zusatz : ....geborene XY :?:
Dies dürfte wohl doch etwas befremden.
Daher auch meine Empfehlung das Wappen der Väter abzulegen.

Es wäre daher sehr freundlich, wenn Sie die Fragestellerin und die gesamte Leserschaft, in dieser Angelegenheit etwas Aufklären würden. :lol:
ergeht folgende Aufklärung:

Mir persönlich ist es vollkommen gleichgültig, wenn eine Frau anläßlich der Eheschließung damit aufhört, Ihr geerbtes Wappen zu führen. Ich halte es jedoch für höchst unsinnig bereits aus den erwähnten Gründen (und anderen, die zu weit führen würden).

Ganz kurz: Wenn man von mir den Rat hören möchte: "schmeißen Sie Ihr geerbtes Petschaft, Ihren Siegelring etc. in den Mistkübel, denn Sie müssen sich alles neu anfertigen lassen, weil: a) das gehört sich so in guten Kreisen und b) der Petschierer und der Goldschmied müssen doch auch von was leben" so muß ich enttäuschen, denn ich hielte einen solchen Rat für schlicht und einfach bekloppt.
Wahrlich :...Welch eine "Aufklärung" :!:
:arrow: ...und höchst sachlich und Aufschlußreich :!: :wink:

Vielen Dank

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Beitrag von SR-7v » 11.09.2012, 22:10

Lieber Herr Billet,
Claus J.Billet hat geschrieben:Wahrlich :...Welch eine "Aufklärung" :!:
:arrow: ...und höchst sachlich und Aufschlußreich :!: :wink:

Vielen Dank
Sie bringen kein Argument, warum sollte ich mir denn mehr Mühe geben? :D

Herr Billet, lassen wir, wenn Ihnen meine Ansicht nicht paßt, den Herrn Jochen zu Wort kommen:
http://heraldik-wappen.de/viewtopic.php?p=60299#60299
Daß - auch bis zur Einführung des neuen Namensrechtes 1974 - eine verheiratete Frau das (von ihrem Vater allerdings) geerbte Wappen bis zum Ende ihrer Tage führen durfte, stand - glaube ich - auch nie ernsthaft zur Debatte.

Das konzediert ja sogar die ansonsten eher leicht konservative Wappenfibel...
_________________
Schöne Grüße

jochen

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Claus J.Billet
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Re: Wappenführung

Beitrag von Claus J.Billet » 11.09.2012, 22:36

Lesen Sie die Eingangsfrage nochmals genau durch :
Drachenmama06 hat geschrieben:Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage, die hoffentlich nicht schon 1000 mal gestellt wurde.
Mein Großvater und Urgroßvater und und... hatten ein Familienwappen, dass meine Mutter auch führt. Nun meint sie, ich darf es ebenfalls führen, obwohl ich mittlerweile verheiratet bin. Mein Opa hat mir das Siegel?, den Stempel? zur Herstellung eines eigenen Siegelringes vererbt und das Wappen ist auch auf der Hochzeitstruhe meiner Oma, die wiederum an mich weitergegebn wurde, aufgemalt.
Darf ich nun das Wappen selbst führen? Also kann ich mir den Siegelring anfertigen lassen bzw. das Wappen auch auf Gewandung für Mittelaltermärkte aufsticken lassen?
Vielen Dank für die Antwort
Drachenmama06
Eine Empfehlung
zur hier strittig geführten Frage :


Wenn die Fragestellerin ihren Ehenamen führt,
kann Sie das Wappen ihrer Väter zwar führen, jedoch nicht unter dem jetzt angeheirateten neuen geführten Ehenamen :!:
Zur weiteren Klärung sollte die Fragestellerin sich vertrauensvoll an eine der führenden heraldischen Vereine e.V. wenden.

Meine Bereitschaft mich hier mit dem User SR-7v
auf dem von Ihm gezeigten obigen "Niveau"
auseinanderzusetzen, hält sich in engen Grenzen.

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Beitrag von GM » 11.09.2012, 23:32

... und ich hatte schon befürchtet, der Mehltau der Altersmilde habe sich über dieses Forum gelegt - Hallelujah ... 8)

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Markus
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Beitrag von Markus » 12.09.2012, 07:30

Altersmilde? Weit gefehlt! Neuerdings "ergehen" Beiträge in Form eines Dekretes, :lol: Manchmal ist es schon recht amüsant hier.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

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Beitrag von SR-7v » 12.09.2012, 07:58

In bezug auf die hier gegenständliche Frage, welche(n) Namen eine verheiratete Frau "hat", braucht man doch nur das entsprechende aktuelle juristische Schrifttum bemühen, was bei den Heraldischen Vereinen mit entsprechender Ausstattung (z.B. Staudinger-Kommentar) wohl auch geschieht.

Wirklich simpel und narrensicher ausgedrückt:

Vollkommen unabhängig davon, ob von dem Recht Gebrauch gemacht wird, den Geschlechtsnamen ("Geburtsnamen") als Begleitname dem Ehenamen voran- oder nachgestellt zu verwenden, ist der vor der ersten Ehe geführte Name ein unauslöschliches Merkmal.

Folglich ist auch das dazugehörige Wappen ein unauslöschliches Merkmal und verwendbar, unabhängig von der Frage, ob der "Geburtsname" gemeinsam mit dem Ehenamen verwendet wird.

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