Mich würde interessieren, wie man bei der Stiftung, bzw. Registrierung eines Familienwappens am besten vorgeht. Ich habe folgendes Problem: In der Familie ist ein Wappenring überliefert. Zwar nicht in meiner unmittelbaren Familie, aber ich habe eine Zeichnung des Wappenbildes. Dieses Wappen wurde offenbar nach der Heirat meines ältesten bekannten direkten Vorfahren Leopold Faltin mit Juliane v. Vietinghoff im Jahre 1810 in Mitau, erstellt. Das Wappen hat Elemente des Vietinhoffschen Wappen übernommen. Auf diese Verwandschaft war man damals offenbar sehr stolz.
Zudem ist ein zweites Wappen überliefert, von dem ich eine alte und ziemlich schlechte Fotokopie habe - wobei ich nicht weiss was eigentlich die Quelle ist. Dieses Wappen ist völlig unterschiedlich zum ersten Wappen. Ich habe hierzu einen alten Brief (von 1992) des Deutschen Herolds, in dem es heisst, dass dieses Wappen mit dem einer baltischen Familie Felten oder Feltin verwandt wäre. Einen genealogischen Bezug zu dieser Familie konnte ich nicht herstellen.
Dann gibt es noch ein drittes Wappen, dass ein anderer Nachfahre des obengenannten Leopold Faltin erst vor einigen Jahren beim Heraldischen Verein zum Kleeblatt hat registrieren lassen (Nr. 89 1480). Dieses Wappen habe ich aber noch nicht gesehen.
Was ist hier das beste Vorgehen? Vermutlich müsste ich erst mal sehen, wie das Wappen aussieht, dass beim Kleeblatt registriert ist, oder hat das für mich sowieso keine Bedeutung?
Gruss
Wappen alt oder neu
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Wappen alt oder neu
Beste Grüsse
Dirk
Dirk
Re: Wappen alt oder neu
Jede Information kann wichtig sein.
Wenn man von einem Wappenträger im Namensstamme abstammt, ist man berechtigt, dessen Wappen zu tragen. Dies müßte man dann aber natürlich glaubhaft vorbringen.
Wenn ein naher Verwandter ein Wappen gestiftet hat, (Sachverhalt "Kleeblatt"), dann kommt es darauf an, wen er in seiner Erklärung zu Führungsberechttigung berücksichtigt hat. Also etwa: Nur die eigenen Nachkommen. Oder die Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters.
Alles in allem: Diese Fragen kann man nur klären, wenn alle verfügbaren Informationen vorliegen. Eine allgemeine Auskunft ist da wahrscheinlich nicht förderlich.
Wenn man von einem Wappenträger im Namensstamme abstammt, ist man berechtigt, dessen Wappen zu tragen. Dies müßte man dann aber natürlich glaubhaft vorbringen.
Wenn ein naher Verwandter ein Wappen gestiftet hat, (Sachverhalt "Kleeblatt"), dann kommt es darauf an, wen er in seiner Erklärung zu Führungsberechttigung berücksichtigt hat. Also etwa: Nur die eigenen Nachkommen. Oder die Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters.
Alles in allem: Diese Fragen kann man nur klären, wenn alle verfügbaren Informationen vorliegen. Eine allgemeine Auskunft ist da wahrscheinlich nicht förderlich.
Ne suy plus vil que les aultres
jochen
jochen
Re: Wappen alt oder neu
Vielen Dank für die Informationen.
Ich fürchte, dass es hier im Laufe der Zeit zu einem gewissen "Wildwuchs" gekommen ist, also dass insgesamt drei Wappen völlig unabhängig von einander geschaffen wurden.
Ich habe inzwischen eine Anfrage an den heraldischen Verein zum Kleeblatt gestartet. Ich hoffe, dass die mir ein Bild des Wappens schicken können.
Gruss
DF
Ich fürchte, dass es hier im Laufe der Zeit zu einem gewissen "Wildwuchs" gekommen ist, also dass insgesamt drei Wappen völlig unabhängig von einander geschaffen wurden.
Ich habe inzwischen eine Anfrage an den heraldischen Verein zum Kleeblatt gestartet. Ich hoffe, dass die mir ein Bild des Wappens schicken können.
Gruss
DF
Beste Grüsse
Dirk
Dirk