Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

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ibes289
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Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von ibes289 » 22.10.2017, 23:47

Hallo Liebes Forum,

zu erst einmal ein paar Worte zum wunsch nach einem eigenen Wappen:

In meiner Elterlichen Familie so wie in der Familie meiner zukünftigen gibt es keine tratidionen oder ähnliches was von Generation zu Generation weiter gegeben wird und die Familie verbindet.

Da in naher Zukunft die Hochzeit und Geburt des ersten Kindes ansteht, liegt die stiftung eines Familienwappen's nahe und somit auch die begründung neuer tratidionen...


Aber nun zum eigentlichen Thema:

Nach kurzen überlegen haben wir uns ein wappen ausgedacht.

Rotes Schild in Flammen Form
Darauf die Buchstaben A und H in Silber
Stat eines Helmes ein Goldenes Herz ( das herz wird von Flamenzungen des schildes fast umschlossen)


Doch nun kam das große erwachen.
Der Gesetzgeber Verweist nur auf Nahmensrecht und Gewohnheitsrecht sowie auf eine Veröffentlichung.

Also haben wir nach Wappen Rollen gesucht und festellen müssen das unsere Kreation weder der traditionellen Heraldik entspricht und auch mit keiner der Statuten der Wappen Rollen vereinbar ist.

Auch wenn wir das wappen jetzt soweit abändern würden das es Regestrierbar wäre, so steht immer noch die vererbbarkeit im Väterlichen Stamm im Raum.
Wir würden es lieber in direkter Blutllinie,geschlechts unabhäning und mit der option das der Ehepartner das wappen annehmen kann stiften wollen.

Da dies aber so in einer seriösen Wappenrolle nicht Regestriert und veröffentlicht werden kann,Fragen wir uns nun ob wir unser erfundenes wappen
In der Öffentlichkeit führen dürfen ohne es Regestrier zu haben?


Ich weiß das ich mit dieser Frage die tratidionen der Heraldik mit "füßen trete" und viele nutzer vielleicht sogar verärgere. Aber trotz alle dem hoffe ich auf die ein oder andere konstruktive Antwort.
Ansonsten bitte ich um Löschung des Beitrages.

Mit Freundlichen Grüßen

Marcus

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Claus J.Billet
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von Claus J.Billet » 23.10.2017, 06:52

@ ibes289

Lesen Sie sich mal hier ein :
http://forum.ahnenforschung.net/forumdisplay.php?f=67
und am besten auch hier :
http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=16932
:!:
Die von Ihnen angedachte/geplante Darstellung wäre kein "Wappen" im Sinn der Heraldik,
sondern höchstens ein "Logo" für Ihre Familie.
Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, wie und in und welcher Form Sie
Ihr Familien-Symbol erstellen.
Ein "Wappen" ist es jedoch keinesfalls. :!: :wink:

Beispiele zur gestalterischen Wappen-Darstellung
finden Sie hier :
http://www.familie-greve.de/wappenindex/

Egon Ossowski
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von Egon Ossowski » 23.10.2017, 08:33

ibes289

Kollege Claus Billet hat Ihnen ja bereits mitgeteilt, daß Ihr Entwurf als Logo/Emblem o.ä. zu bezeichnen ist und damit nicht den allgemeinen Regeln der Heraldik unterliegt. Desweiteren hat er Ihnen auch Verknüpfungen beigefügt, die Sie vor der Verwirklichung Ihres Vorhabens lesen sollten.

Ich möchte noch einen zusätzlichen Aspekt beifügen. Ihr Ziel ist ja die Begründung einer familiären Tradition. Natürlich können Sie dies auch abseits der Heraldik mit der Einführung eines Familienlogos bewerkstelligen. Da es jedoch später keinerlei Nachweise gibt, wer und wann mit welchem Hintergrund dieses Emblem in die Familie eingeführt hat, glaube ich, daß das Emblem wenig Überlebenschancen hat. Ein traditionelles Wappen dagegen ist auch nach Generationen in seinen Ursprüngen und seiner Bedeutung immer wieder nachvollziehbar. Das ist ganz wichtig, besonders dann, wenn beispielsweise das Wappen oder das Logo eine Generation lang in "Vergessenheit" gerät. Als Logo wäre es dann quasi tot, als registrieres Wappen jederzeit wieder von den Nachfahren beleb- und verwendbar.

Von der Weitergabe eines Wappens in der männlichen Linie ist man übrigens mittlerweile abgerückt. Heute gilt im Großen und Ganzen die Aussage, daß alle Familienmitglieder das Wappen führen dürfen, solange sie sich des Familiennamens bedienen.

Vielleicht lassen Sie diese Argumente für eine klassische Wappenstiftung in Ihre Überlegungen einfließen.

MfG
Egon Ossowski
Mit freundlichen Grüßen aus dem Landesteil Schleswig
Med venlig hilsen fra Slesvig
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Egon Ossowski

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R1126
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von R1126 » 23.10.2017, 19:25

Das Wichtigste wurde bereits gesagt. Ein Logo darf jeder jederzeit führen - es kann sogar eine Tradition begründen. Ein Wappen allerdings steht in einer viele Jahrhunderte andauernde, europäische Praxis und wird bis heute sofort als Familiensymbol erkannt.

Auch ein Wappen dürfen Sie führen, ohne dass es jemals registriert wurde. Die Registrierung in einer seriösen Wappenrolle stellt jedoch sicher, dass das Wappen später wieder auffindbar ist, dass die gewählten Inhalte zweifelsfrei festgelegt sind und dass nachweisbar ist, seit wann es geführt wurde (was Ihnen in einem unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden Rechtsstreit zugute kommen dürfte).

Herz und Flammen lassen sich ohne weiteres in ein Wappen integrieren, Buchstaben nicht. Wappen stammen aus einer Zeit, in der selbst der Adel häufig kaum lesen konnte. Außerdem besitzt ein Bild eine größere Unterscheidungskraft als eine Buchstabenkombination - und gefälliger ist es meistens ohnedies.

Vielleicht denken Sie nochmal darüber nach.

Viele Grüße
Ralf
http://www.illustrationen-wappen.de
De Nihilo Nihil (aus nichts wird nichts)

ibes289
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von ibes289 » 24.10.2017, 20:15

vielen Dank für die antworten :D
Waren sehr Aufschlussreich.
Ich habe mir auch die beiden link's angesehen und bin schon etwas schlauer geworden.

Da ich nun mit einen offenen Auge für wappen durch die Welt gehe ist mir bei einem unsrer Sub Unternehmer eines aufgefallen, das Familie Wappen der "Knauf".
Welches ich gleich mal gegoogelt habe und bin auf das gestoßen wonach ich suche.

In 2 absetzen heißt es wie folgt:

Mitglied des Familienverbandes können alle Namensträger werden, aber auch solche, die von einem Knauff, f, ft abstammen und durch Heirat jetzt anders heißen.

Das Familienwappen

Es wurde bei der Verbandsgründung nach heraldischen Gesichtspunkten aus alten vorgefundenen
Knauff-Wappen neu gestaltet und 1927 in das Generalregister zur deutschen Wappenrolle eingetragen. Unser Familienwappen, das die Verbandsmitglieder führen dürfen...

http://www.familienverband-knauf.de/htm ... knauf.html

So wie ich es bis jetzt verstanden habe ist dies ja so nicht möglich, oder gibt's da doch möglichkeiten das wappen zu führen auch unter anderem Namen(aber direkte verwandschaft)???oder ist dies alles nur gefälscht?

Wen das so wie oben beschrieben ginge, dann würde der gestalltung eines Richtigen wappen's nichts im Wege stehen.

Anbei noch der erste Entwurf unseres "logos"
Farblich nicht korrekt aber die form an sich stimmt und ohne Buchstaben

https://www.dropbox.com/s/pf4s2zvu5s14o ... 4.jpg?dl=0

Vielleicht wäre dies als "Schildfüllung" akzeptabel?

Mit Freundlichen Grüßen

Marcus

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R1126
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von R1126 » 24.10.2017, 20:33

Hallo Marcus,

wenn das oben erwähnte Wappen das des Familienverbandes Knauff ist und nicht das der Familie (so ist es in Ihrem Text beschrieben) dann geht es schon. Es ist dann sozusagen ein Vereinswappen und in den (exklusiven)
Verein können eben nur Verwandte und Namensvettern "eintreten". Der Verein hat dann dieses Symbol als Erkennungszeichen und erlaubt möglicherweise allen Mitgliedern, dieses zu Zeigen - vielleicht sogar es zu führen. Streng genommen ist es damit ein Logo, das eben aussieht wie ein Wappen.
So ein Vorgehen stiftet jedoch Verwirrung, da man zuerst vermuten würde, es handelt sich um ein richtiges Familienwappen, welches Blutsverwandtschaft und Namensgemeinschaft voraussetzt. Und diese ist bei einem Familienverband nicht gegeben. Das wappenähnliche Symbol unterliegt damit einer nicht unerheblichen Beliebigkeit.

Ein echtes Familienwappen wird aber innerhalb der Familie (mit dem Namensstamm) weitergegeben und erhebt den Anspruch auf die Zugehörigkeit zu einer Abstammungsgemeinschaft.

Wenn Sie aber lieber ein Übergreifendes Logo haben wollen - auch dafür gibt es eine Jahrhunderte alte Tradition: Ein Badge oder Impresa = Bilddevise. Diese sind aus der Heraldik entstanden und waren entweder persönliche Zusatzsymbole oder Parteizeichen - standen aber in der heraldischen Formentradition. Das könnte eine hübsche Alternative zu einem Wappen sein.

Viele Grüße
Ralf
http://www.illustrationen-wappen.de
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Duppauer1
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von Duppauer1 » 25.10.2017, 01:17

Hallo Markus,

diese Forum soll informieren !

Zu Deiner Frage "Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?"
Alle Heraldiker und Wappenrollen werden mich jetzt verfluchen, aber es gehört zu einer ehrlichen Beantwortung Deiner Frage dazu!
Ja das geht :!:
Wie alle schon erwähnt haben ist Dein Vorschlag aus heraldischer Sicht kein Wappen ehr ein Logo!
Man kann dies als Marke beim Deutschen Patent-und Markenamt eintragen lassen, auch kann man dort natürlich auch heraldisch korrekte Wappen als Marke eintragen lassen!
Die scheren sich dort nicht um heraldische und genealogische Gesichtspunkten! Aber auch hier muß ein Abgleich geführt werden ob dieses Wappen/Logo nicht schon in ähnlicher Form von anderen geführt wird.
Und ich glaube ein Eintrag beim Deutschen Patent-und Markenamt ist nicht ganz so günstig wie bei den heraldischen Vereinen.
Und noch ein wichtiger Gesichtspunkt würde ich berücksichtigen, suche ich ein Wappen, so suche ich doch in den veröffentlichen Werken/Wappenrollen der heraldischen Vereine oder entsprechender Literatur und nicht beim Deutschen Patent-und Markenamt! Also ich habe dort noch nie ein Wappen gesucht!
Auch erlischt der Patentschutz/Rechtsschutz nach einen bestimmten Zeitraum!

Auch muss ein Wappen nicht unbedingt in einer Wappenrolle eingetragen sein um es zu führen!
Es gibt unzählige auch alte Wappen die nie irgendwo registriert oder veröffentlicht wurden.
Beim Verein Kleeblatt kannst Du Dich dazu einlesen.
http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrecht.html
Und hier zur Führungsberechtigung eines "eingetragenen" Wappens in einer Wappenrolle
http://www.wappenkunde-niedersachsen.de ... recht.html

Soviel nun zur Beantwortung Deiner Frage.

Ich würde Dir raten ein Wappen nach heraldischen Gesichtspunkten zu entwerfen und dies in einer Wappenrolle, schon aus o.g. Gründen der Rechtssicherheit, eintragen zu lassen.
Bei einen Wappenentwurf sind Dir die Heraldiker hier im Forum, glaub ich, bestimmt mit Rat und Tat behilflich.

Zum Wappen Knauff stimme ich den Ausführungen von Ralf voll und ganz zu!

Mich würde ja interessieren wie die Führungsberechtigung, des Wappens Knauff, beim Herold in Berlin festgelegt ist.
Auf der eingestellten Urkunde des Familienverbandes ist darüber ja nichts zu erfahren!
http://www.familienverband-knauf.de/htm ... appen.html
Es wurde ja angeblich in der damaligen Vereinszeitschrift des Vereins Herold "DER DEUTSCHE HEROLD. Zeitschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 1927" veröffentlicht.
Vielleicht hat ja jemand auf diesen Jahrgang Zugriff und dort ist mehr über die Führungsberechtigung zu erfahren.
Ich nehme mal an das die Führungsberechtigung beim Herold in der "männlichen" Stammfolge festgelegt wurde.
Das Würde der damaligen Tradition entsprechen und würde der Ausdehnung der Führungsberechtigung des Familienverbandes auf alle Mitglieder mit dem Namen Knauff die nicht in männlicher Stammfolge des Wappenstifters abstammen, zuwider sprechen!
Aber letztendlich kann das nur eine Akteneinsicht zu dem Eintrag der Wappens Knauff, Reg.-Nr 1399/27 beim Herold in Berlin klären.

Also viel Erfolg bei der Erstellung Deines Wappens oder Logos.

MfG
Duppauer
Bild Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)

Herzliche Grüße
Dieter

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Claus J.Billet
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von Claus J.Billet » 25.10.2017, 09:37

... und nur mal so nebenbei,

Das Wappen "Knauff" ist bereits registriert :!:
hier der Wappen-Eintrag zu "Knauff":
http://wappen-billet.de/Kunden/Knauff/Knauff.jpg

evtl. hilft dies etwas weiter :?: :wink:

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Duppauer1
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Re: Nicht regestrier Fähiges Wappen öffentlich führen, ist das möglich?

Beitrag von Duppauer1 » 25.10.2017, 10:59

Lieber Herr Billet,
herzlichen Dank für das Auffinden des Wappens Knauff im Siebmacher und das Einstellen hier!
Mich würde aber hierzu speziell die Eintragung der Führungsberechtigung in der Deutschen Wappenrolle des Herolds interessieren!
In den Bänden 1-72 der DWR glaube ich nicht,jemals gelesen zu haben, das ein Familienverband als führungsberechtigt genannt wurde.
Allerdings erschien das Wappen 1927, also vor dem 1 Band der DWR. Ich glaube aber nicht das die DWR von der Tradition der männlichen Stammfolge hier abgegangen ,ist.
Aber möglich ist vieles, letztendlich hilft wie gesagt, nur Akteneinsicht beim Herold.
Ich frage mal dort nach der Führungsberechtigung nach und melde mich dann wenn ich Antwort erhalten habe.

LG
Duppauer
Bild Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)

Herzliche Grüße
Dieter

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