Stammwappen

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AvN
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Stammwappen

Beitrag von AvN » 24.05.2016, 15:21

Liebe Heraldiker,

oft findet man in der Literatur bei Familien ein "Stammwappen" und ein weiteres, das sozusagen eine Erweiterung des Stammwappens darstellt.
Natürlich ist mir klar, daß das "Stammwappen" das Wappen der Herkunftsfamilie ist und spätere Wappen Erweiterungen sind, insbesondere wenn die Familie einen höheren Adelsrang erhielt.
Meine Frage ist nun: Wurde auch dann ein Stammwappen geführt, wenn es bereits ein erweitertes Wappen gab oder welche Bedeutung hat das Stammwappen dann überhaupt noch? Und welche rechtliche Bedeutung hatte es für die Träger des erweiterten Wappens?

Freundliche Grüße
AvN

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Duppauer1
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Re: Stammwappen

Beitrag von Duppauer1 » 24.05.2016, 22:44

Das kommt immer auf die Familie an.
Mache habe ihr Stammwappen beibehalten und es in der Helmzier an den Adelsrang angepasst oder ganz und gar so beibehalten, andere bekamen ein vermehrtes Wappen verliehen. Also, so denke ich, keine einheitliche Reglung. Es kam also immer auf den Wunsch der Familie an.
Bild Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)

Herzliche Grüße
Dieter

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A. Kraus
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Re: Stammwappen

Beitrag von A. Kraus » 25.05.2016, 16:28

Hochadlige und souveräne Häuser nutzten das Stammwappen der Familie bis zum Ende der Monarchie oft auch als "kleines (Staats)wappen", so z.B. die sachsen-ernestinischen Herzöge. Auf den Papiersiegeln der Herzöge von Sachsen-Meiningen ist, ebenso wie auf der Grabplatte S.K.H. Georgs II., lediglich das Stammwappen der Wettiner abgebildet.

Nachtrag: Beim kleinen Wappen der ernestinischen Monarchen handelt es sich, wie mir eben auffiel, allerdings nicht um das tatsächliche Stammwappen der Wettiner (zwei blaue Pfähle in Gold), sondern um ein ursprünglich askanisches Wappen, dass lediglich übernommen wurde.

Ich kann mir auch vorstellen, dass bei stark vermehrten Wappen Siegelringe und -stempel nur das Stammwappen zeigten, aber das ist nur eine Hypothese.
Verba volant, scripta manent.

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