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Re: 99% ohne Führungsberechtigung

Verfasst: 16.03.2017, 12:07
von Gerd
Hallo,

ich habe hier einen Fall wo gleiche "Wappenrolle" welche die 99% angibt bei der Eintragung eines Wappens eindeutig gegen den Grundsatz verstösst dass das Wappen zum Namen gehört. Da wurde ein Wappen das 1825 an einen Herrn "Goffin von Gotthardsburg" verliehen wurde durch seine Urenkelin, nun verheiratete "Blume", neu eingetregen und die Führungsberechtigung zum Wappen an deren "eheliche Nachkommen im Mannesstamm" weitergegeben die ja nun "Blume" heissen dürften. :shock:

http://eherold.org/emblem/wappen-goffin ... hardsburg/

Re: 99% ohne Führungsberechtigung

Verfasst: 16.03.2017, 12:30
von Claus J.Billet
Autsch :!:
Hier ist die "Führungsberechtigung" nach m.E. eindeutig irreführend formuliert.
Die Dame "Blume" hat durch Ihre Namen-Änderung
(Verheiratung mit Namen-Übername des Ehegatten Blume )
die Zugehörigkeit zu der wappenführenden Familie "Goffin von Gotthardsburg" abgelegt.
Auch haben die Abkömmlinge der Familie "Blume" (neue Linie)
keinen Anspruch auf das Wappen derer "von Gotthardsburg" .
Soweit meine Einschätzung. :wink:

Re: 99% ohne Führungsberechtigung

Verfasst: 16.03.2017, 14:01
von Markus
Sehe ich genau so. Ob das nur ein Lapsus der Wappenrolle ist?

Re: 99% ohne Führungsberechtigung

Verfasst: 16.03.2017, 15:17
von Frank Martinoff
Claus J.Billet hat geschrieben:@ Jochen
Sorry, ich will hier keine Diskussion anzetteln, aber ...
in einer Sammlung ist das Wappen "Müller" eingetragen
und genau das gleiche Wappen dann auch unter "Miller" :?:
(ohne minimale Änderungen)
Da wurde wohl kein Abgleich gemacht und die eintragende Wappenrolle
hat geschlafen.
Wenn dies korrekt sein soll, weshalb dann noch überhaupt eine Eintragung. :?:
Auch "alte Wappen" sollten nicht angetastet werden.

... man muß hier nicht immer von Klau reden,
auch den doch recht "üblichen" Namenswandel mit einbeziehen :!:
:idea:

... sonst dürften die "meisten" meiner Vorfahren,
nocht nicht mal mit sich selbst verwandt sein :!:

Re: 99% ohne Führungsberechtigung

Verfasst: 16.03.2017, 16:46
von Claus J.Billet
ähem ...

Meine Einlassung bezieht sich auf den Umstand, den Jochen angemerkt hatte :
"Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Müllers und Millers sei nicht nachweisbar. "

Demnach also auch keine Änderung der Schreibweise des Familien-Namen,
wie so oft in alten Dokumenten zu finden ist. :wink:
Somit zwei eigenständige Familien. :!:

Re: 99% ohne Führungsberechtigung

Verfasst: 16.03.2017, 20:50
von Frank Martinoff
... bei Jochen's Beispiel fehlen 200 Jahre die zu überbrücken sind,
wegen den fehlenden Dokumenten, kann man weder von "Usurpation"
noch von einer nachgewiesenen "Abstammung" sprechen ...
Ich halte es hier wie beim Gesetz,

"""unschuldig!... bis nachgewiesen schuldig!!! """
:idea:
vorallem bei so alten Fällen, bei jüngeren würde ich zu Ihrer Aussage tendieren!