Wappen ablegen
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Wappen ablegen
Ich frage mich, ob man eigentlich ein bestehendes Wappen ablegen kann oder muss, z.B. wenn es einem nicht mehr gefällt und man ein neues Wappen möchte. Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, könnte ich mir vorstellen, dass jemand aus der Meffert-Familie in Zukunft ein Wappen haben möchte, in dem nicht gerade die Zeichentrickfigur eines Strassenkehrers im Mittelpunkt des Schildes steht.
http://eherold.org/emblem/wappen-meffert/
Müsste man das Wappen bewusst aufgeben, bzw. das Motiv freigeben bevor man ein neues Wappen stiftet, oder wird das alte Wappen automatisch obsolet und das Motiv frei, wenn es nicht mehr geführt wird? Falls das Wappen nicht aufgegeben werden muss könnte eine Familie über die Zeit einige Wappen akkumulieren und entsprechende Motive "besetzen".
Falls das Wappen durch Nichtführung frei wird, gilt dies auch beim Erlöschen einer Familie? Heraldisch gesehen vermutlich nicht - allerdings können Tote keine Rechte geltend machen, und juristisch gesehen kann niemand für Tote Rechte geltend machen, sodass das Wappen eines erloschenen Geschlechts, zumindest gesetzlich gesehen, wohl nicht vor einer Neuannahme durch eine ganz andere Familie geschützt ist.
Gruss
Dirk
http://eherold.org/emblem/wappen-meffert/
Müsste man das Wappen bewusst aufgeben, bzw. das Motiv freigeben bevor man ein neues Wappen stiftet, oder wird das alte Wappen automatisch obsolet und das Motiv frei, wenn es nicht mehr geführt wird? Falls das Wappen nicht aufgegeben werden muss könnte eine Familie über die Zeit einige Wappen akkumulieren und entsprechende Motive "besetzen".
Falls das Wappen durch Nichtführung frei wird, gilt dies auch beim Erlöschen einer Familie? Heraldisch gesehen vermutlich nicht - allerdings können Tote keine Rechte geltend machen, und juristisch gesehen kann niemand für Tote Rechte geltend machen, sodass das Wappen eines erloschenen Geschlechts, zumindest gesetzlich gesehen, wohl nicht vor einer Neuannahme durch eine ganz andere Familie geschützt ist.
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Wappen ablegen
Damit würde der Sinn der Heraldik ad absurdum geführt. Wappen stehen für Kontinuität, sie sollen ein dauerhaftes Zeichen einer Familie sein. Man legt sie nicht ab wie getragene Socken. Deshalb ist es auch so wichtig, sich beim Stiftungsprozess Zeit zu lassen, vieles gut zu bedenken, vieles prüfen und das Gute behalten. Schnellschüsse führen dann zu möglichen Unzufriedenheiten, die die Überlegung einer "Wappenablegung" erst aufkommen lassen.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Re: Wappen ablegen
Genau deshalb habe ich das ziemlich extreme Meffert-Wappen als Beispiel gewählt (ist aber Geschmackssache und ich möchte wirklich niemanden zu nahe treten), obwohl ich viele Wappen im eHerold gefunden habe, bei denen ich mir gut vorstellen kann, dass sie nicht bei allen Erben auf Begeisterungsstürme stossen. Anders ausgedrückt, ich vermute, dass viele Wappen im eHerold eigentlich "Karteileichen" sind, die niemand mehr aktiv führt oder auch nur führen will - aber dass ist natürlich nur eine Vermutung. In diesen Fällen können die Fragen auftreten, die ich in diesem Thread gestellt habe.
Gruss
Dirk
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Wappen ablegen
Es mag ja sein das es Familienwappen gibt die nicht gerade schön sind, aber bei dem Meffert-Wappen handelt sich es um ein Firmenwappen. Siehe Führungsberechtigung:
"Führungsberechtigt sind: Als Firmenzeichen altgeführt von der Glas- und Gebäudereinigung, Fassadenreinigungsfirma Horst Meffert in Rüsselsheim und von deren Inhaber Horst Meffert, * 15. 6. 1934, zum Vollwappen am 29. Januar 1980 ergänzt durch Hans Krölls, Eggenstein."
"Führungsberechtigt sind: Als Firmenzeichen altgeführt von der Glas- und Gebäudereinigung, Fassadenreinigungsfirma Horst Meffert in Rüsselsheim und von deren Inhaber Horst Meffert, * 15. 6. 1934, zum Vollwappen am 29. Januar 1980 ergänzt durch Hans Krölls, Eggenstein."
- Claus J.Billet
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Re: Wappen ablegen
@ Tejas552
Wappen ablegen
geht nicht.
Lesen Sie zum Bsp. einfach mal hier :
http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldi ... eite41.htm
Wappen ablegen
geht nicht.
Lesen Sie zum Bsp. einfach mal hier :
http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldi ... eite41.htm
Re: Wappen ablegen
Vielen Dank für den Literaturverweis - werde ich gerne lesen. Man muss sich also genau überlegen was man tut - soviel steht fest. Mir sind bei meinen Recherchen viele schöne Wappen untergekommen, aber auch einige über die ich mich als Erbe nicht freuen würde und die ich auch nicht aktiv führen würde. Ich denke in solchen, hoffentlich seltenen Fällen, müsste man einfach ein neues Wappen annehmen und das alte ruhen lassen.
Gruss
Dirk
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Wappen ablegen
Ich erlaube mir mal eine abweichende Meinung.
Das fängt mit den – an sich – führungsberechtigten Personen an, die nicht mit dem Stifter identisch sind. Also "die üblichen Verdächtigen" – z.B. alle Nachfahren im Namensstamme des Altgroßvaters.
Die Führungsberechtigungserklärung des Wappenstifters ist eine "Verfügung zugunsten Dritter" – oder "zu Lasten Dritter". Das hängt im vorliegenden Falle davon ab, je wie sehr sich der Dritte zu dem Wappen hingezogen – oder von ihm abgestoßen fühlt. (z.B. christliche Symbole, wenn der Führungsberechtigte Atheist ist).
Beides muß er nicht hinnehmen. Er kann also ein eigenes Wappen annehmen oder das Alte ganz einfach nicht führen.
Der Wappenstifter führt das Wappen, das er führt. Wenn er einen öffentlichkeitswirksamen Verzicht auf das alte Wappen ausgesprochen hat und ebenso öffentlichkeitswirksam ein neues annimmt, spricht jedenfalls aus rechtlichen Gründen nichts gegen ein "Ablegen". Meines Erachtens, wohlgemerkt. Meine Ausbildung umfaßt juristische Problemstellungen, aber ich bin kein Jurist.
Daß ein fliegender Wappenwechsel, so wie der von Bernhard Peter befürchtete Wappen-wie-Hemdenwechsel, kein befriedigender Zustand ist, leuchtet ein. Gleichwohl: Ich habe gelernt, in Rechtsangelegenheiten sollte man die Dinge nicht so sehen, wie sie sein sollten, sondern eher, wie sie nun einmal sind. Es hilft, Niederlagen vor den Instanzen besser zu "verdauen". Ob sie so sind, wie ich sie sehe, müssen allerdings schlauere Leute als ich beurteilen.
Wenn ein Wappen im übrigen eh nicht heraldisch ist, kenne ich ein paar heraldische Vereine, die einem sofort zur Stiftung eines neuen Wappens raten würden....
Das fängt mit den – an sich – führungsberechtigten Personen an, die nicht mit dem Stifter identisch sind. Also "die üblichen Verdächtigen" – z.B. alle Nachfahren im Namensstamme des Altgroßvaters.
Die Führungsberechtigungserklärung des Wappenstifters ist eine "Verfügung zugunsten Dritter" – oder "zu Lasten Dritter". Das hängt im vorliegenden Falle davon ab, je wie sehr sich der Dritte zu dem Wappen hingezogen – oder von ihm abgestoßen fühlt. (z.B. christliche Symbole, wenn der Führungsberechtigte Atheist ist).
Beides muß er nicht hinnehmen. Er kann also ein eigenes Wappen annehmen oder das Alte ganz einfach nicht führen.
Der Wappenstifter führt das Wappen, das er führt. Wenn er einen öffentlichkeitswirksamen Verzicht auf das alte Wappen ausgesprochen hat und ebenso öffentlichkeitswirksam ein neues annimmt, spricht jedenfalls aus rechtlichen Gründen nichts gegen ein "Ablegen". Meines Erachtens, wohlgemerkt. Meine Ausbildung umfaßt juristische Problemstellungen, aber ich bin kein Jurist.
Daß ein fliegender Wappenwechsel, so wie der von Bernhard Peter befürchtete Wappen-wie-Hemdenwechsel, kein befriedigender Zustand ist, leuchtet ein. Gleichwohl: Ich habe gelernt, in Rechtsangelegenheiten sollte man die Dinge nicht so sehen, wie sie sein sollten, sondern eher, wie sie nun einmal sind. Es hilft, Niederlagen vor den Instanzen besser zu "verdauen". Ob sie so sind, wie ich sie sehe, müssen allerdings schlauere Leute als ich beurteilen.
Wenn ein Wappen im übrigen eh nicht heraldisch ist, kenne ich ein paar heraldische Vereine, die einem sofort zur Stiftung eines neuen Wappens raten würden....
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
jochen
Re: Wappen ablegen
Hallo Jochen,Jochen hat geschrieben:
Beides muß er nicht hinnehmen. Er kann also ein eigenes Wappen annehmen oder das Alte ganz einfach nicht führen.
:
ich sehe es genauso. Ich denke zudem, dass sich heraldisches Gewohnheitsrecht nicht unbedingt mit tatsächlichem Recht deckt. Ich hatte es schon einmal erwähnt, aber z.B. sind Tote keine Rechtspersonen, d.h. Tote sind nicht rechtsfähig. Sie können kein Recht geltend machen, bzw. niemand kann zu Gunsten von Toten ein Recht geltend machen. Formal rechtlich ist daher das Wappen einer erloschenen Familie, nach meiner Ansicht, nicht geschützt. Es könnte legal von einer anderen Familie neu angenommen werden. Hierzu müsste das Wappen nicht einmal öffentlichkeitswirksam abgelegt worden sein. Das Wappenregister dies anders handhaben spielt dabei keine Rolle. Schliesslich bedarf es für die Wappenführung ja keines Eintrags in ein solches Register.
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Wappen ablegen
Siehe aber hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Postmorta ... keitsrechtTejas552 hat geschrieben: aber z.B. sind Tote keine Rechtspersonen, d.h. Tote sind nicht rechtsfähig. Sie können kein Recht geltend machen, bzw. niemand kann zu Gunsten von Toten ein Recht geltend machen. Formal rechtlich ist daher das Wappen einer erloschenen Familie, nach meiner Ansicht, nicht geschützt. Es könnte legal von einer anderen Familie neu angenommen werden.
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
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Re: Wappen ablegen
Sehr interessant. Allerdings heisst es:
"Bundesgerichtshof 1989: Das Schutzbedürfnis schwindet in dem Maße, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst ..."
Die meisten Wappenträger waren keine bildenden Künstler an die sich noch heute die Öffentlichkeit erinnert. Die Erinnerung an sie ist in fast allen Fällen heute praktisch vollständig erloschen. Damit wäre auch ihr postmortales Persönlichkeitsrecht erloschen. Zudem legt der Artikel nahe, dass aus diesem, auf Art. 1 des Grundgesetztes beruhende Persönlichkeitsrecht, sowieso kein über den Tod hinausreichender Schutz eines Familienwappens abgeleitet werden kann.
Gruss
Dirk
"Bundesgerichtshof 1989: Das Schutzbedürfnis schwindet in dem Maße, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst ..."
Die meisten Wappenträger waren keine bildenden Künstler an die sich noch heute die Öffentlichkeit erinnert. Die Erinnerung an sie ist in fast allen Fällen heute praktisch vollständig erloschen. Damit wäre auch ihr postmortales Persönlichkeitsrecht erloschen. Zudem legt der Artikel nahe, dass aus diesem, auf Art. 1 des Grundgesetztes beruhende Persönlichkeitsrecht, sowieso kein über den Tod hinausreichender Schutz eines Familienwappens abgeleitet werden kann.
Gruss
Dirk
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Wappen ablegen
Die einzige Möglichkeit, wie wir endgültige rechtliche Klärung bekämen, wäre, Musterprozesse zu führen ...
Im Falle einer abgestorbenen Familie dürfte dies aber bereits an der vermutlich nicht aufzutreibenden Prozeßvollmacht scheitern....
Im Falle einer abgestorbenen Familie dürfte dies aber bereits an der vermutlich nicht aufzutreibenden Prozeßvollmacht scheitern....
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
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Re: Wappen ablegen
... das liegt aber im Konflikt zum Copyright-Urheberrecht ... das ca. 70 Jahre über den Tod hinausgeht!Tejas552 hat geschrieben:Sehr interessant. Allerdings heisst es:
"Bundesgerichtshof 1989: Das Schutzbedürfnis schwindet in dem Maße, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst ..."
Die meisten Wappenträger waren keine bildenden Künstler an die sich noch heute die Öffentlichkeit erinnert. Die Erinnerung an sie ist in fast allen Fällen heute praktisch vollständig erloschen. Damit wäre auch ihr postmortales Persönlichkeitsrecht erloschen. Zudem legt der Artikel nahe, dass aus diesem, auf Art. 1 des Grundgesetztes beruhende Persönlichkeitsrecht, sowieso kein über den Tod hinausreichender Schutz eines Familienwappens abgeleitet werden kann.
Gruss
Dirk
... wieder mal Schwachsinn der Gesetzgebung bzw. Regierung!
Re: Wappen ablegen
Das Urheberrecht ist halt eine "lex specialis"...
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
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- Claus J.Billet
- Heraldiker
- Beiträge: 6775
- Registriert: 22.11.2004, 08:57
- Wohnort: 70794 Filderstadt
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Re: Wappen ablegen
Der Einfall eines unbelasteten Heraldik-Lesers im Forum von "HiN", ...
da such ich mir einfach ein schönes Wappen einer ausgestorbenen Familie aus
und nehme es für mich
... na sowas :
http://wappen-billet.de/Kunden/Juristen.jpg
da such ich mir einfach ein schönes Wappen einer ausgestorbenen Familie aus
und nehme es für mich
... na sowas :
http://wappen-billet.de/Kunden/Juristen.jpg
Re: Wappen ablegen
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
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