(von) Planck

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Gast

Beitrag von Gast » 17.12.2010, 18:22

Rider hat geschrieben: Der "Adelsrechtsausschuß" mag vieles regeln, aber dies alles ohne die nötige rechtliche Kompetenz.
Da ich kein Jurist bin, verlasse ich mich auf diesen.

Wo hat er rechtlich falsch entschieden ?
Wer hat wo und wann in welcher Sache mit Erfolg dagegen geklagt ?

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Rider
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Beitrag von Rider » 17.12.2010, 18:36

Er kann gar nicht rechtlich falsch entscheiden, da ohne rechtliche Kompetenz. Was dort geregelt wird, fällt für mich unter "Freie Meinungsäußerung", mehr aber auch nicht. Warum sollte man dann klagen?

Und wenn der Peronal-Adel kein Adel war, was ist dann mit den vielen Freiherren- und Grafendiplomen, die auch nicht auf Besitz begründet waren? Sie gehör(t)en doch auch nicht zu den "alten" Adelsfamilien.

P.S. Aber ich schweife wahrscheinlich vom Thema ab.
Gruß vom Rider

Gast

Beitrag von Gast » 17.12.2010, 20:17

Rider hat geschrieben:Er kann gar nicht rechtlich falsch entscheiden, da ohne rechtliche Kompetenz. Was dort geregelt wird, fällt für mich unter "Freie Meinungsäußerung", mehr aber auch nicht. ?
Aha
Aber ich schweife wahrscheinlich vom Thema ab.
1. Timotheus 4 9
Das ist je gewißlich war !

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Rider
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Beitrag von Rider » 17.12.2010, 21:53

rekem hat geschrieben:
1. Timotheus 4 9
Das ist je gewißlich war !
1 Timotheus 5,1

Einem älteren Mann sollst du nicht grob behandeln, sondern ihm zureden wie einem Vater!

Nichts für ungut :wink:
Gruß vom Rider

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 18.12.2010, 00:05

Oder auch:

Wer in Dorfe oder Stadt
einen Onkel wohnen hat,
der sei höflich und bescheiden,
denn das mag der Onkel leiden....

Ich habe die Pelikanfamilie mal graphisch umgesetzt.

Ganz gegen meine Gewohnheiten ohne durchgeknallte Helmdecken, aber der Vorweihnachtsstreß läßt leider keine Zeit für Extravaganzen.



Bild
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 18.12.2010, 15:12

Einfach Genial :!:
:wink:

Rolf Stichling
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Beitrag von Rolf Stichling » 16.01.2011, 16:59

Nur mal so aus historischem Interesse:

Wenn der Personaladel in Württemberg 1913 - also noch zu Zeiten der Monarchie - aufgehoben wurde, dann stellt sich mir die Frage:

In welche Richtung? In welchem Sinne?

a) Verloren diejenigen, die dem Personaladel bis dahin zugerechnet wurden, ihren Adelstitel?
oder
b) Wurde aus dem Personaladel ein vererbbarer Adel?

Jørg
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Beitrag von Jørg » 20.01.2011, 18:50

@ Rolf Stichling

Antwort c) der Adel wurde aufgehoben.

Seit 1918/19 ist der Adel ist keine rechtliche Kategorie mehr, die adeligen Bestandteile eines Namen unterliegen somit nur dem allgemeinem deutschen Namens- bzw. Familienrecht.

Dies wird natürlichgerweise von ur- und anderen "adeligen" Familien anders gesehen und auch in vielen Medien dementsprechend dargestellt, hat trotzdem keine rechtliche Relevanz.

Hilsen Jørg
Hilsen Jørg

Rolf Stichling
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Beitrag von Rolf Stichling » 22.01.2011, 17:29

@ Hilsen Jørg,

ja, das gilt für die Zeit nach 1918. Da wurde der Adel als standesrechtliche Kategorie vom Staat aufgehoben. Jeglicher Adel!
Das Adelsprädikat wurde im Deutschen Reich aber auch nach 1918 als Namensbestandteil weitergeführt - anders als in Österreich wo das Führen der Adelsprädikate gesetzlich verboten war.

Aber im Thread weiter oben heißt es, in Württemberg habe es schon 1913 das Ende des Personaladels gegeben. (Rider schrieb: "Der Personaladel in Württemberg wurde - um genau zu sein - am 1. 9. 1913 durch kgl. Verordnung aufgehoben.")

Was wurde denn 1913 aus demjenigen, der zuvor der Personaladel verliehen wurde. Hatte der 1913 - also noch zu Zeiten der Monarchie - seinen Adel verloren? Oder Wurde sein Personaladel in erblichen Adel überführt?
Oder wurde durch den König von Württemberg nur auf die weitere Verleihung des Personaladels verzichtet?

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Rider
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Beitrag von Rider » 22.01.2011, 17:46

Warum sollte er seines Personaladels verlustig gehen? Nach dem von mir genannten Datum wurde der Personaladel einfach nicht mehr verliehen.
Gruß vom Rider

Gast

Beitrag von Gast » 23.01.2011, 07:42

Ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
1. Hat hier jemand Einblick in diese kgl. württ. Verordnung ?
2. Was steht da diesbezüglich genau drin ?

****************************************************
Da wir hier ja eigentlich bei der Heraldik sind:
Weiß jemand, ob diese - per Orden personaladelig gewordenen - Württemberger
a) automatisch oder
b) über einen Antrag
ein Wappen erhielten ?

Es handelte sich dabei z.B. praktisch um jedes - vorher nichtadelige - Landeskind welches eines der 18 kgl. württ. Regimenter kommandierte (es gab dabei nämlich auch Preußen im Austausch, die zwar den Orden aber, falls sie bürgerlich waren, nicht den Adel erhielten, da sie ja keine Landeskinder waren).

Kennt hier jemand ein solches Wappen ?

In Bayern und Österreich hatten diese ja ein Wappen (außer den Rittern des Öst.Mil.Maria Theresien Ordens, die es nur über einen "taxfreien" Antrag zum erblichen Freiherren erhalten konnten).

**********************************************
zu der Frage: was geschah tatsächlich nach der Verordnung von 1913, ein Beispiel:
Rgt. 126 1911 stv. Kdr Oberstleutnant Körbling,
Rgt. 120 1912-14 Kdr. Oberst v. Körbling,
verabschiedet 1919 als Generalleutnant (RDA 15.7.1918),
immer noch mit v. Körbling.
Das gilt durchgängig für alle vergleichbaren Offiziere.

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