Herr Friedrich Danuschewski erscheint in der Urkunde vom Jahre 1878 als „Instmann“. Was in Ostpreußen(gleiches galt für Westpreußen) unter dieser Berufsbezeichnung zu verstehen war, wurde hier 1908 erläutert: http://www.historische-berufe.de/BERUFE/instmann.html .
Freundliche Grüße vom Rhein
Bestehendes Wappen abändern erlaubt?
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Re: Bestehendes Wappen abändern erlaubt?
Die Bezeichnung Instmann wurde ziemlich generisch für jede Art von Landarbeiter verwendet. Auch einen Kuhhirten hätte man als Instmann bezeichnet, vor allem in offiziellen Dokumenten.
Gruss
Dirk
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Beste Grüsse
Dirk
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Instmann
Das ist sicher richtig. Einer meiner ostpreußischen Vorfahren mütterlicherseits, der in den standesamtlichen Registern als „Instmann“ erscheint, wird in den entsprechenden Kirchenbüchern als „Kämmerer“ (camerarius) der Grafen v. Lehndorff bezeichnet. Man muß halt in jedem Einzelfall prüfen, welcher Tätigkeit der „Instmann“ nachging, was nicht immer einfach ist.
MfG
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Re: Bestehendes Wappen abändern erlaubt?
Eins noch ... der FN wurde verhunzt: Danuschweske -> Danuschewski -> Danuszewski. Es handelt sich dabei offensichtlich um einen Herkunftsnamen: Danuszewo, Danuszewice usw. Doch läßt sich ein solcher Ortsname in einem großen poln. Ortsverz., das auch ältere Schreibweisen berücksichtigt, nicht nachweisen. Es kann m. E. daher hier nur Daniszewski heißen, wobei die Ursprungsort dann Daniszewice oder Daniszewo war. Davon gab es eine Handvoll im Kgr. Polen. Das nächstgelegene (ca. 120 km SO von Kl. Ottlau) ist ein Daniszewo im Kreis Płock. Diesen Ort sieht jedoch ein Teil der pol. Adelsliteratur (Uruski, Paprocki) als Herkunftsort der Adelsfamilie Daniszewski h. Cholewa an. Bekanntlich kam es gar nicht so selten vor, daß bei poln. Adelsfamilien das Wissen um das eigene Wappen verlorenging u. sie später ein anderes annahmen oder ihnen ein anderes zugewiesen wurde.
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Daniszewski h. Cholewa
Die Herren v. Daniszewski des Wappens Cholewa, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts das Rittergut Chełmiczki in Kujawien besaßen, waren Gutsnachbarn meiner Familie. Sie gehören nicht hierher.
MfG
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