Führungsberechtigung

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münchnerherold
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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von münchnerherold » 16.04.2015, 20:23

Geb ich meinen Senf dazu.
Kann man ja lesen im Jahrbuch dass in der Wappenrolle Münchner Herold
noch nie eine Führungsberechtigung angegeben wurde.
Genealogieen von Vorfahren - einfach so.....- auch nicht ??? !!!
Bei allen 12 000 Wappen in den letzten 20 Jahren wurde keine einzige
Führungsberechtigung im Mannesstamm ausgestellt oder so oder so.
Nachkommen immer nach der Namenslinie !
Bei uns auch zu lesen auf unserer Heraldikseite ganz unten.
Aber schön dass mal einer was zu schreiben traute.
Und Grundgesetzwiedrig, der war gut. :lol:
LG. AK
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Jochen
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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von Jochen » 17.04.2015, 08:42

Ich denke, die Erklärungsvordrucke zur Führungsberechtigung sind ein einfach zu lösendes Problem für die meisten, wenn nicht sogar alle Wappenrollen.

Schwieriger könnte der konsequente Umgang mit dem Namensstamme sein.

"Umparken im Kopf", sozusagen.

Nebenbei, der Aufsatz ist eine sehr kritische Aufarbeitung mancher der Lehren Jürgen Arndts, der nach dem 2. Weltkriege lange Jahre hindurch eine gewichtige - und wohlverdiente, das sei betont - Persönlichkeit der deutschen Heraldik war.

Deswegen - an rechtlichen Fragen der Heraldik Interessierte, die nicht selbst MdH sind, sollten unbedingt versuchen, an ein Buchexemplar heranzukommen.
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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münchnerherold
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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von münchnerherold » 17.04.2015, 17:03

Hallo Jochen,
das war damals so. :cry:
Im übrigen kannte ich Herrn Arendt sehr gut auch persönlich.
Er war im grunde ganz anders als alle glaubten auch mit seiner persönlichen Meinung.
Schönes Wochenende.
LG. AK :)
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R1126
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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von R1126 » 17.04.2015, 21:43

Hallo Jochen,

das mit dem Namensstamm finde ich gar nicht so schwierig: Es muss einfach der Stamm(=Blut)linie des Namens
nachgegangen werden, egal ob über männliche oder weibliche Vorfahren. So wäre theoretisch eine
Wappenweitergabe wie folgt vorstellbar:

Ururgroßvater Müller -> an Tochter Urgroßmmutter Müller -> an Tochter Großmutter Müller -> an Sohn Vater Müller -> ich

Bei Scheidung mit Beibehalt des Namens und anschließende Wiederverheiratung mit Weitergabe des durch 1. Ehe erworbenen Namens, verlässt der Name die Stamm(=Blut)linie. Die Führungsberechtigung geht verloren.

Viele Grüße

Ralf
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Jochen
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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von Jochen » 17.04.2015, 21:50

münchnerherold hat geschrieben:Hallo Jochen,
das war damals so. :cry:
Im übrigen kannte ich Herrn Arendt sehr gut auch persönlich.
Er war im grunde ganz anders als alle glaubten auch mit seiner persönlichen Meinung.
Schönes Wochenende.
LG. AK :)
Hallo Alois,

glaube ich gerne.

Und man muß immer das Sachliche vom Persönlichen trennen.

Aber ich verstehe den Aufsatz genau in diesem Sinne.
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Jochen
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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von Jochen » 17.04.2015, 21:53

R1126 hat geschrieben:Hallo Jochen,

das mit dem Namensstamm finde ich gar nicht so schwierig: Es muss einfach der Stamm(=Blut)linie des Namens
nachgegangen werden, egal ob über männliche oder weibliche Vorfahren. So wäre theoretisch eine
Wappenweitergabe wie folgt vorstellbar:

Ururgroßvater Müller -> an Tochter Urgroßmmutter Müller -> an Tochter Großmutter Müller -> an Sohn Vater Müller -> ich

Bei Scheidung mit Beibehalt des Namens und anschließende Wiederverheiratung mit Weitergabe des durch 1. Ehe erworbenen Namens, verlässt der Name die Stamm(=Blut)linie. Die Führungsberechtigung geht verloren.

Viele Grüße

Ralf
Hallo Ralf,

ganz genau ! Das ist das Bestechende an diesem Ansatz, er ist "einfach EINFACH"..... :wink:

Und ich würde auch sagen, er ist nicht nur rechtlich nachvollziehbar, er vermittelt auch so etwas wie ... Gerechtigkeit (Recht und Gerechtigkeit haben ja ansonsten soviel gemeinsam wie eine Kirchenvorstandssitzung und der liebe Gott....)
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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von chj » 30.04.2015, 19:00

Der letzte Schrei der offiziellen Rechtswissenschaft scheint immer noch diese gedrechselte Namensanalogie des BGB zu sein. Das GG beseitigt nur den Vorrang der Männer bei der Familiennamenswahl.

Die Namensanalogie allein geht mangels Abstammungsnachweis gern fehl, wie das Beispiel der geschiedenen Frau aufzeigt, welche unter dem erheirateten Namen Nachwuchs in die Welt bringt. Umgekehrt sind die Kinder, welche bei Heirat ihren Namen ändern, natürlich immer noch mit ihren Eltern verwandt und die Enkel auch. Abstammung alleine ( über Geburtsname mag man das Wappen behalten) reicht auch hier nicht.

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Re: Führungsberechtigung

Beitrag von Kaisertreuer2 » 01.05.2015, 03:44

Da fehlt uns halt das Heroldsamt, welches die Wappenberechtigung feststellen kann.

Wenn die Nachkommen einer durch Scheidung zum Namengekommenen das Wappen zum Namen führen, ohne jedoch mit den Wappenstifter oder Erstführendem wirklich verwandt zu sein, wird in der Praxis höchstens ein Adelsgeschlecht dagegen angehen. Die normale Familie Müller oder Meier wird es wahrscheinlich egal sein und ihr werden auch die Unterlagen fehlen, ob die nichtverwandten Wappenträger das gleiche Wappen zu recht führen.

Die Krönung aber wäre es, durchaus denkbar, wenn dann die zu Unrecht zum Wappen gekommen, denen wirklich zu recht tragenden die Wappenführung streitig machen würden. Wird es bestimmt mal geben. So ist Deutschland. ;-)

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