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Heraldik bei Studentenverbindungen

Verfasst: 04.06.2019, 20:25
von Rannazar
Schönen guten Abend,

bei meiner recherche bzgl. Heraldik bei Studentenverbindungen bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde mich freuen, wenn mir der ein oder andere eine Hilfe geben könnte, gerade auch zu rechtlichen Sachen. Ich weiß natürlich, dass via Internet keine Rechtsauskünfte ohne weiteres gegeben werden kann/darf, aber für einen Denkanstoß in die richtige Richtung wäre ich dennoch sehr dankbar.

Und zwar geht es darum, dass ich selbst, Mitglied einer Verbindung, gerne, vorallem weil es mich interessiert, ein Wappen im Sinne der studentischen Heraldik anfertigen möchte bzw. anfertigen lassen möchte. Ich weiß, dass die Heraldik der Verbindungen häufig erheblich von der internationalen Heraldiknorm abweicht. Die Fragen, die ich mir da eher stelle ist, wie sieht es denn rechtlich dazu aus. erade in Bezug auf Urheberrecht.

Mir fallen da die zwei Fälle ein, bzgl. der Weinflasche, die ein Wappen einer Familie verwendet haben und auch eine italienische Firma, die ein ähnliches Wappen von NRW für ihr Produkt verwendet haben (Quelle). Gerade weil viele Verbindungen, auf eines der vier Positionen im Wappen die Farben Schwarz-Rot-Gold verwenden. Wird z.B. das Wappen als ganzes gewertet, in Bezug auf Wappendiebstahl, oder wird jede Position für sich bewertet? Sprich, wenn man vier Felder im Wappen hat und auf Position 1 das mainzer Rad in Gold auf blauen Grund, Position 2 die wüttembergischen Löwen in Gold auf grünen Grund, Position 3 der brandenburgische adler in schwarz auf goldenen Grund und Position 4 der berliner Bär in rot auf weißen Grund positioniert (also das soll die Abweichung vom Orginal sein), wird dann gesagt, ja jede Position lässt eine deutliche Verwandtschaft zu den Orginalen erkennen oder wird gesagt: Das Gesamtpaket gibt es so noch nicht, daher wäre das Wappen an sich i.O.

Ich bin halt in der Hinsicht ein wenig verwirrt, weil schwarz-rot-gold die Farben der BRD sind und bei vielen Verbindungen den Anklang fanden (geschichtlich begründet) und auch diese Farben verwenden.

Sind denn auch Länderfarben prinzipiell geschützt, wenn diese ins Wappen eingepflegt wurden? Z.B. ist die Landesflagge von Sachsen Weiß-Grün und auch hier, können bei einigen Verbindungen diese Farben im Wappen wieder erkannt werden oder aber auch, wie ich mit Baden-Wüttemberg gemeint habe, kann man die Elemente z.B. bei der Verbindung im Wappen sehen.

Und schlussendlich, könnte man z.B. zum Münchener Wappenherold e.V. gehen und sie darum bitten, dass sie für eine Verbindung ein Wappen erstellen können oder kann man sich das sparen und man geht zu einem Mediendesigner, weil heraldisch betrachtet studentische Wappen eh gegen die Heraldik verstoßen und somit das obsolet ist.

Auf jeden Fall, würde ich mich über sachdienliche Informationen hier sehr freuen und auch gerne Meinungen von Hobby-Heraldikern, Fachexperten und sonstige Menschen, die sich für das Thema Heraldik interessieren, lesen.

Re: Heraldik bei Studentenverbindungen

Verfasst: 04.06.2019, 21:55
von Duppauer1
Hallo Rannazar,
herzlich willkommen hier im Forum!

Man kann auch durchaus ein Verbindungswappen nach den Regeln der Heraldik entwerfen. Es würde bestimmt viele Heraldiker reizen!
Es muß nicht immer ein Verbindungswappen nach der studentischen Heraldik sein, man kann auch andere Wege gehen !

Hier im Forum wurden ja schon viele Familienwappen entworfen, aber an ein studentisches Wappen kann ich mich nicht erinnern. Nur bei Familienwappen ist es oft schon schwierig alle Familienmitglieder auf einen Nenner zu bringen, da will der eine dies, der andere jenes. Bei einer Verbindung scheint es mir noch schwieriger zu sein!
Vielleicht ist man Dir ja trotz allem hier behilflich.
Du müsstest dann nur entspr. Informationen zu der Verbindung mitteilen.
Die rechtliche Prüfung ("Einmaligkeitsprüfung" oder "Ausschließlichkeitsgrundsatz") übernimmt dann die Wappenrolle Eurer Wahl, in der Ihr, also die Verbindung, das Wappen eintragen lasst. Hiebei wird das Wappen immer als ganzes bei der Prüfung herangezogen! Viele heraldische Symbole/Farben sind gemeinfrei!
Zum Ausschließlichkeitsgrundsatz hier folgendes Zitat, das sich zwar auf Familienwappen bezieht, aber meiner Meinung nach, sich auch auf Verbindungswappen übertragen lässt.
Der heraldische Ausschließlichkeitsgrundsatz hat entscheidenden Einfluss auf
die Prüfarbeit der Mitarbeiter in den anerkannten Wappenrollen. So gilt die
Regel: Schon bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass ein Wappen bereits
geführt werden könnte, ist der Antrag auf Registrierung eines Familienwappens abzulehnen. Dies gilt auch, wenn ein Wappen nur unwesentlich von einem bereits geführten Wappen abweicht, so dass trotz dieser Abweichung die Gefahr einer Verwechslung besteht.
Bei einem Heraldikertreffen in Ludwigshafen im Jahr 1975 wurde hierzu eine
genaue Definition erarbeitet: „Die Gefahr der Verwechslung wird regelmäßig
dann angenommen, wenn bei einem Betrachter, der nicht über besondere
Sachkunde verfügt und nicht genau prüft, trotz vorhandener Abweichungen
zwischen zwei Wappen die irrige Vorstellung erweckt wird, dass er es mit ein
und demselben Wappen zu tun habe.“
Quelle:http://www.wappenkunde-niedersachsen.de ... eblatt.pdf
Verfasser Dieter Müller-Bruns (Mitglied des Vereins "Zum Kleeblatt" in Hannover und des Vereins "Herold" in Berlin.
Eine sehr schöne Seite zum Wappenrecht, aber ehr auf Familenwappen bezogen, hat der Heraldische Verein "Zum Kleeblatt" in Hannover. Der auch, wie viele andere Vereine auch, eine (hier kostenlose)
Wappenstifterberatung durchführt.
http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrecht.html

Dies stellt keine Rechtsberatung von meiner Seite her dar :!: Es handelt sich hier nur um Zitate von Webseiten, oder von heraldischen Vereinen!
Bei rechtlichen Fragen bitte die entspr. Vereine/Wappenrollen konsultieren !


Hier ist auch zu Fragen, welche Wappenrolle solche Verbindungswappen überhaupt aufnimmt.

Eine Frage hätte ich.
Du hast geschrieben das Du Mitglied einer Verbindung bist. Führt denn Diese Verbindung nicht schon ein Wappen ???

Re: Heraldik bei Studentenverbindungen

Verfasst: 05.06.2019, 10:17
von Gerd
Hallo Rannazar,

auch von mir ein "Willkommen im Forum"!

Ein Kenner in Sachen Wappen der Studentenverbindungen ist PD Dr. Dr. habil. Harald Lönnecker der an der Philosphischen Fakultät der TU Chemnitz unterrichtet. Am 7. Sept. wird er im Rahmen einer Vortragsreihe in Hannover einen Vortrag zum Thema "Das Wappenarchiv im Archiv der Deutschen Burschenschaft im Bundesarchiv Koblenz. Entstehung-Entwicklung-Nutzung" halten (siehe hier). Wenn das nicht zu weit weg ist und Interesse besteht, kann da jeder Interessierte daran teilnehmen. Man kann nach der Veranstaltung auch persönlich ins Gespräch kommen mit dem ein oder anderen.

Re: Heraldik bei Studentenverbindungen

Verfasst: 06.06.2019, 08:21
von Rannazar
Duppauer1 hat geschrieben:
04.06.2019, 21:55
[...] Man kann auch durchaus ein Verbindungswappen nach den Regeln der Heraldik entwerfen. Es würde bestimmt viele Heraldiker reizen!
Es muß nicht immer ein Verbindungswappen nach der studentischen Heraldik sein, man kann auch andere Wege gehen !

Hier im Forum wurden ja schon viele Familienwappen entworfen, aber an ein studentisches Wappen kann ich mich nicht erinnern. Nur bei Familienwappen ist es oft schon schwierig alle Familienmitglieder auf einen Nenner zu bringen, da will der eine dies, der andere jenes. Bei einer Verbindung scheint es mir noch schwieriger zu sein!
Falls es hier im Forum jemanden gäbe, der daran interessiert wäre, wäre ich sehr interessiert daran, zu erkunden, wie dies dann aussehen würde. Nun, es gibt ja einen klaren Nenner, wie das Wappen geplant ist, da sich alle Leute sehr schnell einig waren. Wie es nun schlussendlich heraldisch aussieht, bin ich natürlich sehr gespannt.
Duppauer1 hat geschrieben:
04.06.2019, 21:55
Vielleicht ist man Dir ja trotz allem hier behilflich.
Du müsstest dann nur entspr. Informationen zu der Verbindung mitteilen.
Falls sich jemanden finden lässt, lasse ich die Informationen sehr gerne zukommen.
Duppauer1 hat geschrieben:
04.06.2019, 21:55
Die rechtliche Prüfung ("Einmaligkeitsprüfung" oder "Ausschließlichkeitsgrundsatz") übernimmt dann die Wappenrolle Eurer Wahl, in der Ihr, also die Verbindung, das Wappen eintragen lasst. Hiebei wird das Wappen immer als ganzes bei der Prüfung herangezogen! Viele heraldische Symbole/Farben sind gemeinfrei!
Würde denn eine Wappenrolle, ein Wappen einer studentischen Verbindung in ihre Annalen aufnehmen, da es ja so gesehen kein Familienwappen ist?
Duppauer1 hat geschrieben:
04.06.2019, 21:55
Zum Ausschließlichkeitsgrundsatz hier folgendes Zitat, das sich zwar auf Familienwappen bezieht, aber meiner Meinung nach, sich auch auf Verbindungswappen übertragen lässt.
Der heraldische Ausschließlichkeitsgrundsatz hat entscheidenden Einfluss auf
die Prüfarbeit der Mitarbeiter in den anerkannten Wappenrollen. So gilt die
Regel: Schon bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass ein Wappen bereits
geführt werden könnte, ist der Antrag auf Registrierung eines Familienwappens abzulehnen. Dies gilt auch, wenn ein Wappen nur unwesentlich von einem bereits geführten Wappen abweicht, so dass trotz dieser Abweichung die Gefahr einer Verwechslung besteht.
Bei einem Heraldikertreffen in Ludwigshafen im Jahr 1975 wurde hierzu eine
genaue Definition erarbeitet: „Die Gefahr der Verwechslung wird regelmäßig
dann angenommen, wenn bei einem Betrachter, der nicht über besondere
Sachkunde verfügt und nicht genau prüft, trotz vorhandener Abweichungen
zwischen zwei Wappen die irrige Vorstellung erweckt wird, dass er es mit ein
und demselben Wappen zu tun habe.“
Quelle:http://www.wappenkunde-niedersachsen.de ... eblatt.pdf
Verfasser Dieter Müller-Bruns (Mitglied des Vereins "Zum Kleeblatt" in Hannover und des Vereins "Herold" in Berlin.
Eine sehr schöne Seite zum Wappenrecht, aber ehr auf Familenwappen bezogen, hat der Heraldische Verein "Zum Kleeblatt" in Hannover. Der auch, wie viele andere Vereine auch, eine (hier kostenlose)
Wappenstifterberatung durchführt.
http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrecht.html

Dies stellt keine Rechtsberatung von meiner Seite her dar :!: Es handelt sich hier nur um Zitate von Webseiten, oder von heraldischen Vereinen!
Bei rechtlichen Fragen bitte die entspr. Vereine/Wappenrollen konsultieren !


Hier ist auch zu Fragen, welche Wappenrolle solche Verbindungswappen überhaupt aufnimmt.
Wie oben genannt, das wäre für mich auch eine sehr interessante Frage, ob eine Wappenrolle ein Verbindungswappen aufnimmt.
Duppauer1 hat geschrieben:
04.06.2019, 21:55
Eine Frage hätte ich.
Du hast geschrieben das Du Mitglied einer Verbindung bist. Führt denn Diese Verbindung nicht schon ein Wappen ???
DIe Frage kann ich sehr einfach und gerne beantworten: Ja, in der einen Verbindung führen wir ein Wappen, aber da ich auch Mitglied einer zweiten Verbindung bin, die noch sehr jung ist, besitzen wir für zweitere noch kein Wappen. Das wollte ich gerne ändern und bin bei der Recherche, wie bereits gesagt, auf diese Problematik gestoßen und natürlich auf dieses Forum und ich dachte, ich kann mir hier einige Informationen und Hilfestellungen holen.
Ich danke herzlich für die Informationen, dies hat mich schonmal ein Schritt in die richtige Richtung gebracht.

Gerd H.z.B. hat geschrieben:
05.06.2019, 10:17
Hallo Rannazar,

auch von mir ein "Willkommen im Forum"!

Ein Kenner in Sachen Wappen der Studentenverbindungen ist PD Dr. Dr. habil. Harald Lönnecker der an der Philosphischen Fakultät der TU Chemnitz unterrichtet. Am 7. Sept. wird er im Rahmen einer Vortragsreihe in Hannover einen Vortrag zum Thema "Das Wappenarchiv im Archiv der Deutschen Burschenschaft im Bundesarchiv Koblenz. Entstehung-Entwicklung-Nutzung" halten (siehe hier). Wenn das nicht zu weit weg ist und Interesse besteht, kann da jeder Interessierte daran teilnehmen. Man kann nach der Veranstaltung auch persönlich ins Gespräch kommen mit dem ein oder anderen.
Herzlichen Dank für diese Information. Ich muss ehrlich gestehen, an Herrn Lönnecker habe ich weniger gedacht, obwohl er sehr greifbar für mich wäre.