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Siegler
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Beitrag von Siegler » 30.05.2008, 14:23

Hier ist noch ein interessanter Artikel, der nebenbei noch das Thema Wappen und Namensrecht streift:

aus:

http://www.jurpc.de/aufsatz/20020144.htm

"Dabei fällt unter den Wortlaut des § 12 BGB...Zudem wurden als Namen nicht nur der vollständige Name, sondern auch schlagwortartige Bestandteile oder Abkürzungen anerkannt, sofern diese Verkehrsgeltung erlangt haben. Auch Wappen und Siegel genießen insoweit Namensschutz, sofern sie - wie idR. der Fall - eine individualisierende Kennzeichnungskraft besitzen und damit zur namensmäßigen Kennzeichnung geeignet sind - sog. Namensersatzfunktion..."

Der Autor ist Partner in einer Rechtsanwaltskanzlei:

http://blog.mein-recht-im-netz.de/Stati ... fault.aspx

Moscicki
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Beitrag von Moscicki » 11.06.2008, 22:10

Hallo zusammen,

also hier geht's mal wieder kreuz und quer! Das Recht zur Führung eines bestimmten Wappens beinhaltet auch das Recht, das willkürliche, unbefugte Führen desselbigen, durch einen fremden Dritten, zu untersagen. Familienangehörige besitzen aber durchaus auch Ansprüche zur Führung dieses Wappens. Dies war auch schon früher so. So war es auch gängig, wenn Verheiratete (Meistens adelig) aus ihren Familienwappen ein Doppelwappen bildeten oder aus den wesentlichen Merkmalen ihrer Wappen ein neues bildeten. Letzteres oftmals, wenn der zweite oder weitere Sohn hiermit eine neue Familienlinie begründen wollte und erst recht wenn die Ehefrau eine ansehnliche Mitgift (Landbesitz, Landgüter, Herrschaftsbesitz) mitbrachte.

Wappen sind entstanden als 'Erkennungssignal', angebracht auf dem Schild. Die Ordnung der Markierungen und Festlegung für die eindeutige Unterscheidung oblag dem Herold, der auch für 'Einberufung' oder 'Mobilmachung' zuständig war. Die Wappen wurden also selbst entworfen oder bestimmt, lediglich vom Herold 'redaktionell' oder besser 'heraldisch' überarbeitet. Da wurde nichts verliehen, vergeben, honoriert; wenigstens war das beim Ur-Adel so.
Wappen haben somit mit dem Namen garnichts zu tun. Wappen ansich haben auch nicht unbedingt immer etwas mit Adel zu tun, wohl aber mit 'Freien', weil wehrpflichtig! Das jeder Adlige ein Wappen hatte und hat widerspricht dieser Aussage nicht.
Wappen wurden vererbt und Teil der Familientradition und waren in aller Regel beständiger (zumindest in den wesentlichen Merkmalen) als die Familiennamen, da es durchaus Sitte war sich nach dem Ort zu nennen, wo man gerade seinen Besitz hatte, sich also Familiennamen auch ändern konnten.
Wenn Wappen im ehrlichen (ehelichen) Mannesstamm weitergegeben wurden, so hatte dies seinen logischen Sinn: nur Männer zogen ins Feld!
Aber diese Regel hatte natürlich auch ihre Ausnahmen bzw. ihre andere zusätzliche Regel: Auch die Töchter hatten Anspruch auf das Wappen, wenn sie es denn wollten (z.B. Klosterfrauen).

Grüße Moscicki

Doriangrey
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führung beider wappen

Beitrag von Doriangrey » 19.06.2008, 07:57

als absoluter neuling möchte ich doch zu diesem thema eine frage stellen:
In einigen Wappen werden (geteilt) die Wappen der väterlichen wie auch der mütterlichen Familie geführt.
Ist dies nur der Fall wenn es sich um "Gebiets-Wappen" (Erblande etc.) handelt oder gibt es Beispiele für eine "genetische" Anwendung dieser Regel?
MfG aus der Schweiz

Moscicki
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Beitrag von Moscicki » 23.06.2008, 21:03

@ doriangrey

wie ist 'genetisch' genau zu verstehen?

Bei Heiraten gab es auch die Fälle, wo aus beiden Familienwappen ein neues gebildet wurde, bzw. diese im Schild, geteilt abgebildet oder auch als klassisches Doppelwappen dargestellt wurden. Die Nachkommen haben dann dieses Wappen weitergeführt.

Grüße

Moscicki

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