Einzigartigkeit des Wappens
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Einzigartigkeit des Wappens
Hallo zusammen,
ich habe beschlossen, uns ein Familienwappen zu erstellen.
Einen recht netten Entwurf habe ich bereits aus einzelnen Bildern erstellt.
Allerdings ist es ja auch gesetzlich geregelt, das man bestehende oder ähnliche Wappen nicht führen darf.
Und wie der Zufall manchmal spielt..........
Ob es reicht, das zur Einzigartigkeit 3 Familienbilder in dem Wappen vorhanden sind?
Wie kann man ohne diese teuren, kostenpflichtigen Eintragungen sonst noch herausfinden, on man das selbsterstellte Wappen ohne Abmahnrisiko nutzen kann und darf?
Danke für eure Tipps.
ich habe beschlossen, uns ein Familienwappen zu erstellen.
Einen recht netten Entwurf habe ich bereits aus einzelnen Bildern erstellt.
Allerdings ist es ja auch gesetzlich geregelt, das man bestehende oder ähnliche Wappen nicht führen darf.
Und wie der Zufall manchmal spielt..........
Ob es reicht, das zur Einzigartigkeit 3 Familienbilder in dem Wappen vorhanden sind?
Wie kann man ohne diese teuren, kostenpflichtigen Eintragungen sonst noch herausfinden, on man das selbsterstellte Wappen ohne Abmahnrisiko nutzen kann und darf?
Danke für eure Tipps.
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Ein Wappen, in dem 3 Familienbilder enthalten sind ist kein Wappen, sondern ein Fotoalbum in Wappenform.Lloreter hat geschrieben: ... Ob es reicht, das zur Einzigartigkeit 3 Familienbilder in dem Wappen vorhanden sind?
Haben Sie sich schon einmal ansatzweise mit dem Thema Wappen/Heraldik befasst?
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Nein, ich habe mich bislang noch nicht intensiv mit Heraldik beschäftigt.
Ich möchte einfach nur ein selbsterstelltes Wappen, bzw. auch ein wappenähnliches Fotoalbum (wie Sie es so schön nennen) führen, welches ich öffentlich nutzen kann, ohne dafür von der Abmahnindustrie belangt zu werden.
Und ob nun ein "echtes" Wappen oder ein Pseudowappen wie das meinige anderen Leuten auf die Füße tritt, das ist meiner Meinung nach rechtlich doch vollkommen egal.
Ich möchte einfach nur ein selbsterstelltes Wappen, bzw. auch ein wappenähnliches Fotoalbum (wie Sie es so schön nennen) führen, welches ich öffentlich nutzen kann, ohne dafür von der Abmahnindustrie belangt zu werden.
Und ob nun ein "echtes" Wappen oder ein Pseudowappen wie das meinige anderen Leuten auf die Füße tritt, das ist meiner Meinung nach rechtlich doch vollkommen egal.
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Unzulässiger Inhalt. Dieser Beitrag wurde gelöscht.
Markus, Mod.
Markus, Mod.
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Die springt einem ja förmlich ins Gesicht.
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Werter Zobelrolf,
ich wäre Ihnen wirklich sehr verbunden, wenn Sie Ihre persönlichen Animositäten - wenn es denn unbedingt sein muss - via pn an mich senden würden.
Derlei hier im öffentlichen Forumsraum auszubreiten finde ich ungehörig.
Für eine entsprechende Klarstellung der Forumsmoderation wäre ich ebenfalls dankbar!
ich wäre Ihnen wirklich sehr verbunden, wenn Sie Ihre persönlichen Animositäten - wenn es denn unbedingt sein muss - via pn an mich senden würden.
Derlei hier im öffentlichen Forumsraum auszubreiten finde ich ungehörig.
Für eine entsprechende Klarstellung der Forumsmoderation wäre ich ebenfalls dankbar!
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Sie sollten sich erst einmal klar werden was sie wollen. Wenn es ein "Pseudowappen" werden soll sind sie hier wohl nicht richtig. Da können sie das ganze so gestallten wie sie wollen und Logo oder sonst wie nennen. Aber bitte nicht Wappen. Soll es ein Wappen werden dann sollte es auch so gestalltet werden. Ich empfehle dazu dass sie sich erst einmal damit vertraut machen.Lloreter hat geschrieben:...ob nun ein "echtes" Wappen oder ein Pseudowappen...
siehe hier → http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/seite38.htm
Re: Einzigartigkeit des Wappens
hm...wie stellen sie sich das denn vor? also...das wappen mit eingearbeiteten familienbildern?
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Quasi eine Wappenschablone mit 3 Portraits der Familie. Und das ist dann kein Wappen, dafür aber einzigartig.Insideout hat geschrieben:hm...wie stellen sie sich das denn vor? also...das wappen mit eingearbeiteten familienbildern?
Um nix zu beschönigen: die Einzigartigkeit eines neuen Wappens festzustellen ist eine Heidenarbeit. Wobei man auch gleich von einem allumfassenden Ergebnis absehen muss, denn nicht alle jemals existierenden Wappen sind auch publiziert. Man kann nix gegenprüfen, was nicht prüfbar vorliegt.
- Kaisertreuer2
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Re: Einzigartigkeit des Wappens
Eine Wappenschablone mit (vermutlich) den Portraits eines Ehepaares und deren Kind ist einmalig. Wer sollte da Abmahnen beim Recht auf das eigene Bild? Aber mit einem Wappen und der Heraldik hat das alles überhaupt nichts zu tun.
Re: Einzigartigkeit des Wappens
Damit dürfte eigentlich alles zum Thema gesagt sein. Ich mache deshalb hier zu, auch um uns unnötige Diskussionen und weitere überflüssige Bemerkungen zu ersparen.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488