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Siegler
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Re: ...

Beitrag von Siegler » 26.05.2008, 12:05

Barolo1644 hat geschrieben:Wenn jemand nicht in direkter männlicher !ehelicher! Linie abstammt darf er das Wappen nicht führen.

Wenn dem so ist hat er naturgemäss auch denselben Familiennamen.

So, jetzt haben unsere Gutmenschen wieder einen Grund um Einspurch zu erheben :D
Na, das nenn ich ja mal ein klares Statement ! Jetzt frag ich mich nur, auf welcher Grundlage das gefaellt wurde... :roll:

Uebrigens hat man nicht zwingend einen anderen Familiennamen, wenn man nicht in der maennlichen Linie abstammt.

Was die Diskussion wiederum mit guten oder schlechten Menschen zu tun hat, erschliesst sich mir leider auch nicht ganz.

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Markus
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Beitrag von Markus » 26.05.2008, 12:20

Natürlich dürfen auch Frauen das Wappen führen, wenn sie in direkter Linie vom Stifter abstammen und den Familiennamen tragen.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von Barolo1644 » 26.05.2008, 12:48

Schaun Sie sich die alten Wappenbriefe an, da ist das immer festgelegt.

@markus theising

jaja, das dürfen Sie schon. Aber deren Nachkommen dürfen nicht mehr ...

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Beitrag von Barolo1644 » 26.05.2008, 12:51

@Siegler

jaja, die Sache mit den Familiennamen ist auch ne nette.

man kann sich ja heutzutag aussuchen was einem gefällt, oder doppelname, oder wie halt grad lust und laune sind ...

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Beitrag von Markus » 26.05.2008, 13:15

@Barolo

Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel:

Frau, nennen wir sie der Einfachheit halber, "Höfer" entstammt einer alten Kaufmannsfamilie, die seit 1583 ein Wappen führt.
Frau Höfer entbindet einen gesunden Sohn. Der Vater desselben ist nicht bekannt. Der Sohn trägt natürlich den Familiennamen "Höfer".

Selbstverständlich ist dieser berechtigt, auch das Höfer-Wappen zu führen. Glauben Sie wirklich, dass in unserer Zeit noch ein Gericht auf den sog. "Mannesstamm" abstellt, und dem Höferspross das Führen des Höferwappens untersagte? Ich glaube es nicht.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von Siegler » 26.05.2008, 13:29

markus theising hat geschrieben:@Barolo

Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel:

Frau, nennen wir sie der Einfachheit halber, "Höfer" entstammt einer alten Kaufmannsfamilie, die seit 1583 ein Wappen führt.
Frau Höfer entbindet einen gesunden Sohn. Der Vater desselben ist nicht bekannt. Der Sohn trägt natürlich den Familiennamen "Höfer".
.
Und sowas ist ja noch nicht mal ein neues Phaenomen. Sowas ist natuerlich in frueheren Jahren auch schon 'passiert'.

8)

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Beitrag von Markus » 26.05.2008, 14:41

Genau, und da kam dann die Rechtsauslegung Barolos zum Zuge.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von Frank J. Reuther » 26.05.2008, 14:42

markus theising hat geschrieben:Glauben Sie wirklich, dass in unserer Zeit noch ein Gericht auf den sog. "Mannesstamm" abstellt, und dem Höferspross das Führen des Höferwappens untersagte?
Mutige Auffassung, die auch die meinige ist, letztlich aber nicht der traditionellen Meinung entspricht. Aber warum soll sich die Heraldik nicht weiterentwickeln dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von Tekker » 26.05.2008, 15:00

"Weiterentwicklung" ist doch wieder was ganz anderes und "Meinungen" zählte ich bis jetzt derer vier in diesem Board.

Wie ist denn der "Sachstand"? Gibt es hier irgendjemanden, der das mütterliche Wappen führt? :?:

Übrigens würde ich es nicht "mutig" umschreiben wollen, wenn jemand meint oder mutmaßt, wie evtl. irgendein Gericht entscheiden würde. Auf welcher Rechtsgrundlage denn überhaupt? :?
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Beitrag von Barolo1644 » 26.05.2008, 15:00

unehelicher Sohn = keine Berechtigung zur Wappenführung

egal welchen Namen er hat

für mich ist die traditionelle Version die einzig richtige, wurde ja schliesslich bei Wappenverleihungen auch so festgelegt.

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Beitrag von Siegler » 26.05.2008, 16:19

Frank J. Reuther hat geschrieben:
markus theising hat geschrieben:Glauben Sie wirklich, dass in unserer Zeit noch ein Gericht auf den sog. "Mannesstamm" abstellt, und dem Höferspross das Führen des Höferwappens untersagte?
Mutige Auffassung, die auch die meinige ist, letztlich aber nicht der traditionellen Meinung entspricht. Aber warum soll sich die Heraldik nicht weiterentwickeln dürfen.
Aus meiner subjektiven Sicht absolut richtig !
Dafuer war ja wie ich hier gelernt habe der Bastard-Faden, -Balken, -Stern, -Wasauchimmer gedacht. Aber mal ehrlich, ob sowas heute noch Sinn macht und ob man sich in unserer heutigen Zeit wirklich noch auf dieses Niveau lassen sollte ?!
Unser Rechtsverstaendnis ist ja Gottseidank auch nicht mehr das wie vor 200 Jahren und auch die persoenliche Interaktion sollte sich veraendert haben.
Die Aussage, die allein schon hinter dem Begriff Bastard steht halte ich gelinde gesagt fuer nicht besonders hoeflich gegenueber einem Teil der Bevoelkerung. Auch wenn sich der Ausdruck etwas gewandelt haben mag...

Was anderes ist es, wenn explizit ein Wappenbrief vorliegt, in dem der Stifter ausdruecklich wuenscht, dass es nur ueber die maennliche Linie geht. Dann sollte man das respektieren.

Der Name und die Abstammung ist meines Erachtens wichtig, denn nur dann macht das Wappen Sinn, alles andere halte ich fuer uebertrieben,
acuh wenn ich Traditionen sehr schaetze.

Aber das ist nur meine persoenliche Meinung...

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Re: ...

Beitrag von Siegler » 26.05.2008, 16:21

Barolo1644 hat geschrieben:unehelicher Sohn = keine Berechtigung zur Wappenführung

egal welchen Namen er hat

für mich ist die traditionelle Version die einzig richtige, wurde ja schliesslich bei Wappenverleihungen auch so festgelegt.

Woher kommen denn diese Fakten ? Quelle ?

Leider exsistiert nicht zu jedem Wappen ein Brief oder zumindest kann ein solcher Brief heutzutage nicht mehr in jedem Fall gefunden werden.

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Beitrag von Barolo1644 » 26.05.2008, 16:27

das sind die regeln in der traditionellen heraldik.

ist in jedem alten wappenbrief zu finden.

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Beitrag von Tekker » 26.05.2008, 17:58

doppelt, sry :oops:
Zuletzt geändert von Tekker am 26.05.2008, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Tekker » 26.05.2008, 18:02

Siegler hat geschrieben:Was anderes ist es, wenn explizit ein Wappenbrief vorliegt, in dem der Stifter ausdruecklich wuenscht, dass es nur ueber die maennliche Linie geht.
Du bemerkst hoffentlich die Widersprüchlichkeit, denn auch der oft überstrapazierte "Stifter" könnte sich wohl kaum über geltendes Recht hinwegsetzen, so eure Auffassung richtig wäre. :roll:
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