Ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
1. Hat hier jemand Einblick in diese kgl. württ. Verordnung ?
2. Was steht da diesbezüglich genau drin ?
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Da wir hier ja eigentlich bei der
Heraldik sind:
Weiß jemand, ob diese - per Orden personaladelig gewordenen - Württemberger
a) automatisch oder
b) über einen Antrag
ein
Wappen erhielten ?
Es handelte sich dabei z.B. praktisch um jedes - vorher nichtadelige - Landeskind welches eines der 18 kgl. württ. Regimenter kommandierte (es gab dabei nämlich auch Preußen im Austausch, die zwar den Orden aber, falls sie bürgerlich waren, nicht den Adel erhielten, da sie ja keine Landeskinder waren).
Kennt hier jemand ein solches Wappen ?
In Bayern und Österreich hatten diese ja ein Wappen (außer den Rittern des Öst.Mil.Maria Theresien Ordens, die es nur über einen "taxfreien" Antrag zum erblichen Freiherren erhalten konnten).
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zu der Frage: was geschah
tatsächlich nach der Verordnung von 1913, ein Beispiel:
Rgt. 126 1911 stv. Kdr Oberstleutnant Körbling,
Rgt. 120 1912-14 Kdr. Oberst
v. Körbling,
verabschiedet 1919 als Generalleutnant (RDA 15.7.1918),
immer noch mit
v. Körbling.
Das gilt durchgängig für alle vergleichbaren Offiziere.