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von HFRudolph » 08.11.2018, 17:46
Art. 20 Abs. 1 GG lautet: „Die Bundesrepublik… “
Nach Art. 79 Abs. 3 GG sind die in Art. 20 GG festgelegten Grundsätze unabänderbar.
„Die Entscheidung für die Republik besagt daher nur, dass das Staatsoberhaupt nicht auf dynastischer Grundlage und nicht auf Lebenszeit berufen wird“ (herrschende Meinung, Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20, Rn. 3, m. w. N.: Stern I 581).
Und wenn nicht aus dem Republiksprinzip, so ergibt es sich zumindest aus dem Demokratieprinzip, dass gewählt wird. Auch nicht so, wie bei Hitler: Der oder keiner, also Elisabeth II. oder keiner (weil dann keine Auswahl besteht). Warum kann man jetzt aber das Demokratieprinzip für immer festschreiben und die Monarchie verbieten? Weil das die Grundlage von allem ist, die Selbstbestimmung, die nicht veräußerbar ist. Die Selbstbestimmung beinhaltet nicht, dass man anderen Menschen die Selbstbestimmung grundsätzlich dauerhaft wegnehmen kann, also nach dem Motto: Wir wählen einen Diktator und das wars. Das führt das ganze Demokratieprinzip ad absurdum. Und dementsprechend kann auch keiner kommen und sagen, wir wählen einen Monarchen für 20 Jahre (wobei es dann ja ein Präsident wäre, weil gewählt. Also wenn ansonsten alles beim alten bliebe, könnte man das Amt des Bundespräsidenten auch in Bundeskaiser umbenennen -falsche Bezeichnung schadet nicht). Nur mal angenommen, man würde für 20 Jahre wählen.
Die Menschen werden im Schnitt 80 Jahre alt. Nach 10 Jahren sind 1/8 gestorben und in etwa 1/8 volljährig geworden, d. h. 1/4 des Wahlvolkes ist schon nicht mehr mit den ursprünglichen Wählern identisch und diese unterliegen insofern bereits der Fremdherrschaft (Ausfall durch altersbedingte Demenz noch nicht berücksichtigt): Abgesehen davon, dass das Demokratieprinzip beinhaltet, dass jedem Menschen zugebilligt wird, in regelmäßigen Abständen die Meinung zu korrigieren.
Spanien ist ein spannender Fall, weil in gewisser Weise pardox, weil der König die Demokratie ermöglicht hat, aber gleichzeitig sein Amt erhalten. „Garant der Demokratie“ konnte er aber nur damals sein gegenüber einer tendenziell monarchiefreundlichen faschistischen Elite. Einen Putsch oder Staatsstreich kann er aber vom Prinzip her genausowenig verhindern, wie ein Präsident. Das Parlament kann zwar die Verfassung ändern und die Monarchie abschaffen, wie auch in GB, nur ersetzt das keine Wahl. Demokratisch wäre es nur, wenn alle 6 Jahre ein König gewählt werden würde - dann wäre es dem Prinzip nach ein Präsident. Das wäre aber für eine Demokratie sehr ungewöhnlich, wenn dann noch die selbe Person dran wäre. In gewisser Weise führen die spanischen Könige ihre „Legitimation“ noch auf Franco zurück: Nur der hat wirklich gewählt. Und Francos „Legitimation“ geht noch auf Hitlers Unterstützung im Bürgerkrieg zurück. Also führt der spanische König seine „Legitimation“ auch auf Hitler zurück.
Nach unserem Rechtsverständnis kann es keine Legitimation für eine Monarchie geben. Zumindest partiell ist sie immer notwehrfähige Diktatur.
Dass die Richter bei uns eine Amtszeit bis zum Rentenalter haben und auch nicht vom Volk gewählt werden und auch so gut wie gar nicht abgesetzt werden können, kann man ja durchaus kritisch sehen. Ein Kommilitone hat das einmal als letztes quasifeudales Element bezeichnet, wobei ich persönlich diese Bezeichnung für unpassend halte.
Das College of arms ist - wenn ich das richtig erfasse - möglicherweise auch hinsichtlich des Prinzips der Gewaltenteilung problematisch. Die Wappenverleihung ist Exekutivfunktion, die Bestimmung der Regeln legislativ; ob auch noch judikative Elemente hinzukommen, weiß ich nicht.
Das mit dem von Faltinus-Adel hast Du falsch verstanden: Ich verleihe den an Dich und Deine namenstragenden Nachkommen. Ist genauso wirksam, wie jede andere Adelsverleihung von König xy heute wirksam ist (die hatten auch keine eigentliche Legitimation dazu): nur Vorrechte resultieren daraus heute glücklicherweise nicht (was manche Wappenrollen anscheinend gern anders hätten), weder aus dem einen, noch dem anderen. Das eine WIE DAS ANDERE ist in gewisser Weise Mummenschanz, auf den nur kleine Kinder hereinfallen! Den Spangenhelm mit Krone kannst Du wohl nicht bei allen eintragen (mit denen soll man auch nicht spielen). Allerdings gilt, dass Dir niemand die Führungsberechtigung absprechen kann: nur das zählt. Du hast das Recht dazu, einen Spangenhelm mit Krönchen zu führen. Immerhin bist du jetzt adlig - aber auch ohne gehts. Ist nicht heraldisch? Nein, doch, nein, doch, bähh. Das ist nur dann unheraldisch, wenn man „heraldisch“ als ethischen Widerspruch zu den Menschenrechten sieht.
Es gab sogar mal „Heraldiker“, die meinten, ein neugeschaffenes Wappen dürfe nicht im hochgotischen Stil wiedergegeben werden. Geht aber doch, wie Du selbst vorführst. Da gab es auch Helmkrönchen hauptsächlich für Fürstenhäuser.