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Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 06.08.2015, 21:09
von Hans im Glück
Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine etwas knifflige Frage. Mein Vater hat bei der Hochzeit den Namen meiner Mutter angenommen und ich trage diesen auch. Sowohl die Familie von meinem Vater als auch die Familie meiner Mutter hat ein Wappen und ich frage mich nun welches ich führen soll/kann? Kann man zwei Wappen führen oder hat der Mannesstamm bzw. der Namensstamm Vorrang?


Ich bin für jede Information und Meinung dankbar!


Grüße

Hans

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 06.08.2015, 22:07
von Duppauer1
Das ist wirklich eine knifflige Frage ! :)
Ich bin der Meinung, das das Wappen an den Namen den man trägt gebunden ist!
Nach meiner bescheidenen Meinung müssten Sie das Wappen Ihrer Mutter tragen, da Sie ja Ihren Namen führen.
Sie könnten auch ein neues Wappen stiften in dem beide Wappen vereinigt werden, kommt immer auf die Wappen an.
Schön wäre es wenn Sie diese beiden hier einstellen könnten.
MfG
Duppauer1

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 07.08.2015, 00:48
von Jochen
Ich verweise auf diesen Faden http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic.php?f=2&t=7568 in welchem das Problem eigentlich ganz gut beleuchtet wurde.

Zugrunde liegt dem besagten Faden ein Aufsatz von Martin Richau, ehem. Vorsitzender des HEROLDs.

Die Antwort lautet: Sie sind berechtigt, das Wappen der Familie Ihrer Mutter zu führen, da Sie deren Namensstamme angehören. Das Wappen folgt unbedingt dem Blute, aber eben vorzugsweise dem Namen.

Auf die Führung des Wappens Ihrer väterlichen Familie haben Sie selbst demzufolge kein Anrecht. Ihr Herr Vater hat übrigens das eigene Führungsrecht nicht verloren - kann es aber eben nicht mehr weitergeben.

Aus urheberrechtlichen Gründen kann der Aufsatz nicht ins Netz gestellt werden. Das HEROLD-Jahrbuch (19. Band) ist allerdings frei erhältlich und auch in manchen öffentlichen Bibliotheken oder über Fernleihe auszuleihen.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 07.08.2015, 11:32
von Hans im Glück
Vielen Dank Duppauer1, an eine Zusammenführung der Wappen habe ich auch schon gedacht und halte es für die beste Idee.

@Jochen: Ich glaube nicht, dass man mir so einfach das Anrecht auf mein väterliches Wappen absprechen kann. In dem mir vorliegenden Wappenbrief steht sinngemäß führungsberechtigt sind alle Nachkommen im legitimen Mannesstamm und das trifft auf mich zu! Vom Familiennamen ist dort keine Rede. Ist Ihre Aussage "das Wappen folgt unbedingt dem Blute, aber eben vorzugsweise dem Namen" nicht total unhistorisch und den Gesetzen der tradierten Heraldik widersprechend?! Ich erinnere nur an die zahlreichen Adelsgeschlechter welche den Namen nach einem neuen Stammsitz änderten etc. Nach Ihrer Logik wären diese Familien nicht berechtigt das alte Wappen zu führen. In der Realität konnten sie dies jedoch unbeanstandet tun und taten es auch (z.B. das identische Wappen derer von Canstein und Rabe von Pappenheim).



Grüße

Hans

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 07.08.2015, 15:40
von Jochen
Nun - wie an anderer Stelle im Forum schon einmal zutreffend gesagt wurde - wenn der Zusammenhang zwischen Namen und Wappen nicht wäre, wäre das Wappenführungsrecht, das sich praktisch ausschließlich an §12 BGB entlanghangelt, bedeutungslos.

Dann dürften Sie wohl auch das Wappen der Hohenzollern führen….

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 07.08.2015, 20:05
von chj
Jochen hat geschrieben:Nun - wie an anderer Stelle im Forum schon einmal zutreffend gesagt wurde - wenn der Zusammenhang zwischen Namen und Wappen nicht wäre, wäre das Wappenführungsrecht, das sich praktisch ausschließlich an §12 BGB entlanghangelt, bedeutungslos.

Dann dürften Sie wohl auch das Wappen der Hohenzollern führen….
Wenn der Wappenstifter es rein durch Abstammung verbreitet sehen mag, hat BGB §12 allerdings Sendepause. Dieser Wappenstifter hat dafür wiederum allen Nachkommen aus Töchterlinien das Recht abgesprochen, das besagte Wappen zu führen. Sogar dann, wenn sie noch denselben Namen hätten.

Tjo, darfs der Stifter so entscheiden oder gilt immer BGB ? Eine Wappenrolle allein kann es nicht entscheiden, weil sie nun mal keine administrative Funktion hat.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 07.08.2015, 20:23
von Jochen
Nun - die Rechtslage ist die Rechtslage ist die Rechtslage.
Wenn der Wappenstifter es rein durch Abstammung verbreitet sehen mag, hat BGB §12 allerdings Sendepause.
Das ist ein entscheidender Irrtum. Den Willen des Stifters zu befolgen, könnte im Einzelfalle zu einem Rechtsbruch führen - und das darf nun einmal nicht sein.

Richau führt das auch sehr klar und deutlich aus - entsprechende Klauseln wären dann schlicht und ergreifend unwirksam.

Stichwort aus dem Rechtswesen: "Würgegriff der toten Hand".

Wie angedeutet - die Lektüre des Aufsatzes lohnt sich.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 00:54
von Kaisertreuer2
Kann mich nur den Ausführungen Jochens anschließen. Wenn ich den Familiennamen meiner Mutter führe, würde ich auch ihr Wappen führen. Warum sollte ich dann plötzlich das Wappen des Vaters führen? Wenn ich den Familiennamen des Vaters führe, denke ich ja auch nicht daran, das Wappen der Mutter zu führen.

Von einer Wappenvereinigung ist auch nicht viel zu halten. Wenn jede Generation dies macht, haben wir am ende Wappen mit zig Feldern ähnlich der heraldischen Verfallszeit, jedes Wappen anders und nicht mehr als Familienwappen erkennbar, höchstens ein Personenwappen.

Das Adelsgeschlechter im Mittelalter sich nach ihrer Burg nannten, aber als Familie noch das gleiche Wappen führten, ist für mich eine ganz andere Sache und nicht vergleichbar.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 02:44
von Jochen
Kaisertreuer2 hat geschrieben: Von einer Wappenvereinigung ist auch nicht viel zu halten. Wenn jede Generation dies macht, haben wir am ende Wappen mit zig Feldern ähnlich der heraldischen Verfallszeit, jedes Wappen anders und nicht mehr als Familienwappen erkennbar, höchstens ein Personenwappen.
Dem ist nichts hinzuzufügen !
Das Adelsgeschlechter im Mittelalter sich nach ihrer Burg nannten, aber als Familie noch das gleiche Wappen führten, ist für mich eine ganz andere Sache und nicht vergleichbar.
Auch das ist richtig. Wer heute ein Wappen führen will, ist an die heutige Rechtssituation gebunden.

Ich will auch vorbeugend gleich noch hinzufügen, daß Martin Richau mit Märchen, die sich um angebliches oder auch tatsächliches "Gewohnheitsrecht" ranken, gründlich aufgeräumt hat.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 15:34
von chj
Kaisertreuer2 hat geschrieben:....Wenn ich den Familiennamen meiner Mutter führe, würde ich auch ihr Wappen führen. Warum sollte ich dann plötzlich das Wappen des Vaters führen? ...
Weil man es im Falle des TE darf. Er hat tatsächlich die Wahl. 8)
Kaisertreuer2 hat geschrieben: Von einer Wappenvereinigung ist auch nicht viel zu halten. Wenn jede Generation dies macht, haben wir am ende Wappen mit zig Feldern ähnlich der heraldischen Verfallszeit, jedes Wappen anders und nicht mehr als Familienwappen erkennbar, höchstens ein Personenwappen.
...
Kommt drauf an, wieviele Abkömmlinge wappenführender Familien dazu kommen, sich in die Arme zu sinken. Die Möglichkeit dazu steigt, sofern mehr Wappen neu gestiftet und alte Wappen weitergeführt werden statt abzusterben. Bei Verbreitung über den Namen stellt sich das Problem aber nicht, weil nun mal nur das zum Namen gehörige Wappen geführt wird.
Wappenvereinigung ja/nein wäre dann ein Luxusproblem seltener Fälle und im Falle des TE noch einfach mit einer Vierung zu lösen. Konsequenterweise müsste/dürfte das neue Gesamtwappen dann auch beide Helme tragen ?

Eheleute haben es noch einfach, weil sie sich immer ein Allianzwappen bauen dürfen. Wer als Abkömmling daraus aus Namensgründen nur eins davon führen darf, muss entweder eins abschenken oder neustiften.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 15:39
von chj
Jochen hat geschrieben:Nun - die Rechtslage ist die Rechtslage ist die Rechtslage.
Wenn der Wappenstifter es rein durch Abstammung verbreitet sehen mag, hat BGB §12 allerdings Sendepause.
Das ist ein entscheidender Irrtum. Den Willen des Stifters zu befolgen, könnte im Einzelfalle zu einem Rechtsbruch führen - und das darf nun einmal nicht sein.

Richau führt das auch sehr klar und deutlich aus - entsprechende Klauseln wären dann schlicht und ergreifend unwirksam.

Stichwort aus dem Rechtswesen: "Würgegriff der toten Hand".

Wie angedeutet - die Lektüre des Aufsatzes lohnt sich.
Nun ja... was darf der Wappenstifter denn nun *wirksam* festlegen ? Also rechtsgültig, nicht nur "ich habe mir da was ausgedacht und der Wappenrolle aufgeschrieben" ?

Ich habe mir http://www.heraldik-wappen.de/viewtopic.php?f=2&t=7568 auch angeschaut. Mir ist da schleierhaft, wieso der Stifter demnach sein Wappen NICHT an die ganze Nachkommenschaft weitergeben dürfen soll. BGB § 12 als solches erwähnt keine Wappen und ich sehe nicht, dass es den namenstragenden Linien etwas schadet, wenn ihre anverwandten Linien dasselbe Wappen tragen.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 15:58
von Jochen
Er muß doch unter den gegebenen Umständen eigentlich gar nichts festlegen.

Und richtig, der § 12 sagt überhaupt nichts über Wappen aus. Es gibt allerdings Rechtsprechung zur analogen Rechtsauslegung.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 16:06
von Gerd
Also ich habe das jetzt so verstanden dass das Wappen in der Blutlinie dem Namenstamm folgt. Daraus schlussfolgere ich dass das Wappen der Mutter geführt werden kann und das des Vaters nicht, da die Familie den Namen der Mutter angenommen hat und er als Nachfahre ebenfalls den Namen der Mutter trägt.

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 16:09
von Kaisertreuer2
Was ist ein TE?

VG

Re: Welches Wappen soll ich führen?

Verfasst: 08.08.2015, 16:15
von GM
Kaisertreuer2 hat geschrieben:Was ist ein TE?

VG
Vermutlich das gleiche wie ein TS (Threadstarter), nämlich ein Thread- Eröffner ... :?