Suche Wappen von Fragstein

Ihre Fragen zur Heraldik sind hier willkommen
Your questions concerning heraldry are welcome here

Moderatoren: Markus, Christian Ader

Benutzeravatar
H.-P. Scharf
Mitglied
Beiträge: 213
Registriert: 30.06.2005, 10:54
Wohnort: Wien

Beitrag von H.-P. Scharf » 17.06.2006, 07:49

Danke Herr Billet :)

Mich würde wirklich interessiern von wo die Familie stammt!

Die Frage "gibt es ein wappen von Fragstein" ohne weiteren angaben .... :roll:
Sind alle Tod die man fragen könnte ? ...

Also m.E. hat der angebliche "von " Fragstein nur eine Chance um sich so nennen zu dürfen, er müsste vom Preussischen Adel abstammen.

Die Antwort "Mit allen Rechten und Pflichten." ist m.E. auch sehr fragwürdig.
Für mich heist das er hat das Recht den Namen zu führen und beerbt zu werden , aber sonst nix!
Die Führungsberechtigung im Adelsbrief würde hier Aufklärung geben.

Kurzum meine Meinung:
Er hat das Recht den Namen "Fragstein" zu führen, aber nicht das Wappen!



Ich hoffe hier wird bald eine genauere Angabe eingestellt :)

lg HP

Benutzeravatar
Steudel Rainer
Mitglied
Beiträge: 83
Registriert: 31.01.2006, 14:57
Wohnort: Nürnberg

Beitrag von Steudel Rainer » 17.06.2006, 12:46

Hallo zusammen

Also er heisst laut Ausweiß und Sozialversicherungsnachweis der BRD Philipp von Fragstein und wurde vor 29 Jahren Adoptiert.
Er hat sich bis heute nichts aus dem Titel und einem Wappen gemacht,
wir haben uns über mein Wappen unterhalten, da sagte er zu mir sowas glaube er haben sie auch.
Er hat schon mal ein Wappen gesehen in seiner Familie.
Ich werde ihm mal den Faden ausdrucken den kann er dann mit zu seiner Mutter nehmen wenn er sie Besucht, die müsste noch Unterlagen haben oder weiss vieleicht wer was in der Familie hat, oder wo was nieder geschrieben ist.


Deshalb habe ich den Faden geöffnet um informationen zubekommen ob Adoptierte auch das Wappen führen dürfen.


Mfg

R.Steudel

Benutzeravatar
Alex
Mitglied
Beiträge: 260
Registriert: 28.01.2005, 14:45

Beitrag von Alex » 17.06.2006, 13:01

Hallo Herr Scharf,

ich denke bei all dem was Sie sagen, haben Sie sicherlich nicht ganz unrecht. Allerdings denke ich ist es entscheident, wo die Familie derzeit lebt, oder zumindestens wo Sie zur Zeit der "Ent-Adelung" gelebt hat, ob sie nun den Zusatz "von" noch tragen dürfen oder nicht. Aber sicher wissen das die "Spezies" hier noch richtiger....
Grüße aus der Hauptstadt
Alex

ranzino
Mitglied
Beiträge: 72
Registriert: 16.06.2006, 02:55

Beitrag von ranzino » 18.06.2006, 04:12

Die Bundesrepublik wird sich, sofern die Adoptiveltern schlicht und ergreifend auch deutsche Staatsbürger waren, nicht um die Adelsaufhebung in Österreich gekümmert haben. Musste die BRD dann auch nicht und der Adoptierte darf sein "von" behalten.

Der Adel ist mit seinen Wappen meist recht eigen. :D Nach bürgerlichem Recht ist ein Adoptivsohn aber einem leiblichen Sohn gleichgestellt und dies sollte dann auch fürs Wappen gelten.

Hübsches Thema :mrgreen:

Benutzeravatar
H.-P. Scharf
Mitglied
Beiträge: 213
Registriert: 30.06.2005, 10:54
Wohnort: Wien

Beitrag von H.-P. Scharf » 18.06.2006, 06:07

ich kann nur sagen: wers glaubt wird selig

ich seh noch immer keinen titel nur ein von im namen, daß jeder in senem Pass verwenden kann ;) ein von ist kein adel !

wenn sie nicht nach der Abstammung suchen sondern nur mit vermutungen leben, wird ihnen sicher keiner glauben ;)

entschuldigung aber für mich verhärtet sich der verdacht des schwindels immer mehr..

Die Führungsberechtigung im Adelsbrief würde hier Aufklärung geben.
aber den wollen sie ja wohl nicht erforschen oder ?

lg
Hans-Peter von Wilhelmsburg ;)

Benutzeravatar
H.-P. Scharf
Mitglied
Beiträge: 213
Registriert: 30.06.2005, 10:54
Wohnort: Wien

Beitrag von H.-P. Scharf » 18.06.2006, 07:31

ranzino hat geschrieben:Die Bundesrepublik wird sich, sofern die Adoptiveltern schlicht und ergreifend auch deutsche Staatsbürger waren, nicht um die Adelsaufhebung in Österreich gekümmert haben. Musste die BRD dann auch nicht und der Adoptierte darf sein "von" behalten.

Der Adel ist mit seinen Wappen meist recht eigen. :D Nach bürgerlichem Recht ist ein Adoptivsohn aber einem leiblichen Sohn gleichgestellt und dies sollte dann auch fürs Wappen gelten.

Hübsches Thema :mrgreen:
Sie haben glaub ich nicht gelesen daß hier wahrscheinlich die Herkunft des Geschlechts nur aus Preussen kommen kann da die anderen "von Fragstein" aus dem alten Österreichischen Adel stammen der aufgehoben wurde.

Und nach bürgerlichen Recht kann er doch einen leiblichen Sohn gleichgestellt sein, das bestreitet keiner!
ABER wenn in den damals üblichen Adelsbriefen stand: Alle mannlichen Nachkommen ..... dann ist zwar NAMENSGLEICHHEIT gegeben aber keine Berechtigung zum Führen eines Wappens.

Hier müsste Forschung betrieben werden ! Die hier eingestellten Spekulationen darüber zeigen aber daß entweder nicht geforscht werden will oder nicht kann !
Eine Antwort wie: Tote kann man nicht fragen , ist doch ein schlechtes zeichen .........
Joachim v. Roy hat geschrieben:Statt den Umweg über dieses Forum zu wählen, hätte besagter Freund zuerst seine eigene Mutter befragen sollen.
einen schönen Sonntag morgen
HP

ranzino
Mitglied
Beiträge: 72
Registriert: 16.06.2006, 02:55

Beitrag von ranzino » 18.06.2006, 09:39

Guten Morgen auch,

ich bezog mich mit dem Teil über bürgerliches Recht auf die Ausführungen der Mitglieder v. Roy und Lenz weiter oben ( 3. und 4. Beitrag des Threads). :) Unsere Rechtsordnung gestattet ja nun mal keine Benachteiligungen adoptierter Kinder :mrgreen: und da sollte sich das alte Adelsrecht still und leise die Hüfte brechen. ;)
Adoptivkinder und Wappenführung scheint aber auch so, außerhalb Adel, nicht ganz eindeutig geregelt zu sein ?




Mfg
Ranzino

Benutzeravatar
Steudel Rainer
Mitglied
Beiträge: 83
Registriert: 31.01.2006, 14:57
Wohnort: Nürnberg

Beitrag von Steudel Rainer » 18.06.2006, 10:02

@ h.-p. Scharf
Hier müsste Forschung betrieben werden ! Die hier eingestellten Spekulationen darüber zeigen aber daß entweder nicht geforscht werden will oder nicht kann !
Eine Antwort wie: Tote kann man nicht fragen , ist doch ein schlechtes zeichen[quote] :cry:

Sie mögen ja recht haben aber sie müssen jetzt auch ein wenig geduld haben, das die von den Mitgliedern aufgestellte zweifen geprüft und eventuell wiederlegt werden können :D


Mfg
R.Steudel

A.Lenz
Mitglied
Beiträge: 1619
Registriert: 09.01.2005, 19:11
Kontaktdaten:

Beitrag von A.Lenz » 18.06.2006, 19:23

Hallo Herr Steudel,

hier wäre erst einmal zu klären, ob der Besagte als "Kind" oder im "Erwachsenenalter" adopiert wurde.

Bei der Adoption als Kind erwirbt dieses die Rechtstellung eines ehelichen Kindes, mit allen Folgen, die eine eheliche Kindschaft mit sich bringt. (Als da wären: Name der Adoptiveltern, elterliche Sorge, Unterhalt und Erbrecht).

Bei der Adoption eines Erwachsenen gilt die o. g. Rechtstellung analog. Allerdings stehen nun in der Geburtsurkunde die Adoptiveltern, und in der Abstammungsurkunde die leiblichen Eltern.

Da in Deutschland der BGH die "analoge" Gleichbehandlung des Rechtschutzes am Wappen mit dem Rechtsschutz am Namen anerkannt hat, bin ich der Meinung, daß bei einem adoptierten "Kind" das Recht am Wappen der Adoptiveltern vorhanden ist, bei einem adoptierten "Erwachsenen" dies aber eher nicht der Fall ist, da dessen Abstammungsurkunde nach wie vor die leiblichen Eltern aufweist.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Benutzeravatar
Markus
Mitglied
Beiträge: 4059
Registriert: 22.11.2004, 08:33
Wohnort: Wesel

Beitrag von Markus » 18.06.2006, 21:00

Ich schließe mich der letzten Äußerung von Ranzino inhaltlich voll an.

Ein Mensch von Adel adoptiert doch kaum ein Kind, verleiht ihm dadurch alle Rechten und Pflichten und sagt anschließend: "Ätsch, aber das Wappen darfst du nicht führen!"

Letztendlich bräuchte es eine richterliche Entscheidung, aber die Rechtslage ist eigentlich eindeutig.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

Benutzeravatar
Steudel Rainer
Mitglied
Beiträge: 83
Registriert: 31.01.2006, 14:57
Wohnort: Nürnberg

Beitrag von Steudel Rainer » 19.06.2006, 16:40

A.Lenz hat geschrieben:Hallo Herr Steudel,

hier wäre erst einmal zu klären, ob der Besagte als "Kind" oder im "Erwachsenenalter" adopiert wurde.

Bei der Adoption als Kind erwirbt dieses die Rechtstellung eines ehelichen Kindes, mit allen Folgen, die eine eheliche Kindschaft mit sich bringt. (Als da wären: Name der Adoptiveltern, elterliche Sorge, Unterhalt und Erbrecht).

Hallo Hr.Lenz

Also ich hab gerade mit im Gesprochen und er wurde als er 1 Tag alt war ( Ausgesucht )bis alles geklärt war sind 6 Monate vergangen.
Seine Leiblichen Eltern sind ihm nicht bekannt, aber ich habe zu ihn gefragt ob er noch hier in der Nähe Verwande hat und er sagte das es hier noch einen Onkel gibt, er will mal nachfragen ob es noch einen Adelsbrief oder andere Aufzeichnungen gibt, er hatte sich schon mal mit der Familiengeschichte Fragstein von Nimbsdorff befasst.
Wenn er sowas auftreiben kann können wir den Faden mit Unterlagen weiterführen.


Mfg

R.Steudel

Benutzeravatar
M. Waas
Heraldiker
Beiträge: 1328
Registriert: 28.11.2004, 09:48
Wohnort: Bochum
Kontaktdaten:

Beitrag von M. Waas » 19.06.2006, 17:38

H.-P. Scharf hat geschrieben:ich kann nur sagen: wers glaubt wird selig

ich seh noch immer keinen titel nur ein von im namen, daß jeder in senem Pass verwenden kann ;) ein von ist kein adel !

wenn sie nicht nach der Abstammung suchen sondern nur mit vermutungen leben, wird ihnen sicher keiner glauben ;)

entschuldigung aber für mich verhärtet sich der verdacht des schwindels immer mehr..

Die Führungsberechtigung im Adelsbrief würde hier Aufklärung geben.
aber den wollen sie ja wohl nicht erforschen oder ?

lg
Hans-Peter von Wilhelmsburg ;)
Wieso kann jeder ein "von" im Namen in den Paß eintragen lassen. Vielleicht geht das in Bananenrepubliken oder in den USA - in Deutschland bestimmt nicht.
Adelsbrief?
1.)Die Familie stammt aus dem Osten und hatte 1945 bestimmt etwas besseres zu transportieren als einen Adelsbrief und wohl auch andere Sorgen :lol:
2.)Gehören sie zum Uradel und da gab´s noch keine Adelsbriefe. 8)

Kai Vogelpohl
Mitglied
Beiträge: 74
Registriert: 21.03.2006, 18:00

Beitrag von Kai Vogelpohl » 19.06.2006, 17:54

Hallo,
Sie haben glaub ich nicht gelesen daß hier wahrscheinlich die Herkunft des Geschlechts nur aus Preussen kommen kann da die anderen "von Fragstein" aus dem alten Österreichischen Adel stammen der aufgehoben wurde.
Nur mal so, ist der Adel in Deutschland denn noch nicht abgeschafft???

Und dann sollten wir uns mal um die Habsburger kümmern, meines Wissens nach alter österreichischer Adel. Die führen ihr Prinz von zu dingens über und unterm Berg auch immer noch im Namen. Wenn das die Österreicher wüssten ...

Was damit gesagt werden soll ist, wenn eine österreichische Adelsfamilie vor Aufhebung des Adels nach Preussen übergesiedelt ist und hier vor Abschaffung des Adels Staatsbürger wurden, so interessieren die Österreicher und ihre Gesetze hier recht wenig. So wie eben bei den Habsburgern.

Und nach bürgerlichen Recht kann er doch einen leiblichen Sohn gleichgestellt sein, das bestreitet keiner!
ABER wenn in den damals üblichen Adelsbriefen stand: Alle mannlichen Nachkommen ..... dann ist zwar NAMENSGLEICHHEIT gegeben aber keine Berechtigung zum Führen eines Wappens.
Ich denke doch. Es gab und gibt viele Rechte die mit der BRD einfach erneuert wurden und werden. Und hierzu gehört die Gleichstellung von adoptiv Kindern, und da der Wappenstifter von diesen Rechten noch nix wissen konnte wird es meines erachtens auf die heutige Zeit angepasst. Hier käme es aber auf einen Rechtsstreit an um das zu klären.

Ob soetwas wünschenswert ist, ist fraglich, oder zu diskutieren, jedoch ist er als Adoptivkind voll und ganz Erbberechtigt. Nur den Titel kann er nicht erben, da es keinen mehr gibt. Somit kann auch kein anderer Fragstein diesen erben.

lg
Kai Vogelpohl
PS:
Hier getätigte juristische Behauptungen sind meine Meinung und das Recht auf Äusserung dieser habe ich. Eine juristische Beratung ist dies nicht. Deshalb liebe Abmahnvereine, LMAA. Und dies ist ein Goethe Zitat und keine Beleidigung :P

Friedhard Pfeiffer
Mitglied
Beiträge: 1572
Registriert: 01.05.2005, 11:52
Wohnort: Bayreuth

v. Fragstein

Beitrag von Friedhard Pfeiffer » 19.06.2006, 17:59

Hallo,
angesichts 46 - in Worten: sechsundvierzig - im bundesdeutschen Telefonbuch verzeichneter "v. Fragstein" dürfte es müsig sein, der Frage nachzugehen, ob diese sich zu Recht so nennen. Denn sie dürften einer preußischen Linie und nicht einer österreichischen oder böhmischen Linie abstammen.
Ich würde dem adoptierten Herrn v. Fragstein empfehlen, sich eine A b s t a m m u n g s urkunde für den Fall zu besorgen, falls er auch Interesse an seiner biologischen Herkunft hat.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer

Monvieux
Mitglied
Beiträge: 18
Registriert: 30.01.2006, 16:48

Beitrag von Monvieux » 19.06.2006, 18:09

Werte Herren,

nun, es spielt keine Rolle, ob der Adel in Österreich oder Böhmen abgeschafft wurde, wenn das Gesetz richtig gedeutet worden wäre, müsste klar sein, dass man die Prädikate und Titel nicht im öffentlichen Leben führen darf, sprich Passport etc. jedoch im privaten Leben, Correspondenz, Einladungen etc. ist es sehr wohl erlaubt sich seiner Herkunft zu bedienen.
Zudem ist es ebenfalls ein Trugschluss, dass ein österreichisches Prädikat nicht in Deutschland geführt werden darf, nur weil es in Österreich im öffentlichen Leben "untersagt" ist.

Bezüglich der Zugehörigkeit zum historischen Adels, nunja, Herr Roy, finde ich etwas überholt, auch wenn es in den Statuten der CILANE verfasst wurde. Es wurden mehr Adoptierte vom ARA zum historischen Adel aktzeptiert, als man für möglich halten möchte. Im besonderen wenn man bedenkt, dass einige Familie schon das zeitliche gesegnet hätte, wenn es diese Möglichkeit nicht gegeben hätte. Es ist immer ein Frage der Anschauung.

Mit freundlichem Grusse

Antworten