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Erbrecht !?

Verfasst: 16.11.2016, 13:31
von S.Ivanovic
Guten Tag,

bin neu und hätte folgende Frage. In Deutschland wird das Wappen in der männlichen Linie weiter vererbt, da es Namensgebunden ist.

Wie sieht es denn in Großbritannien oder Frankreich aus? Haben andere europäische Länder andere Regeln?

Zweite Frage besteht die Möglichkeit ein nicht in Deutschland gefertigtes Wappen, in Deutschland zu registrieren? Und fällt dieses dann automatisch unter deutsches Erbrecht? (Vererbe recht)??

mfg

S.Ivanovic

Re: Erbrecht !?

Verfasst: 16.11.2016, 14:11
von Tejas552
Hier ist ein interessanter Artikel der BBC, der anlässlich der Wappenverleihung an den Vater von Kate Middleton (Frau des Thronfolgers) erschienen ist:

http://www.bbc.com/news/magazine-13127328

Interessante Punkte:
Offenbar wird in Grossbritannien (GB) das Wappen immer verliehen und nicht selber angenommen. Es wird an die Kinder weitergegeben, die es führen können solange sie den selben Namen behalten. Kate führte das Middleton Wappen nur bis zu ihrer Heirat. Hier besteht also kein Unterschied zu Deutschland.

Für die Verleihung eines Wappen werden Verdienste herangezogen. So ist ein Universitätsdiplom oder besser ein Doktortitel ein ausreichender Grund für die Wappenverleihung. Also für einen erfolgreichen Antrag auf ein Wappen.

Von den neu in GB in den Adelsstand erhobenen machen offenbar viele nicht von dem Recht auf Wappenverleihung gebrauch, weil sie die hohen Kosten (GBP 4000-5000) scheuen, bzw. man sich mit der Wappenführung in GB als Snob entlarvt.

Zum letzten Punkt habe ich gerade mal einen französischen Kollegen befragt. Er sagte, dass eine Wappenannahme bzw. Wappenführung durch bürgerliche (und in Frankreich sind alle bürgerlich) als sehr snobistisch angesehen wird - von wegen Gleichheit, Einigkeit und so weiter ... Ist aber nur eine Einzelmeinung.

Gruss
Dirk

Re: Erbrecht !?

Verfasst: 16.11.2016, 14:55
von Jochen
Anmerkung am Rande: "Erbrecht" ist auf Wappen nicht anzuwenden, weil das Wappen nicht "vererbt" wird.

Das Recht auf ein Wappen entsteht bei der Geburt eines neuen Erdenbürgers, nicht mit dem Tode eines alten.

Daher ist eine Analogie zum Namensrecht zweifellos gerechtfertigt. Dieses Recht kann aber nach meiner Auffassung auch nur auf deutsche Staatsangehörige angewandt werden.

Sprich: Wenn ein Engländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, kann er sein englisches Wappen nach deutschem Recht an seine Nachkommen im Namensstamme weitergeben.

Einer Registrierung bedarf es eh nicht.

Re: Erbrecht !?

Verfasst: 17.11.2016, 10:14
von S.Ivanovic
Guten Morgen,

vielen Dank. Ja , Erbrecht ist ungünstig gewählt, jedoch wurde die Frage richtig verstanden.

Vielen Dank für die Antworten und den Link.

mfg