Altes Wappen übernehmen
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Altes Wappen übernehmen
Gibt es Möglichkeiten ein altes Wappen zu übernehmen, wenn es keinen direkten Nachfolger gibt, wenn ja, wie kann man dann dort vorgehen.
Mfg
Bodovgreifenstein
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Bodovgreifenstein
- Jörg Berndt of Kerry
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alois,
woran sich nur nicht jeder hällt. das hat es aber zu allen zeiten gegeben. auch wurden die lehen und wappen einer familie vom lehensherrn an einen neuen eigentümer weitergegeben. so kann es zu verwechslungen mit der alten familie führen (gewollt oder ungewollt).
woran sich nur nicht jeder hällt. das hat es aber zu allen zeiten gegeben. auch wurden die lehen und wappen einer familie vom lehensherrn an einen neuen eigentümer weitergegeben. so kann es zu verwechslungen mit der alten familie führen (gewollt oder ungewollt).
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
Nun - das würde ja nichts am Unrecht ändern.Jörg Berndt of Kerry hat geschrieben: woran sich nur nicht jeder hällt.
Kleines Problem:
Die Frage ist doch vielmehr: Wenn es keinen Wappenerben gibt, wer wäre denn derjenige, der dem Usurpator die unrechtmäßige Wappenführung untersagen sollte....
Ein Heimfallsrecht gibt es wohl nicht, da es kein "Heim" (will sagen: keine wappenverleihende Lehnsbehörde) gibt.
Nun denn: Es gibt doch dann auch keinen Kläger! Wo wäre denn dann der Richter....?
Die Lösung wäre, daß der "Usurpator" sein Wappen zwar unrechtmäßig führen würde, es aber niemanden gäbe, der ihn daran hindern könnte.
Stimmt das?
Schöne Grüße
Jochen Wilke
-
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und genau hier liegt der Hund begraben. Niemand kann daran gehindert werden das Wappen einer abgestorbenen, bzw. ausgestorbenen Familie zu übernehmen. Den eine Unterlassungsklage könnte ja nur der Wappenstifter, bzw. einer seiner Nachkommen anstrengen. Und die sind bei einer ausgestorbenen Familie ja nicht mehr vorhanden.
Darum heißt es ja auch : sollte nicht übernommen werden anstelle von darf nicht übernommen werden
Mit freundlichem Gruß
A.Lenz
Darum heißt es ja auch : sollte nicht übernommen werden anstelle von darf nicht übernommen werden
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A.Lenz
- Jörg Berndt of Kerry
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ich wollte ja keinen ermundern fremde wappen zu usopieren, aber ich lebe in der realen welt und da wird so was einfach gemacht, ob es recht ist oder nicht. und wie jochen und alois auch bemerkten :" wo kein kläger, kommt kein richter"
Zuletzt geändert von Jörg Berndt of Kerry am 18.11.2005, 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
- Jörg Berndt of Kerry
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- Jörg Berndt of Kerry
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hm...
Wobei bei dieser Problematik zu überlegen wäre, ob die eintragende Wappenrolle nicht als Sachverwalter u.U. hier den Gesetzgeber auffordern könnte, einzuschreiten.
Bei Nachweis einer ungerechtfertigten Führung eines eingetragenen Wappens einer registrierten Familie (Wappenstifter), der das alleinige Führungsrecht an diesem Wappen zusteht.
Es dürfte hierbei unerheblich sein ob die wappenführende Familie abgestorben ist oder nicht. Das Wappen ist in der Wappenrolle registriert und eingetragen. Damit gehört das Wappen zum Bestand der eintragenden Wappenrolle.
Auch wäre u.U. noch zu berücksichtigen, in wie weit hier Rechte des ausführenden Wappenzeichners berührt werden.
In gewisser Weise stellen auch alte Wappen "Kulturgut" dar, welche der Allgemeinheit gehören und nicht von einzelnen Personen kopiert und genutzt werden können.
Da dies alles rechtliche Fragen sind und recht kompliziert sind müßten sich damit Juristen beschäftigen oder zumindest das Kultusministerium.
Wappen und Heraldik fallen in den Bereich Kultur und Geschichte, zumindest nach meinem Begriff !
Bei Nachweis einer ungerechtfertigten Führung eines eingetragenen Wappens einer registrierten Familie (Wappenstifter), der das alleinige Führungsrecht an diesem Wappen zusteht.
Es dürfte hierbei unerheblich sein ob die wappenführende Familie abgestorben ist oder nicht. Das Wappen ist in der Wappenrolle registriert und eingetragen. Damit gehört das Wappen zum Bestand der eintragenden Wappenrolle.
Auch wäre u.U. noch zu berücksichtigen, in wie weit hier Rechte des ausführenden Wappenzeichners berührt werden.
In gewisser Weise stellen auch alte Wappen "Kulturgut" dar, welche der Allgemeinheit gehören und nicht von einzelnen Personen kopiert und genutzt werden können.
Da dies alles rechtliche Fragen sind und recht kompliziert sind müßten sich damit Juristen beschäftigen oder zumindest das Kultusministerium.
Wappen und Heraldik fallen in den Bereich Kultur und Geschichte, zumindest nach meinem Begriff !
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 18.11.2005, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: hm...
Naja, aber wenn doch niemand übrig is.....Claus J.Billet hat geschrieben:Wobei bei dieser Problematik zu überlegen wäre, ob die eintragende Wappenrolle nicht als Sachverwalter u.U. hier den Gesetzgeber auffordern könnte, einzuschreiten.
Bei Nachweis einer ungerechtfertigten Führung eines eingetragenen Wappens einer registrierten Familie (Wappenstifter), der das alleinige Führungsrecht an diesem Wappen zusteht.
Das bringt mich nochmal zur Frage des Heimfallsrechts....
Ich zitiere BGB § 1936
(1) Ist zur Zeit des Erbfalls weder ein Verwandter, ein Lebenspartner noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden, so ist der Fiskus des Bundesstaats [heute würde man sagen:"Bundeslandes"], dem der Erblasser zur Zeit des Todes angehört hat, gesetzlicher Erbe......
Möglicherweise ist Vater Staat (ob Land oder Bund) ja vielleicht DOCH, nämlich via Erbrecht, Rechtsnachfolger einer wappenführenden Familie und KÖNNTE (bei entsprechender Interessenlage) die Wappenführung untersagen.
Aber wie immer: Wo die Juristen schweigen (und das tun sie selten), reden die Politiker....
Schönes Wochenende
Jochen Wilke
- Claus J.Billet
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hmm
@ Jochen
Richtig, diese Überlegung ist jedenfalls anzustrengen.
Grundsätzlich ist jedem dringend zu Empfehlen die Nutzung von fremden Wappen zu unterlassen.
Richtig, diese Überlegung ist jedenfalls anzustrengen.
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