Wie ihr ja bereits wisst sind wir stolze Inhaber eines Familienwappens. Nun lassen wir verschiedene Aufrisse anfertigen und fragen uns, inwieweit wir hier Spielraum haben. Es geht speziell um die Helmzier, die schwarze Eule. (Die Äschen im Wappen sind eindeutig definiert, dass Forellen hier nichts zu suchen haben ist klar)
Hier noch einmal die offizielle Blasonierung:
Schild: Innerhalb eines goldenen Zackenbords in Schwarz, zwei goldene Fische - Äschen pfahlweise abgewendet.
Auf dem Helm, mit schwarz-goldenen Decken, eine schwarze golden bewehrte Eule.
Laut Siebmacher/Gritzner 1889 ist folgende Definition der Eule gegeben:
Das bedeutet meines Wissens nach also, dass z.B. eine Schleiereule, Uhu oder ein Kauz nicht erlaubt wäre, wohl aber z.B. eine Styxeule, Waldeule oder Schreieule (Unterarten der Ohreulen) ??Eule (Tafel XIX, Figur 5. 6.): (auch „Auff“ genannt), kommt nicht sehr häufig vor (von Aufenstein/Affenstein, von Hörwarth/Herwart); es ist hier stets die dem Uhu am ähnlichsten sehende geohrte (Ohr-)Eule gemeint; sie erscheint immer halbrechts gewendet, aber vorwärts sehend, auch wohl gekrönt und mit Federbusch z. B. im Wappen der Khevenhüller.
Und wie sieht es mit der Körperhaltung aus. In unserer offiziellen Blasonierung ist nur die Rede von "einer schwarzen Eule". Ohne genaue Definition. Darf Sie z.B. auch offen gehaltene Flügel haben?
Wir wollen unter Umständen ein wenig mehr Varianz in weitere Aufrisse einbringen und wollten wissen was im Rahmen des möglichen ist, ihr versteht das sicher.
Danke für euer Feedback.
Familie Haeschke