Herstellung und Verkauf von Gemeindewappen
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Herstellung und Verkauf von Gemeindewappen
Hallo zusammen,
ich besitze eine umfassende Sammlung von handgeschnitzen und bemalten Gemeindewappen Deutschlands.
Mich beschäftigt insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit ob der Herstellung und des Verkaufs von Gemeindewappen.
Ich freue mich über diesbezügliche Auskünfte bzw. Quellenhinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Joost Schloemer
ich besitze eine umfassende Sammlung von handgeschnitzen und bemalten Gemeindewappen Deutschlands.
Mich beschäftigt insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit ob der Herstellung und des Verkaufs von Gemeindewappen.
Ich freue mich über diesbezügliche Auskünfte bzw. Quellenhinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Joost Schloemer
Gesamtdokumentation kommunaler Heraldik Deutschlands und staatspolitisches Bildungsobjekt mit über 3500 handgeschnitzen und handbemalten Wappen deutscher Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden.
- countrytrucker8
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Hallo Joost,
ich bin alles andere als ein Fachmann für deine Fragen aber ich versuch es mal.
Achtung das ist lediglich meine persönliche Meinung.
Herstellung: Niemand wird einem die Herstellung von Gemeindewappen verwehren können so lange es keinem kommerziellen Hintergrund gibt.
Verkauf: Das Wappen kann niemand verkaufen, höchstens die Darstellung sei es als Plastik oder in Papierform. Dafür müßte man wohl eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Gemeindeamt, Stadtrat etc) beantragen und genehmigen lassen.
Vielleicht ist H. Ossowski da der bessere Ansprechpartner. Ich hoffe er liest mit und antwortet auch. Ich persönlich würde mich auf jeden Fall bei den Behörden erkundigen.
ich bin alles andere als ein Fachmann für deine Fragen aber ich versuch es mal.
Achtung das ist lediglich meine persönliche Meinung.
Herstellung: Niemand wird einem die Herstellung von Gemeindewappen verwehren können so lange es keinem kommerziellen Hintergrund gibt.
Verkauf: Das Wappen kann niemand verkaufen, höchstens die Darstellung sei es als Plastik oder in Papierform. Dafür müßte man wohl eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Gemeindeamt, Stadtrat etc) beantragen und genehmigen lassen.
Vielleicht ist H. Ossowski da der bessere Ansprechpartner. Ich hoffe er liest mit und antwortet auch. Ich persönlich würde mich auf jeden Fall bei den Behörden erkundigen.
Wolfgang Schönenberg
https://www. DIY-Heimwerken.de.de.
Lebe deinen Traum und verträum nicht dein Leben
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- Claus J.Billet
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Sorry, bin ich jetzt zu weit gegangen?
Wolfgang Schönenberg
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Ich glaube, dass ist eine vorgeschobene Frage
für eine getarnte Werbeplattform.
Vermute ich mal.
edit: Link entfernt. Christian Ader
Freundlichen Gruss, Kurzmeier MH.
für eine getarnte Werbeplattform.
Vermute ich mal.
edit: Link entfernt. Christian Ader
Freundlichen Gruss, Kurzmeier MH.
Sagen was man denkt, machen was man sagt.
Mitglied bei:
BLF
COMP GEN
DAGV
www.muenchner-wappen-herold.de
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nochmal hallo zusammen,
ich erwarte weder eine Rechtsberatung noch ist das eine getarnte Werbung.
Ich bat höflich als Firma um einen Hinweis betreff der Vermarktungsproblematik von Gemeindewappen und ggf. um Quellen.
Verschiedene Quellen im Internet verweise darauf, dass die kommerzielle Herstellung und Verbreitung von Gemeidewappen verboten sein.
Im Gegensatz dazu gibt es reichlich Anbieter wie Graveure oder Holzschnitzerein, welche aber auch Gemeindewappen anbieten.
Nun steh ich da mit einer Sammlung von ca 4000 holzgeschnitzen Gemeindewappen und weiss nicht, ob diese Sammlung gewerblich nutzbar ist.
Vielleicht gibt es ja in diesem Forum auch konstruktive Stimmen.
Meinen Dank voraus.
joost Schloemer
ich erwarte weder eine Rechtsberatung noch ist das eine getarnte Werbung.
Ich bat höflich als Firma um einen Hinweis betreff der Vermarktungsproblematik von Gemeindewappen und ggf. um Quellen.
Verschiedene Quellen im Internet verweise darauf, dass die kommerzielle Herstellung und Verbreitung von Gemeidewappen verboten sein.
Im Gegensatz dazu gibt es reichlich Anbieter wie Graveure oder Holzschnitzerein, welche aber auch Gemeindewappen anbieten.
Nun steh ich da mit einer Sammlung von ca 4000 holzgeschnitzen Gemeindewappen und weiss nicht, ob diese Sammlung gewerblich nutzbar ist.
Vielleicht gibt es ja in diesem Forum auch konstruktive Stimmen.
Meinen Dank voraus.
joost Schloemer
Gesamtdokumentation kommunaler Heraldik Deutschlands und staatspolitisches Bildungsobjekt mit über 3500 handgeschnitzen und handbemalten Wappen deutscher Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden.
Normalerweise regeln die Gemeinden und Städte wappenrechtliche Fragen in ihren Hauptsatzungen. Sie werden wahrscheinlich nicht umhin kommen, sich in jedem Einzelfall bei der entsprechenden Gemeinde zu erkundigen, oder Sie bieten die Produkte den Gemeinden einfach zum Kauf an.
Andere Frage: Wie kommen Sie an 4000 geschnitzte Gemeindewappen? Das würde mich schon sehr interessieren.
Andere Frage: Wie kommen Sie an 4000 geschnitzte Gemeindewappen? Das würde mich schon sehr interessieren.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
- Heilbronner
- Mitglied
- Beiträge: 60
- Registriert: 10.08.2006, 15:35
- Wohnort: Gundelsheim/Neckar
Rechtliche Lage:
Bei Verkauf (Verwendung von Wappen für gewerbliche Zwecke) ist in jedem Fall (d.h. hier leider in jedem Fall!) die Genehmigung der jeweiligen Gemeinde einzuholen, es sei denn es handelt sich um Wappen mit erloschener Rechtspersönlichkeit (ist bei alten Ortsteilwappen nach Eingemeindungen der Fall).
Allerdings:
Nur in den wenigsten Städten gibt es eine Ergänzung/Regelung in der Hauptsatzung zur Verwendung ihres Wappens.
Wahrscheinlich kommt daher bei vielen Verwaltungen folgendes Gewohnheitsrecht zur Anwendung: Was ich nicht weis macht mich nicht heiss!
BWGZ 18/82, S.542
"3. Verwendung des Gemeindewappens durch die Geschenk- und Andenkenindustrie
(...)soll die Gemeinde bei der Erteilung der Genehmigung an privatwirtschaftliche Unternehmen sehr zurückhaltend verfahren. Vor allem auch deshalb, weil die Gemeinde wegen Art. 3 GG kaum einer Firma etwas vorenthalten kann, was sie einer anderen bereits zugestanden hat. Dies könnte dazu führen, daß die Gemeinde es letztlich nicht mehr in der Hand hat, daß sich nur zuverlässige Firmen des Gemeindewappens bedienen. (...)
Das heißt: man kann ganz schnell "schlafende Hunde" bzw. Amtsschimmel wecken, wenn man Anfragen startet...
Bei Verkauf (Verwendung von Wappen für gewerbliche Zwecke) ist in jedem Fall (d.h. hier leider in jedem Fall!) die Genehmigung der jeweiligen Gemeinde einzuholen, es sei denn es handelt sich um Wappen mit erloschener Rechtspersönlichkeit (ist bei alten Ortsteilwappen nach Eingemeindungen der Fall).
Allerdings:
Nur in den wenigsten Städten gibt es eine Ergänzung/Regelung in der Hauptsatzung zur Verwendung ihres Wappens.
Wahrscheinlich kommt daher bei vielen Verwaltungen folgendes Gewohnheitsrecht zur Anwendung: Was ich nicht weis macht mich nicht heiss!
BWGZ 18/82, S.542
"3. Verwendung des Gemeindewappens durch die Geschenk- und Andenkenindustrie
(...)soll die Gemeinde bei der Erteilung der Genehmigung an privatwirtschaftliche Unternehmen sehr zurückhaltend verfahren. Vor allem auch deshalb, weil die Gemeinde wegen Art. 3 GG kaum einer Firma etwas vorenthalten kann, was sie einer anderen bereits zugestanden hat. Dies könnte dazu führen, daß die Gemeinde es letztlich nicht mehr in der Hand hat, daß sich nur zuverlässige Firmen des Gemeindewappens bedienen. (...)
Das heißt: man kann ganz schnell "schlafende Hunde" bzw. Amtsschimmel wecken, wenn man Anfragen startet...
"Open fire... all weapons!"(Flash Gordon)
meinen Dank für die Einträge,
der Aspekt mit den schlafenden Hunden, denke ich, ist entscheidend. Wer viel fragt, kriegt viel Antwort und wer nicht wagt, auch nicht gewinnt.
Werde wohl zunächst eine Ausstellung organisieren, das wird ja nicht verboten sein.
Wer sich für Details aus der Wappensammlung interessiert oder an jegwelcher Mitwirkung interessiert ist, möchte sich mit mir über schloemer@qseven.de in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Joost Schloemer
der Aspekt mit den schlafenden Hunden, denke ich, ist entscheidend. Wer viel fragt, kriegt viel Antwort und wer nicht wagt, auch nicht gewinnt.
Werde wohl zunächst eine Ausstellung organisieren, das wird ja nicht verboten sein.
Wer sich für Details aus der Wappensammlung interessiert oder an jegwelcher Mitwirkung interessiert ist, möchte sich mit mir über schloemer@qseven.de in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Joost Schloemer
Gesamtdokumentation kommunaler Heraldik Deutschlands und staatspolitisches Bildungsobjekt mit über 3500 handgeschnitzen und handbemalten Wappen deutscher Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden.
Sie könnten sich auch mal mit Ralf Hartemink kurzschließen, der macht das auch - ich unterstelle mal: unbehelligt und legalerweise.
Hier der Lenk:
http://www.ngw.nl/
Hier der Lenk:
http://www.ngw.nl/
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
jochen
Ja, vielleicht entwirft und verkauft er die Dinge ja auch nur direkt an die Bundesrepublik Deutschland, nur zum Dienstgebrauch, damit die Behördenmitarbeiter auch im Jogginganzug im Büro ordentlich aussehen:
http://www.ngw.nl/images/ads/1.jpg
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