Name der Frau angenommen, Wappen weiter tragen ?

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Buldoce
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Name der Frau angenommen, Wappen weiter tragen ?

Beitrag von Buldoce » 25.10.2016, 18:45

Hallo zusammen,

Wie ist die Lage wenn man ein wappen stiftet, dann aber den Namen der frau annimmt?
Ist das Wappen an den Familiennamen gebunden oder an die Person?
Wie sieht das mit männlichen Nachkommen aus?

Danke und grüsse
Bulli

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Claus J.Billet
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Re: Name der Frau angenommen, Wappen weiter tragen ?

Beitrag von Claus J.Billet » 25.10.2016, 18:55

Buldoce hat geschrieben:Hallo zusammen,

Wie ist die Lage wenn man ein wappen stiftet, dann aber den Namen der frau annimmt?
Ist das Wappen an den Familiennamen gebunden oder an die Person?
Wie sieht das mit männlichen Nachkommen aus?

Danke und grüsse
Bulli
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Das Wappen ist, da an den Namen gebunden, ... futsch :!:

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Jochen
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Re: Name der Frau angenommen, Wappen weiter tragen ?

Beitrag von Jochen » 25.10.2016, 20:04

Richtig, eigentlich "futsch", das stimmt schon.

Jetzt gibt es allerdings insofern durchaus noch eine "Rettungsmöglichkeit", als daß die Gesamtheit der Führungsberechtigten eine Ausweitung der Führungsberechtigung aussprechen kann.
Einschub: Es dürfte Stimmen geben, daß der Wappenstifter ggfs. auch alleine noch berechtigt sein könnte, eine solche Ausweitung zu gestatten. Da wird es aber mit Sicherheit auch abweichende Meinungen geben. Ich selbst neige unter den gegebenen Umständen auch eher dazu, daß, wenn die Wappenstiftung und, wichtig: die Regelungen zur Führungsberechtigung, erst einmal öffentlich geworden sind, der Stifter die Stiftung als solche und deren Rechtsfolgen nicht mehr "ohne weiteres" ändern kann. Ende des Einschubs.
Beispiel 1: Wappenstifter Müller stiftet das Wappen lediglich für sich und seine Nachkommen im Namensstamme "Müller".

Der Stifter selbst ist immer führungsberechtigt, selbst wenn er seinen Namen (durch Herat) in "Meier" ändert. Er, nunmehr "Meier, geb. Müller", wäre in diesem Falle der einzige Führungsberechtigte und könnte dann die Führungsberechtigung durch einseitigen Rechtsakt auf seine Nachkommen im Namensstamme Meier "ausweiten".

Beispiel 2: Wie zuvor, aber "Meier, geb. Müller", habe diesmal einen Bruder, der weiterhin "Müller" heiße, und die Führungsberechtigung, die "Meier, geb. Müller", seinerzeit ausgesprochen hätte, würde diesmal lauten auf die Nachfahren seines Vaters im Namensstamme "Müller". Dann müßte "Meier, geb. Müller" die Einwilligung, seines Vaters, seines Bruders (und ggfs. dessen Nachfahren im Namensstamme, so vorhanden,) um Einwilligung ersuchen, daß auch seine eigenen "Meier-Kinder" das Wappen führen dürfen. In diesem Falle läge dann ein mehrseitiges Rechtsgeschäft (= Vertrag) vor.

Beispiel 3: "Meier, geb. Müller" habe die Führungsberechtigung auf alle Nachkommen seines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Urgroßvaters ausgesprochen, und alle dessen Nachkommen hätten geheckt wie die Kaninchen. Prognose: Aussichtslos.....
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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Claus J.Billet
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Re: Name der Frau angenommen, Wappen weiter tragen ?

Beitrag von Claus J.Billet » 25.10.2016, 21:16

Zu dieser Frage sollte unbedingt Ihre eintragende Wappenrolle befragt werden. :!:
Die "Juristen" werde ihre Freude haben, da tun sich "Pfründe" auf. :mrgreen:

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Jochen
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Re: Name der Frau angenommen, Wappen weiter tragen ?

Beitrag von Jochen » 25.10.2016, 21:36

Claus J.Billet hat geschrieben:....Die "Juristen" werde ihre Freude haben, da tun sich "Pfründe" auf.
Unwahrscheinlich. Der Streitwert dürfte verschwindend gering sein.
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