Da gibt's keine zwei Meinungen....Claus J.Billet hat geschrieben:Grundsätzlich ist jedem dringend zu Empfehlen die Nutzung von fremden Wappen zu unterlassen.
Gute Nacht
J.W.
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Wie steht es dann mit Wappen ausgestorbener Familien aus dem Siebmacher etc? Dies sind doch keine Wappenrollen im herkömmlichen Sinn. Wer kommt hier als Kläger in Betracht? Das Kultusministerium wohl kaum.Claus J.Billet hat geschrieben:
Zusammenfassend ist zu bemerken, daß das unberechtigte Führen eines fremden Wappens, welches in einem Register einer Wappenrolle eingetragen ist und dadurch immer geschützt ist, nicht statthaft ist .
Ob die Linie der wappenführenden Familie abgestorben ist , spielt dabei keine Rolle.
Wie Herr Billet schon sagte, die registrierende Wappenrolle wird bei bekanntwerden in kenntnis gesetzt. Da endet aber auch schon der Einflussbereich des Heraldikers, alles andere ist eine juristische Sache in welcher Ihnen hier keine Antwort gegeben werden kann.Wie steht es dann mit Wappen ausgestorbener Familien aus dem Siebmacher etc? Dies sind doch keine Wappenrollen im herkömmlichen Sinn. Wer kommt hier als Kläger in Betracht? Das Kultusministerium wohl kaum.
eine sehr interessante diskusion
wie ist es mit dem beispiel:
Nehmen wir an ich möchte mir das Wappen des Geschlechts von ABC aus Österreich,etc. (ca. 1100 - 1400) aneignen, das in keiner Wappenrolle vorkommt.
Es gillt als ausgestorben, und es existiert keine Festung mehr und das Herrschaftsgebiet ist über die Jahrhunderte mit CDE verscholzen und nun in der Gemeinde EFG vielleicht nur mehr ein Strassennamen. Nichts weist mehr auf die Familie hin ausser ein paar Urkunden in Kirchlichen Archiven.
Nehmen wir also an, ich trage es in einer deutschen Wappenrolle zur prüfung vor, die natürlich keine informationen über das alte geschlecht (aus kirchlichen archiven, etc. ) haben , und bewilligen es zur Eintragung.
Was nun ?
Bin Ich berechtigt?
Kann mich wer klagen ?
Herr Billet, hoffen wir, daß andere Herren der Heraldik dies genauso sehen!Claus J.Billet hat geschrieben: Anders sieht es bei abgestorbenen Familienwappen aus.
Hier würde ich bei Kenntnis von unberechtigter Nutzung eines Wappens nicht zögern die registrierende Wappenrolle zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch eine Abmahnung an den ungerechtfertigten Nutzer des Wappens loszutreten.