Neues Wappen stiften - Eure Meinung bitte
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Neues Wappen stiften - Eure Meinung bitte
Hat sich erledigt - Vielen Dank
Zuletzt geändert von Cevauge am 05.05.2014, 21:59, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Neues Wappen stiften - Eure Meinung bitte
Hallo Christian,Cevauge hat geschrieben:Hallo erstmal. Ich bin neu hier.
Ich trage mich mit der Idee einer Neustiftung nachdem ich das alte Wappen unserer Familien wegen unterbrochenen Blutlinie nicht führen darf.
Es steht im Siebmacher unter den ausgestorbenen Adelswappen.
http://www.imgbox.de/show/img/T0ynp3EU9U.jpg
Christian
nur mal so vorab,
eine "unterbrochene Blutslinie" existiert nicht,
und
"ausgestorben" ist nicht = "ausgestorben"
das ist allgemeiner Schwachsinn, entweder Du heisst heute "anders"
und darfst deswegen nicht das Wappen führen, oder dein Familienzusammenhang ist nicht dokumentiert,
oder Du gehörst zu einer namensgleichen Familie!
Alles andere ist eine aufgetischte Irreführung!!!
Gruß,
Frank
-
- Mitglied
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.07.2011, 15:57
-
- Mitglied
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.07.2011, 15:57
Eine Namensähnlichkeit berechtigt noch nicht dazu, sich bei dem Wappen der "v. Gantzke" zu bedienen. Dies ist nur bei einer verwandtschaftlichen Verbindung erlaubt.
Und diese Verbindung können Sie nicht belegen!
Ich würde deshalb vorschlagen ein eigenes Wappen - ohne Anlehnung an die Symbole der v. Gantzken - zu stiften. Da können Sie dann sicher sein, dass sie bei diesem Wappen bestimmt führungsberechtigt sind.
Und diese Verbindung können Sie nicht belegen!
Ich würde deshalb vorschlagen ein eigenes Wappen - ohne Anlehnung an die Symbole der v. Gantzken - zu stiften. Da können Sie dann sicher sein, dass sie bei diesem Wappen bestimmt führungsberechtigt sind.
Wappen sind Zeichen für die Ewigkeit
-
- Mitglied
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.07.2011, 15:57
-
- Mitglied
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.07.2011, 15:57
Hallo Christian,
in einem Ihrer Beiträge schreiben Sie folgendes
Ist dies richtig?
Wenn ja beruht das "von" in Ihrem Namen auf eine Erhebung in den Adelsstand?
MfG
Duppauer1
in einem Ihrer Beiträge schreiben Sie folgendes
Daraus schließe ich das Ihr Familienname "von Ganski" ist.Im Siebmacher sind deshalb nicht nur der Wappenführende Name "Ganske" sondern auch mein name "v. Ganski" genannt.
Ist dies richtig?
Wenn ja beruht das "von" in Ihrem Namen auf eine Erhebung in den Adelsstand?
MfG
Duppauer1
Ok das ist doch schon mal was!
Wie hat sich denn Ihr Familienname seit 1730 im laufe der Jahre bis heute genau in den Kirchenbüchern/Urkunden geschrieben? Aus welchen Orten stammen denn die Eintragungen in den Kirchenbüchern/Urkunden genau?
Haben Sie bis 1730 einen lückenlosen Nachweis in der männlichen Stammfolge bis zu Ihnen?
Hier könnte man dann in der Ahnenforschung ansetzen um evtl. das Adelsdiplom mit dem dazugehörigen Wappen aufzufinden. Was nicht immer einfach ist und oft auch nicht gelingt! Aber manchmal schon!
Ansonsten bleibt Ihnen wirklich nur die Neustiftung eines Wappens.
MfG
Duppauer1
Wie hat sich denn Ihr Familienname seit 1730 im laufe der Jahre bis heute genau in den Kirchenbüchern/Urkunden geschrieben? Aus welchen Orten stammen denn die Eintragungen in den Kirchenbüchern/Urkunden genau?
Haben Sie bis 1730 einen lückenlosen Nachweis in der männlichen Stammfolge bis zu Ihnen?
Hier könnte man dann in der Ahnenforschung ansetzen um evtl. das Adelsdiplom mit dem dazugehörigen Wappen aufzufinden. Was nicht immer einfach ist und oft auch nicht gelingt! Aber manchmal schon!
Ansonsten bleibt Ihnen wirklich nur die Neustiftung eines Wappens.
MfG
Duppauer1