Heraldik bei Studentenverbindungen
Verfasst: 04.06.2019, 20:25
Schönen guten Abend,
bei meiner recherche bzgl. Heraldik bei Studentenverbindungen bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde mich freuen, wenn mir der ein oder andere eine Hilfe geben könnte, gerade auch zu rechtlichen Sachen. Ich weiß natürlich, dass via Internet keine Rechtsauskünfte ohne weiteres gegeben werden kann/darf, aber für einen Denkanstoß in die richtige Richtung wäre ich dennoch sehr dankbar.
Und zwar geht es darum, dass ich selbst, Mitglied einer Verbindung, gerne, vorallem weil es mich interessiert, ein Wappen im Sinne der studentischen Heraldik anfertigen möchte bzw. anfertigen lassen möchte. Ich weiß, dass die Heraldik der Verbindungen häufig erheblich von der internationalen Heraldiknorm abweicht. Die Fragen, die ich mir da eher stelle ist, wie sieht es denn rechtlich dazu aus. erade in Bezug auf Urheberrecht.
Mir fallen da die zwei Fälle ein, bzgl. der Weinflasche, die ein Wappen einer Familie verwendet haben und auch eine italienische Firma, die ein ähnliches Wappen von NRW für ihr Produkt verwendet haben (Quelle). Gerade weil viele Verbindungen, auf eines der vier Positionen im Wappen die Farben Schwarz-Rot-Gold verwenden. Wird z.B. das Wappen als ganzes gewertet, in Bezug auf Wappendiebstahl, oder wird jede Position für sich bewertet? Sprich, wenn man vier Felder im Wappen hat und auf Position 1 das mainzer Rad in Gold auf blauen Grund, Position 2 die wüttembergischen Löwen in Gold auf grünen Grund, Position 3 der brandenburgische adler in schwarz auf goldenen Grund und Position 4 der berliner Bär in rot auf weißen Grund positioniert (also das soll die Abweichung vom Orginal sein), wird dann gesagt, ja jede Position lässt eine deutliche Verwandtschaft zu den Orginalen erkennen oder wird gesagt: Das Gesamtpaket gibt es so noch nicht, daher wäre das Wappen an sich i.O.
Ich bin halt in der Hinsicht ein wenig verwirrt, weil schwarz-rot-gold die Farben der BRD sind und bei vielen Verbindungen den Anklang fanden (geschichtlich begründet) und auch diese Farben verwenden.
Sind denn auch Länderfarben prinzipiell geschützt, wenn diese ins Wappen eingepflegt wurden? Z.B. ist die Landesflagge von Sachsen Weiß-Grün und auch hier, können bei einigen Verbindungen diese Farben im Wappen wieder erkannt werden oder aber auch, wie ich mit Baden-Wüttemberg gemeint habe, kann man die Elemente z.B. bei der Verbindung im Wappen sehen.
Und schlussendlich, könnte man z.B. zum Münchener Wappenherold e.V. gehen und sie darum bitten, dass sie für eine Verbindung ein Wappen erstellen können oder kann man sich das sparen und man geht zu einem Mediendesigner, weil heraldisch betrachtet studentische Wappen eh gegen die Heraldik verstoßen und somit das obsolet ist.
Auf jeden Fall, würde ich mich über sachdienliche Informationen hier sehr freuen und auch gerne Meinungen von Hobby-Heraldikern, Fachexperten und sonstige Menschen, die sich für das Thema Heraldik interessieren, lesen.
bei meiner recherche bzgl. Heraldik bei Studentenverbindungen bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde mich freuen, wenn mir der ein oder andere eine Hilfe geben könnte, gerade auch zu rechtlichen Sachen. Ich weiß natürlich, dass via Internet keine Rechtsauskünfte ohne weiteres gegeben werden kann/darf, aber für einen Denkanstoß in die richtige Richtung wäre ich dennoch sehr dankbar.
Und zwar geht es darum, dass ich selbst, Mitglied einer Verbindung, gerne, vorallem weil es mich interessiert, ein Wappen im Sinne der studentischen Heraldik anfertigen möchte bzw. anfertigen lassen möchte. Ich weiß, dass die Heraldik der Verbindungen häufig erheblich von der internationalen Heraldiknorm abweicht. Die Fragen, die ich mir da eher stelle ist, wie sieht es denn rechtlich dazu aus. erade in Bezug auf Urheberrecht.
Mir fallen da die zwei Fälle ein, bzgl. der Weinflasche, die ein Wappen einer Familie verwendet haben und auch eine italienische Firma, die ein ähnliches Wappen von NRW für ihr Produkt verwendet haben (Quelle). Gerade weil viele Verbindungen, auf eines der vier Positionen im Wappen die Farben Schwarz-Rot-Gold verwenden. Wird z.B. das Wappen als ganzes gewertet, in Bezug auf Wappendiebstahl, oder wird jede Position für sich bewertet? Sprich, wenn man vier Felder im Wappen hat und auf Position 1 das mainzer Rad in Gold auf blauen Grund, Position 2 die wüttembergischen Löwen in Gold auf grünen Grund, Position 3 der brandenburgische adler in schwarz auf goldenen Grund und Position 4 der berliner Bär in rot auf weißen Grund positioniert (also das soll die Abweichung vom Orginal sein), wird dann gesagt, ja jede Position lässt eine deutliche Verwandtschaft zu den Orginalen erkennen oder wird gesagt: Das Gesamtpaket gibt es so noch nicht, daher wäre das Wappen an sich i.O.
Ich bin halt in der Hinsicht ein wenig verwirrt, weil schwarz-rot-gold die Farben der BRD sind und bei vielen Verbindungen den Anklang fanden (geschichtlich begründet) und auch diese Farben verwenden.
Sind denn auch Länderfarben prinzipiell geschützt, wenn diese ins Wappen eingepflegt wurden? Z.B. ist die Landesflagge von Sachsen Weiß-Grün und auch hier, können bei einigen Verbindungen diese Farben im Wappen wieder erkannt werden oder aber auch, wie ich mit Baden-Wüttemberg gemeint habe, kann man die Elemente z.B. bei der Verbindung im Wappen sehen.
Und schlussendlich, könnte man z.B. zum Münchener Wappenherold e.V. gehen und sie darum bitten, dass sie für eine Verbindung ein Wappen erstellen können oder kann man sich das sparen und man geht zu einem Mediendesigner, weil heraldisch betrachtet studentische Wappen eh gegen die Heraldik verstoßen und somit das obsolet ist.
Auf jeden Fall, würde ich mich über sachdienliche Informationen hier sehr freuen und auch gerne Meinungen von Hobby-Heraldikern, Fachexperten und sonstige Menschen, die sich für das Thema Heraldik interessieren, lesen.