Beitragvon Jochen » 24.12.2017, 14:23
Fangen wir mit der „Internationalen Registrierung“ an.
Mir ist nicht bekannt, auf welche internationalen heraldischen Dokumente sich ausländische Heroldsämter oder Wappenrollen bei ihrer Einmaligkeitsprüfung stützen.
Zumindest gibt es aber keine international staatlich akkreditierte Instanz, die spezifisch für Wappen zuständig ist. Für Patente, Designs u.Ä. gibt es die WIPO (Weltorganisation für das geistige Eigentum) bzw. den Welturheberrechtsvertrag (WCT) und verschiedene andere Organisationen.
Für Wappen wäre eine „Internationale Registrierung“ also wahrscheinlich privatrechtlicher Natur.
Ich sehe mich daher außerstande zu sagen, ob, und wenn ja, welchen zusätzlichen Nutzen eine „Internationale Registrierung“ zu einer Eintragung in einer Wappenrolle böte.
Es gibt Wappenrollen, die in Buchform veröffentlicht werden und solche, bei denen dies in Periodika geschieht. Es gibt Wappenrollen, die Heraldiker beschäftigen und solche, die an Heraldiker verweisen.
All dies spiegelt sich natürlich auch im Preis wieder, den der Antragsteller an die Wappenrollen entrichtet.
Als Mitglied mehrerer heraldischer Vereine (HEROLD, Wappen-Löwe, Kleeblatt) kann ich vielleicht einfach mal den Ablauf schildern, der sich „bei uns“ wohl bei der Eintragung eines traditionellen geführten Wappens abspielen würde:
Vorweg: Auch bei traditionell geführten Wappen kann es gelegentlich solche geben, die die heraldischen Mindestanforderungen nicht erfüllen. In einem solchen Falle könnte es passieren, daß der angerufene Ausschuß eine Abänderung des Wappens nahelegt.
Bei einem heraldisch akzeptablen traditionellen Wappen wird der Antragsteller um eine Glaubhaftmachung der Führungsberechtigung an dem betreffenden Wappen gebeten.
Dazu sollten Dokumente (in Kopie) vorgelegt werden, die die Führung des Wappens als solche und die Abstammung des Antragsstellers von einem führungsberechtigen Vorfahren belegen.
Das Statut der DWR verlangt eigentlich sogar eine Abstammung vom ersten führungsberechtigten Vorfahren, also dem Stifter oder Belehnten. M.E. ist dies nicht unbedingt buchstabengetreu wörtlich auszulegen.
Wenn der entsprechende Ausschuß die Führungsberechtigung als glaubhaft gemacht ansieht, kann das Wappen eingetragen werden. Dazu sollte es in einer reprofähigen Form vorliegen und bestimmte technische wie ästhetische Anforderungen erfüllen.
Letztere können bei den Rollen leicht voneinander abweichen. Es ist in jedem Falle empfehlenswert, die Druckvorlage von einem Heraldiker anfertigen zu lassen.
Wie kommerzielle Wappengremien vorgehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde jedenfalls die Merkmale des vorab dargestellten Ablauf kumulativ als Mindestanforderungen für seriöses Vorgehen halten.
Ein Nachteil der ehrenamtlichen Wappenrollen ist sicherlich, daß sich der Eintragungsvorgang etwas „hinziehen“ kann. Ehrenamtler haben nun einmal auch andere Verpflichtungen....
Alles Gute all jenen, die Gutes im Schilde führen !
jochen