Wappenrecht und Wappenrollen

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Christian Ader
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Wappenrecht und Wappenrollen

Beitrag von Christian Ader » 21.11.2004, 16:58

Wappen dienen als Kennzeichen

Als Kennzeichen unterliegt das Wappen dem für alle Kennzeichen, wie Familiennamen (§12 BGB), Firma im Sinne von Handelsnamen eines Kaufmanns (§17, §30 HGB), Warenzeichen (§5 Warenzeichengesetz) usw. geltenden Grundsatz, dass sich jedes Zeichen von einem anderen, schon bestehenden Zeichen gleicher Art hinreichend unterscheiden muss. Wenn also zwei Personen ein identisches Wappen führen sollten und es kommt zum Rechtsstreit, dann ist es entscheidend, wer den Gebrauch dieses Wappens zu einem früheren Zeitpunkt nachweisen kann. Wappen sind nicht an einen Familiennamen gebunden, sondern an den Mannesstamm, d.h. an alle legitimen Nachkommen eines Mannes, die selbst Männer sind oder unmittelbar von einem Mann des Mannesstammes abstammen. Damit man nun sein eigenes Wappen rechtlich absichern und den Zeitpunkt seiner Annahme klar darlegen kann, sollte man sein Wappen in eine Wappenrolle eintragen lassen,

1. Um das Aussehen des Wappens und den Zeitpunkt seiner Annahme rechtlich beweisen zu können.
2. Um durch die heraldische und grafische Prüfung der Wappenrolle sicher zu sein, dass man ein heraldisch korrektes und grafisch ansprechendes Wappen führt.
3. Um durch die Dokumentation des Mannesstammes die Führungsberechtigten nachweisen zu können.

Wappenrollen

In Deutschland gibt es einige Wappenrollen. Hier seien die genannt, mit denen ich selbst gute Erfahrungen gemacht habe und die ich deshalb beurteilen und empfehlen kann:

Herold, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften,
Archivstrasse 12-14,
D-14195 Berlin
Deutsche Wappenrolle

Heraldische Gemeinschaft Westfalen (HGW)
www.westfalen-heraldik.de
Offene Wappenrolle der Heraldischen Gemeinschaft Westfalen

Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt" e.V.
Berliner Str. 14,
D-30457 Hannover-Wettbergen
Niedersächsische Wappenrolle
www.zum-kleeblatt.de

Nachdem die Wappenrolle Ihr Wappen geprüft (heraldische und grafische Korrektheit sowie Einzigartigkeit) hat, erhaltenSie einen Wappenbrief und ein Belegexemplar (oder den Hinweis auf) des Erscheinungsmediums (Herold: Buchreihe Deutsche Wappenrolle, HGW: Offene Wappenrolle der HGW), in dem Ihr Wappen veröffentlicht wurde.<p>

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