Fahnen und Flaggen

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Christian Ader
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Fahnen und Flaggen

Beitrag von Christian Ader » 21.11.2004, 17:09

Fahnen und Flaggen

In der Alltagssprache wird heutzutage das Wort Flagge meist als Synonym für das Wort Fahne benutzt, wenn es überhaupt in Gebrauch ist. Es gibt jedoch entscheidente Unterschiede, um nicht zu sagen, dass Fahne und Flagge zwei völlig verschiedene Dinge sind.

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Die Fahne ist ein Feldzeichen, welches von der Truppe in die Schlacht getragen wurde. Entwickelt hat sie sich im Laufe der Jahrhunderte aus plastischen Truppenzeichen, die beim Marsch vorangetragen wurde. Bekannt sind zum Beispiel das Vexillum der römischen legionen. Später wurden an der Stange Bänder und noch einige Zeit darauf ein buntes Fahnentuch befestigt. Somit setz sich die Fahne aus Fahnenstange und Fahnentuch zusammen. Sie ist immer klar mit einem kleinen Personenkreis, zum Beispiel einem Truppenteil, verbunden, dem sie meist feierlich in einer traditionellen Zeremonie verliehen wurde. Die Fahne ist etwas kostbares, etwas einmaliges und der Verlust ist eine Schmach. Der Verlust ist nicht zu ersetzen. Aus diesem Grund galt die Eroberung der gegnerischen Fahne als großer Sieg, der nicht selten sogar eine Schlacht entschieden hat. Das im allgemeinen rechteckige Fahnentuch wurde kunstvoll geschmückt, wobei zunächst keine festen, historisch entwickelten Regeln zu beachten waren. Auf dem Fahnentuch wurden farbige Streifen, Wappen, Heiligenbilder und Symbole angebracht. Erst in der Neuzeit ist man dazu übergegangen Fahnen streng an die entsprechende Nationalflagge anzupassen. Die Fahne verlohr ihre Bedeutung in der Kriegsführung bereits im ersten Weltkrieg.Die Flagge ist ein drei- (heißen Stander) oder viereckiges Tuch, welches den Zweck hat, das darauf angebrachte heraldische Bild weithin sichtbar zu machen. Es handelt sich also um eine Hilfsfläche vergleichbar mit den Hilfskleinoden der Helmzier. Die Flagge ist aus diesem Grund problemlos zu ersetzen und gehört rechtlich zu den "vertretbaren" Sachen.

Flaggen dienen unterschiedlichen Zwecken. Es gibt:Signalflaggen, Flagen als persönliche Kennzeichen (Standarden), Eigentümerflaggen und natürlich die Nationalflaggen.Für die Gestaltung des Flaggenbildes gelten gemeinhin die heraldischen Richtlinien. Zu beachten ist hier vor allem auf Kontrastreichtum durch Wechsel von hellen und dunklen Farben. Gemeine Figuren wenden in der Regel den Kopf der Stange zu. Das Verhältnis von Höhe und Breite des Tuches ist oft 2:3 oder 3:5. Das Flaggenrecht ist Teil des Völkerrechts und ist verhältnismäßig komplex. Familien haben die Möglichkeit eine Hausflagge zu hissen. Sie sollte möglichst die Wappenfarben zeigen. Ist das Wappen mehrfeldrig oder mehrfarbig, so wählt man meist die dominierenden Farben und die Farben des Stammwappens. Besonders vorteilhaft ist es, wenn neben den Farben auch das Wappenbild gezeigt ist. Dies erklärt sich schon aus dem Grund, als bei der Beschränkten Anzahl von Farben eine Unterscheidung von Nationalflaggen nicht möglich ist.

Wie sollte das bei Hausflaggen funktionieren?
Für die Beschreibung einer Flagge, hat sich bisher noch keine allgemeingültige Terminologie entwickelt. Allgemein geht man davon aus, dass sich die Stange bei der Betrachtung links befindet und das Flaggentuch nach rechts ausweht. Die rechte Hälfte der Flagge heißt dann "fliegendes Ende" und der äußerste rechte Rand "Flugsaum". Ein rechteckiges Feld oben am Flaggenstock nennt sich "Obereck". Die Bezeichnungen "rechts" und "links" werden anders wie in der Heraldik aus sicht des Betrachtes vergeben und anstatt von Balken und Pfahl spricht man gemeinhin von Streifen. Man beginnt die Beschreibung oben links am Flaggenstock.

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