Wappengestaltung
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Wappengestaltung
Ist es möglich, dass bei einer Neuannahme eines Wappens der Schild einzeln stehen kann (kein Vollwappen)? Ist die Aufnahme von Teilen aus alten Landkarten bzw. Umrisszeichnungen, die in stilisierter Form dargestellt sind, möglich?Vielen Dank
Selbstverständlich können Sie den Schild ohne Oberwappen führen. Die Eintragung in eine Wappenrolle ist aber nur als Vollwappen möglich.Eine Landkarte als Wappenbild habe ich noch nicht gesehen. Sie sollte bedenken, dass ein Wappen möglichst klar und gut zu erkennen ist. Ob das bei einer Karte, selbst wenn sie stilisiert dargestellt wird, der Fall ist?
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Früher wurden auch nur die Wappenschilde eingetragen, da der Schuld ja als wappen im engeren Sinne gilt. Die modernen Wappenrollen unserer Zeit lehnen dies jedoch (wie so vieles...) ab.Bei der Wahl von Symbolen in Ihrem Wappen sollten Sie darauf achten, dass Sie heraldsiche Symbole wählen, wobei heute auch wiederrum mehr drin ist als früher, aber Umrisse von Ländereien aus Landkarten mit Sicherheit als 'unheraldisch' abgelehnt werden.
Generell könnte ich demnach irgendein Schild mit einem beliebigen Symbol entwerfen, dass für mich einen kennzeichnenden Wert besitzt. Nur die ganze Sache ist nicht geschützt, richtig? Ich könnte es für mich Familienwappen, -zeichen oder sonst irgendwie nennen, nur dass es offiziell nicht als solches anerkannt wird, da es ja nicht den heraldischen Regeln entspricht (Phantasiegebilde).
Ich würde sagen, daß ein solches Wappen einen "vorläufigen" Rechtsschutz als Wappen durchaus genießen würde. "Vorläufig" hieße aber nach meiner Auffassung, bis eben (im Streitfalle) gerichtlich geklärt wäre, ob der Schildinhalt ein Wappen oder nur ein Zeichen darstellt (oder bis das Wappen als rechtlich unbeanstandet "ersessen" worden sein würde).Was nun tatsächlich Wappeninhalt sein darf - das ist nun wirklich eine der großen unbeantworteten Fragen der Heraldik. Einige sagen alles (die "Allgemeine Deutsche Wappenrolle", deren Schutzpatron niemand Geringeres als Dr.Ottfried Neubecker (selig) ist, duldet auch Lenkräder und Formel-I-Wagen...).Persönlich würde ich von Landkarten, Kernmeilern und Rennwagen abraten, weil eben nicht zeitlos. Aber schutzlos wären auch solche Wappen wohl nicht.Schöne GrüßeJochen WilkeAnonymous hat geschrieben:Generell könnte ich demnach irgendein Schild mit einem beliebigen Symbol entwerfen, dass für mich einen kennzeichnenden Wert besitzt. Nur die ganze Sache ist nicht geschützt, richtig? Ich könnte es für mich Familienwappen, -zeichen oder sonst irgendwie nennen, nur dass es offiziell nicht als solches anerkannt wird, da es ja nicht den heraldischen Regeln entspricht (Phantasiegebilde).
- Claus J.Billet
- Heraldiker
- Beiträge: 6775
- Registriert: 22.11.2004, 08:57
- Wohnort: 70794 Filderstadt
- Kontaktdaten:
hm...
Ein Wappen soll gewissen heraldischen Regeln entsprechen.Alles andere ist ansonsten kein Wappen, sondern ein eben anders geartetes und gestaltetes Schild.(z.B. Firmenschild ) :)Lesen Sie bitte mal hier auf Seite 1:Eine Einführung in die Heraldik
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 16.01.2005, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
Das Wappen Christoph Columbus' enthält übrigens eine Art Landkarte.http://www.ibiblio.org/expo/1492.exhibi ... lumbus.gif(Dient hoffentlich der Abschreckung....)Schöne GrüßeJochen Wilke
Zitat:"Voraussetzung für diesen automatischen Schutz ist allerdings:1.) Das Wappen muß ein Wappen sein, d.h. es muß nach den heraldischen Regeln erstellt sein. Es darf kein reines Phantasiegebilde sein.2.) Das Wappen muß in seiner Art ein Unikat sein und keinem anderen Zeichen (Wappen) ähnlich sehen.3.) Das Wappen muß tatsächlich geführt werden.4.) Die Art und Weise der Führung muß öffentlich dokumentiert sein.Und dieses alles zu prüfen und über die erfolgte Prüfung ein Zertifikat auszustellen, ist der Zweck der heutigen Wappenrollen. Ein Laie kann sich mit angelesenem Wissen ein Wappen selbst erstellen, daß den heraldischen Richtlinien folgt. Die Punkte 2 und 4 kann er aber ohne die Hilfe einer Wappemrolle nicht erfüllen."Zu Punkt 1 lässt sich streiten, zumindest, wenn man es in eine (bestimmte) Wappenrolle eintragen lässt.Bei Punkt 2 bin ich mir ziemlich sicher, dass es ein Unikat ist.Zu Punkt 4: Kann die öffentliche Dokumentation auch anders bzw. persönlich durchgeführt werden als allein durch Wappenrollen?
Wappengestaltung
Zwegs den heraldischen Richtlinien.....Wappen sind doch eine Mode-Erscheinung und passen sich der jeweiligen Aera an.Nun wär es doch ganz interessant zu erfahren wie ein Wappen im Elektronik-Zeitalter ausehen würde. Da läge doch ein Abbild eines AKWs anstatt eines Turms mit Zinnen näher. Oder ein PC anstatt eines Buches. Oder änliches.Nicht das ich was gegen die heraldischen Richtlinien hätte, ist nur mal so ein Gedanke.mfgThomas Mast
Hallo, Herr Mast,ich erlaube mir, Sie in einem kleinen Punkt zu korrigieren. Wappen passen sich nicht (mehr) der Mode und dem Zeitgeschmack an. Es ist inzwischen nach einer längeren Verfallszeit in der Wappenmalerei allgemein üblich, Wappen in früh- bzw. spätgotischem Stil darzustellen. Da passt kein Lenkrad und kein AKW. Welche Helme sollten dazu denn auch geführt werden? Sturzhelme, Motorradhelme....?
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
- Claus J.Billet
- Heraldiker
- Beiträge: 6775
- Registriert: 22.11.2004, 08:57
- Wohnort: 70794 Filderstadt
- Kontaktdaten:
Mode ?
hüstel...Wenn ich mich hier mal kurz einklinken darf.......auch ich möchte hier Herrn Mast wiedersprechen, ..sorry!Wappen haben eine Aussage die auf Tradition verweisen !Die Tradition der Familien, der Geschlechter !Was soll eine zukünftige Generation mit einem Wappen in dem eine...ähem...Sturzhelm bewehrte "Micky Maus" oder sonstiges, gezeigt wird ?Ich plädiere dafür die bis jetzt üblichen Kriterien der Wappengestaltung beizubehalten, diese bieten genügend Möglichkeiten der idividuellen Gestaltung...denk ich mal ! ...oder habe ich mal wieder was falsch verstanden ?
- Jörg Berndt of Kerry
- Mitglied
- Beiträge: 541
- Registriert: 09.01.2005, 09:20
- Wohnort: Dresden, Sachsen
Meines Wissens gibt es keinen Wappenrollenzwang.Man muss es veröffentlichen und es muss die Möglichkeit bestehen, dass Rechte dritter gewahrt werden können. Das heißt, man muß bei Dir Widerspruch einlegen können. Das alles kann man sicher auch einfach im Internet tun. Ohne hier gegen Wappenrollen zu plätieren.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
Wappengestaltung
Hallo Herr Theising,war doch nur mal so ein Gedanke.Hallo Herr Billet,nein, Sie haben nichts falsch verstanden.Bin doch der selben Ansicht wie Sie beide.mfgTh.Mast
Klingt bestechend einfach. Aber es gab mal schon so einen Thread. Elektronische Speicherung ist schön und gut ..... aber, was ist wenn die URL gelöscht wird. Die meisten Wappenrollen geben Wappenbücher heraus, die Online-Registrierung ist da nur nebensächlich, eben aus den o.a. Gründen.Unter welchem Aspekt sollte man ein Wappen, daß auf einer privaten Homepage eingetragen wird, suchen? Bei GOOGLE?Jörg Berndt of Kerry hat geschrieben:Meines Wissens gibt es keinen Wappenrollenzwang.Man muss es veröffentlichen und es muss die Möglichkeit bestehen, dass Rechte dritter gewahrt werden können. Das heißt, man muß bei Dir Widerspruch einlegen können. Das alles kann man sicher auch einfach im Internet tun. Ohne hier gegen Wappenrollen zu plätieren.