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"Heraldische Schwächen" im Ratekauer Wappen?

Verfasst: 30.11.2014, 13:36
von ungedeelt
Hallo,
ich befasse mich momentan in meiner Freizeit mit der Heraldik und versuche sie und ihre Regeln zu ergründen. Da ich früher Ratekauer war, las ich natürlich auch über deren Wappen.
Auf der schleswig-holsteinischen Seite wird gesagt "Das Gemeindewahrzeichen von Ratekau wurde 1946 von der britischen Militärregierung als Siegel genehmigt, wird aber, trotz seiner heraldischen Schwächen, seither auch als Wappen geführt."
Zum einen: bedeutet es, dass das Wappen aus Gewohnheitsrecht getragen wird?
Aber viel mehr interessiert mich, worin hier die heraldischen Schwächen liegen. Die Tingierung entspricht den heraldischen Farben soweit ich es überblicke (Metall an Farbe etc.), ist es mit zu vielen Figuren überladen? Oder etwa die zu kleinteilige Darstellung der Kirche?

Link mit Wappen und Beschreibung:
http://www.schleswig-holstein.de/LA/DE/ ... att&ID=273

Grüße aus dem ungedeelten Norden :)


als Nachtrag eine andere Darstellung: http://kreis-oh.de/media/custom/335_649 ... 1117588857

Verfasst: 30.11.2014, 16:36
von Frank Martinoff
ja zu viele Details ...überladen, ...
... aber, man könnte es durch einen neuen Aufriss
wesentlich verbessern! :idea:
:!:

Verfasst: 30.11.2014, 23:58
von chj
Die Kirche ist wahrscheinlich fotorealistisch dargestellt, was man tunlichst unterlässt. Die silberne Kirche hat gemäß Blason nicht notwendig einen Rundturm.

Verfasst: 01.12.2014, 09:41
von Claus J.Billet
hm ...

... genannte Wappenbeschreibung:
Über blauem Schildfuß, darin eine goldene Garbe, in Gold rechts eine grüne Eiche, an der unten ein silberner Stein lehnt, links eine eintürmige silberne Kirche mit roten Dächern; darüber zwei auswärts geneigte schwarze Ähren.

http://193.101.67.158/images/Ratekau-Wap.jpg

Die angesprochene Beanstandung
(heraldische Schwäche) dürfte hier wohl in der Blasonierung bei der Formulierung
"Silberne Kirche (Feldsteinkirche) auf Gold" liegen. :!: :wink:

wobei die
Wappengenehmigung/ -annahme: 12.09.1946
durch die zuständige Landesbehörde erteilt wurde.

... man hatte 1946 wohl anderes zu tun als auf "heraldische Regeln" Rücksicht zu nehmen. :?: :?:

Re: "Heraldische Schwächen" im Ratekauer Wappen?

Verfasst: 30.01.2015, 17:14
von Schwabsen
Moin,
also bei dem Wappen stimmt aber so einiges nicht. Das alte Wappen wurde wie folgt Beschrieben:" Das Wappen der Gemeinde Ratekau zeigt einen dreigeteilten Schild, der von zwei sich gabelnden Ähren in zwei gleich große Felder in den oberen zwei Dritteln und ein Feld im unteren Drittel eingeteilt ist. Das rechte obere Feld zeigt die Ratekauer Feldsteinkirche in grau mit rotem Dach und grauem Turm, das linke obere Feld die historische Blüchereiche mit braunem Stamm und grünen Blättern mit vorgelagertem Gedenkstein, beide auf mattgoldenem Grunde. Das untere Feld in hellblauem Ton mit weißen Längsstreifen zeigt ein goldenfarbenes Ährenbündel."

Das ist zwar auch nicht so der Hit, ist aber wenigsten von der Art der Darstellung einigermaßen oK.

Sicher ist, das das Wappen irgendwann in der Zeit als man mit Paint umzugehen wusste, auf dilettantische Weise "verschlimmbessert" wurde, ohne dabei auf die Erstbeschreibung "Das Wappen der Gemeinde Ratekau zeigt einen dreigeteilten Schild" Rücksicht zu nehmen. Dabei will ich von dem Wappen auf der Flagge gar nicht reden.

Alles in Allem wirklich kein Augenschmaus, da hilft auch das Gewohnheitsrecht nicht weiter, da es sich bei dem Abgebildeten Wappen und der Flagge "nicht" um das Wappen handelt welches als Erstaufriss beschrieben und angenommen wurde.

Es ist nicht einmal ein "schönes Logo" mit dem sich die Gemeinde dort ""schmückt"" :ironie:
LG Sven