Ab wann kann man von Wappen führen sprechen (Österreich)
Verfasst: 05.05.2020, 19:11
Hallo, ich hoffte es passt in diese Kategorie. Vielleicht ist mein Beitrag hier auch für manche interessant.
In Österreich ist das führen von Familienwappen ja gesetzlich verboten. Hier stelle ich mir die Frage, wie wird "führen", eigentlich definiert? Solange ich damit keine offiziellen Dokumente siegle oder auf Geschäftspapiere verwende, kann mir ja keiner beweisen das ich ein Wappen führe. Ich habe das Familienwappen zum Beispiel über der Haustür, erwähne aber nur, dass es das Wappen meiner Vorfahren war. Ist das jetzt verboten? Damit führe ich das Wappen selbst ja eigentlich nicht, sondern präsentiere nur die Familiengeschichte bzw. bewahre diese (was mir wichtig ist) . Also als Denkmal. Wo liegt hier die Grenze? Für mich ist das Wappen ein Teil der Familiengeschichte und möchte es daher nicht verstecken. Mein Wahlspruch daher: "Jeder sollte seine Wurzeln kennen".
Vor vier Jahren ging ich sogar ein Schritt weiter und brachte eine Namensänderung von "Khälß" zu "Khälß-Khälßberg", ein. Ohne Diskussion, unpraktisch ist der lange Namen und man gab mir auf der Behörde auch nur geringe Chancen zu desen Bewilligung. Trozdem brachte ich dank Familiendokumente, Staatsarchiv und Kirchenbücher eine menge Dokumente meiner Vorfahren ein. Und siehe da, mir wurde diese Namensänderung auch noch gebührenfrei gewährt. In der Begründung des Bescheid stand zwar das folgende nicht, aber ich gab auch einen Verwechslungsgrund aufgrund des gleichen Vornamen mit meines Vater an. Ob es ohne dem gegangen wäre, weiß ich daher nicht. Jedenfalls um auf den Punkt zu kommen, sagt der Bindestrich im neuen Namen bereits aus, dass vor 1918 hier ein "von" stand und hat daher schon einige Aufmerksamkeit mit sich gezogen. Also eigentlich auch nicht viel anders als das Wappen meine Vorfahren an der Haustür. Deswegen ist man ja auch nicht gleich besser gestellt.. Soll sich jeder ein Wappen stiften lassen können. Wie ist es, wenn man es als Logo für sein Unternehmen führt?
Den eindeutigen Doppelnamen muss ich immerhin auch auf jedem behördlichen Dokument offiziell führen. Wie gesagt, unpraktisch ist es ja. Daher verstehe ich das Wappenverbotsgesetz und wie weit es eigentlich wirklich geht, nicht so ganz. Vielleicht hat hier jemand gute Argumente.
PS: Ich weiß, dass die Strafe dafür sehr gering wäre und es auch nicht unbedingt geahndet wird. Mir geht es daher nur rein um das Prinzip.
In Österreich ist das führen von Familienwappen ja gesetzlich verboten. Hier stelle ich mir die Frage, wie wird "führen", eigentlich definiert? Solange ich damit keine offiziellen Dokumente siegle oder auf Geschäftspapiere verwende, kann mir ja keiner beweisen das ich ein Wappen führe. Ich habe das Familienwappen zum Beispiel über der Haustür, erwähne aber nur, dass es das Wappen meiner Vorfahren war. Ist das jetzt verboten? Damit führe ich das Wappen selbst ja eigentlich nicht, sondern präsentiere nur die Familiengeschichte bzw. bewahre diese (was mir wichtig ist) . Also als Denkmal. Wo liegt hier die Grenze? Für mich ist das Wappen ein Teil der Familiengeschichte und möchte es daher nicht verstecken. Mein Wahlspruch daher: "Jeder sollte seine Wurzeln kennen".
Vor vier Jahren ging ich sogar ein Schritt weiter und brachte eine Namensänderung von "Khälß" zu "Khälß-Khälßberg", ein. Ohne Diskussion, unpraktisch ist der lange Namen und man gab mir auf der Behörde auch nur geringe Chancen zu desen Bewilligung. Trozdem brachte ich dank Familiendokumente, Staatsarchiv und Kirchenbücher eine menge Dokumente meiner Vorfahren ein. Und siehe da, mir wurde diese Namensänderung auch noch gebührenfrei gewährt. In der Begründung des Bescheid stand zwar das folgende nicht, aber ich gab auch einen Verwechslungsgrund aufgrund des gleichen Vornamen mit meines Vater an. Ob es ohne dem gegangen wäre, weiß ich daher nicht. Jedenfalls um auf den Punkt zu kommen, sagt der Bindestrich im neuen Namen bereits aus, dass vor 1918 hier ein "von" stand und hat daher schon einige Aufmerksamkeit mit sich gezogen. Also eigentlich auch nicht viel anders als das Wappen meine Vorfahren an der Haustür. Deswegen ist man ja auch nicht gleich besser gestellt.. Soll sich jeder ein Wappen stiften lassen können. Wie ist es, wenn man es als Logo für sein Unternehmen führt?
Den eindeutigen Doppelnamen muss ich immerhin auch auf jedem behördlichen Dokument offiziell führen. Wie gesagt, unpraktisch ist es ja. Daher verstehe ich das Wappenverbotsgesetz und wie weit es eigentlich wirklich geht, nicht so ganz. Vielleicht hat hier jemand gute Argumente.
PS: Ich weiß, dass die Strafe dafür sehr gering wäre und es auch nicht unbedingt geahndet wird. Mir geht es daher nur rein um das Prinzip.