Familienwappen adligen Kinder und Bastardkinder

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Dom_Hen
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Familienwappen adligen Kinder und Bastardkinder

Beitrag von Dom_Hen » 13.12.2017, 15:45

Ich habe hier zwei Fragem zum Adelswappen, da ich mich mit Heraldik nicht auskenne:

1. Frage: Dürfen die Bastardkinder die Familienwappen übernehmen oder mussten sie neustiften?

2. Frage: Ich habe den Heraldik so verstanden, dass Führungsberechtigung durch biologische Abstammung im Mannesstamm gesichert ist.

Darf ein Nachkomme den Familienwappen übernehmen auch wenn sie eine andere Familienname haben? Oder muss er trotz der biologischen Abstammung im Mannesstamm, egal ob ehelich oder unehelich, wegen der neuen Familienname ein neues Wappen zulegen?

Falls der Hauptstamm ausgestorben ist, darf der Nebenlinie deren Wappen übernehmen oder nicht? Nur mal eine hypothesische Frage.

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Gerd
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Re: Familienwappen adligen Kinder und Bastardkinder

Beitrag von Gerd » 13.12.2017, 16:19

Dom_Hen hat geschrieben: Dürfen die Bastardkinder die Familienwappen übernehmen oder mussten sie neustiften?
Das war nur auf Antrag des wappenführenden Vaters mit Entschließung durch den Souverän möglich. Heute ist das möglich wenn die Namensgleichheit gegeben ist.
Dom_Hen hat geschrieben:Darf ein Nachkomme den Familienwappen übernehmen auch wenn sie eine andere Familienname haben? Oder muss er trotz der biologischen Abstammung im Mannesstamm, egal ob ehelich oder unehelich, wegen der neuen Familienname ein neues Wappen zulegen?
Wenn der Name nicht geführt wird darf auch das Wappen nicht geführt werden.
Dom_Hen hat geschrieben:Falls der Hauptstamm ausgestorben ist, darf der Nebenlinie deren Wappen übernehmen oder nicht?
Falls keine direkte Nachkommenschaft zu einem wappenführenden Familienmitglied besteht ist das nicht möglich.
Mit besten Grüssen
Gerd
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Joachim v. Roy
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Familienwappen

Beitrag von Joachim v. Roy » 13.12.2017, 18:40

Ich teile die Auffassung von Herrn Gerd H.z.B.

Freundliche Grüße vom Rhein

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