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Verfasst: 15.02.2013, 10:24
von Schwabsen
münchnerherold hat geschrieben:Warum soll bei einen neuen Wappen
eine Geweihstange bleiben ???
:lol:
nicht soll...kann...evtl.
LG Sven

Verfasst: 15.02.2013, 10:29
von münchnerherold
Richtig, hab ich ganz vergessen.
Ein jeder kann machen was er will.
:lol:

Verfasst: 15.02.2013, 13:02
von R1126
Hm...
Es stellt sich in der Tat die Frage, ob jemand bei einer Neustiftung auf ein namensähnliches Wappen Bezug nehmen kann, von dem er nicht nachweisen kann dass es zu seiner Familie gehört. Insbesondere, wenn hinzukommt, dass die Familie lange Jahre geglaubt hat es wäre ihr Wappen - und es auch geführt hat.
Ich denke, man könnte es schon aber behutsam machen, da die Symbole für die Familie bereits eine gewisse Bedeutung erlangt haben. Die Abgenzung gegenüber dem irrtümlicher weise geführten Wappen muss jedoch deutlich sein. Bei der Wappenbegründung wäre es allerdings gut für die "übernommenen" Symbole eine neue, zur Familie passende Bedeutung zu finden.

Viele Grüße

Ralf

Verfasst: 15.02.2013, 13:22
von Markus
Man könnte z. B. die Tingierung wechseln. Dann könnte der Siegelring auch zu ungeschmälerten Ehrungen kommen.

Verfasst: 15.02.2013, 18:30
von Schwabsen
Moin Markus,
Man könnte z. B. die Tingierung wechseln. Dann könnte der Siegelring auch zu ungeschmälerten Ehrungen kommen.
Nur eine andere Tingierung zu wählen währe nicht ausreichend. Es gibt viele Familien die in Laufe der Zeit Helmkleinode, Tingierungen und Helme sowie Decken geändert haben weil sie sich beispielsweise in mehrere Linien verstreut haben oder dem ein oder Anderen das altgeführte Wappen nicht mehr zeitgemäß erschien oder aus welchen Gründen auch immer. Anders wäre es der Fall, sollte man es 100%ig belegen können das die Linie der Wappenführenden abgestorben ist und kein Anderer sich das Wappen unter den Nagel gerissen hat, wäre es ich glaube nach 70 Jahren Gemeinfrei.
Wobei in diesem Fall die Ethik eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt.
Also ich würde kein Wappen ohne persönlichen Bezug führen wollen Ring hin oder her.
LG Sven

Verfasst: 15.02.2013, 18:46
von Joachim v. Roy
Wo steht, bitte schön, daß das Wappen eines Geschlechts, dessen letztes Mitglied gestorben ist, nach 70 Jahren „gemeinfrei“ wird?

Freundliche Grüße vom Rhein

Verfasst: 15.02.2013, 19:09
von Schwabsen
Moin,
ich habe ja geschrieben "ich glaube nach 70 Jahren"
Das es irgendwann zur freien Verfügung steht ist wohl unstrittig oder wie ließe sich der Verkauf von Altehrwürdigen Wappen von Rittern und Adligen Familien auf Ebay erklären? Also ich meine jetzt nicht diese Cliparts vom Heizer von Leuchtenberg oder Ähnlichen "Künstlern"
Sicherlich soll ein Wappen, selbst wenn die Linie abgestorben ist, immer der Familie zugeordnet bleiben und wie gesagt ich würde ein solches auch nicht haben wollen aber irgendwie muß es ja so sein oder wie erklärt sich ein solcher Handel?
Kann auch möglich sein das ich da gänzlich auf dem Holzweg bin aber deswegen bin ich ja hier - um zu lernen.
LG Sven

Verfasst: 15.02.2013, 21:13
von chj
Oh, das ist einfach: es kann sich keiner mehr beschweren. Selbst, wenn es über irgendwelche Töchter und Schwestern noch Verwandte geben sollte, sind diese nach alten Regeln der männlichen Abstammung nicht berechtigt, sich zu ereifern.

Es ist halt nur frech. :roll:

Was "Wappen dasselbe, nur in grün" angeht: es darf geklaut werden. Es gibt schlicht kein Recht am Hirschgeweih. 8)

Verfasst: 15.02.2013, 23:19
von csege
Grün statt rot, tolle Idee.
Nachkommen scheint es ja auch nicht mehr zu geben.

Aber mal im Ernst, ich sehe da schon ein Problem.
Weder mein Urgroßvater noch mein Großvater scheinen vollkommen von der Rechtmäßigkeit des Wappens überzeugt gewesen zu sein, ich halte es für durchaus möglich dass die Suche nach einer Verbindung der Beginn ihrer Ahnenforschungen war.

Ich sehe hier die Situation einerseits, dass eine gewisse Bindung zum Wappen besteht - andererseits aber, dass es eben entweder nie von einem Vorfahr genutzt wurde (bei ausschließlicher Namensgleichheit) oder eine vorhandene Verbindung zumindest (so befürchte ich jedenfalls) nicht nachweisbar ist.

Ich wollte jetzt nicht nach dreistem Wappenklau fragen - mich würden einfach Hinweise danach freuen, wie viel man aus Sicht eines Heraldikers/Heraldikkenners verändern *müsste*, *sollte*, wie auch immer, um es sich zu eigen zu machen. Ein ganz neues wäre einfach nicht das auf dem Ring, den ich ja nun in immerhin 4. Generation geerbt habe. Das alte als solches wäre aber im wohlwollensten Fall durch ein Mißverständnis in die Familie gekommen.

Sollte eine Verwandtschaft zu den Wappenträgern tatsächlich nicht nachweisbar sein, würde ich das gern verbinden. Also vom alten so "viel" wie möglich 'retten', aber eben so viel Neues einbringen, dass es kein "geklautes" Wappen mehr wäre, egal ob es noch lebende rechtmäßige Träger hätte oder nicht. Egal ob genealogisch nachweisbar oder nicht, es existiert definitiv eine Verbindung meiner Familie zu diesem Wappen - wenn eben auch vielleicht nur durch diesen immer weitergereichten Siegelring.

Wie gesagt, bis die Platten geknackt sind, bleibt es Spekulation aber ich befürchte wirklich dass es schlicht keine nachweisbare Verbindung gibt.

Verfasst: 16.02.2013, 01:18
von Claus J.Billet
@ csege

:arrow: Meine Empfehlung :

Eine Einführung in die Heraldik

Lesen Sie sich unter diesem Faden genau ein:
http://heraldik-wappen.de/viewtopic.php?p=4944#4944
:wink:

Ein Auszug von C. Bleisteiner vom
Heraldischen Verein e.V. "Wappen-Löwe"

Verfasst: 16.02.2013, 10:21
von münchnerherold
Das nit dem Gewohnheitsrecht sehe
ich schon etwas anders.
Für mich sind namensgleiche Wappen,
auch Teile daraus oder Farbänderungen,
nicht zu verwenden.
Egal, ob mehr oder weniger abgekupfert.
Wie gesagt, meine Meinung !
Der Wappenschwindel lebte ja davon von
solchen Machenschaften.
Schönen Gruss aus München, AK :)

Verfasst: 16.02.2013, 10:38
von Claus J.Billet
@ münchnerherold

Zustimmung :!:

Dieser Ansicht des "münchnerherold", was das "Gewohnheitsrecht" betrifft, darf ich mich anschließen.
Grundsätzlich :
Finger weg von namensgleichen Wappen,
Teilen daraus und/oder bewußt herbeigeführten Farbänderungen. :!:
Auch alte Wappen, von erloschenen Familien, sollten Tabu sein. :!:

Verfasst: 16.02.2013, 11:12
von Schwabsen
Moin,
das ist jetzt aber mal ne verzwickte Situation :? also für ihn.
Einerseits könnte er Jetzt das Wappen Annehmen und nutzen und einfach abwarten was und ob überhaupt was passiert. Andererseits möchte er ein Neues was aber dem Alten fast gleichen soll womit der Ausschließlichkeitsgrundsatz eindeutig nicht gegeben wäre und eine Verwechselung mit dem Alten eh wieder zu dem Namen führen würde.
Nun ja seine Entscheidung. Ich wenn ich du wäre würde trotz aller widrigen
Umstände ein Neues annehmen und den Ring einfach im Andenken an deine Vorfahren weitertragen.
LG Sven

Verfasst: 16.02.2013, 13:57
von Frank Martinoff
csege hat geschrieben:
Aber mal im Ernst, ich sehe da schon ein Problem.
Weder mein Urgroßvater noch mein Großvater scheinen vollkommen von der Rechtmäßigkeit des Wappens überzeugt gewesen zu sein, ich halte es für durchaus möglich dass die Suche nach einer Verbindung der Beginn ihrer Ahnenforschungen war.

Ich sehe hier die Situation einerseits, dass eine gewisse Bindung zum Wappen besteht - andererseits aber, dass es eben entweder nie von einem Vorfahr genutzt wurde (bei ausschließlicher Namensgleichheit) oder eine vorhandene Verbindung zumindest (so befürchte ich jedenfalls) nicht nachweisbar ist.

Wie gesagt, bis die Platten geknackt sind, bleibt es Spekulation aber ich befürchte wirklich dass es schlicht keine nachweisbare Verbindung gibt.


Erkenne deine eigenen VERMUTUNGEN,
erst mit Beweisen sollte man Schluesse ziehen :!:

Re: Wappenbestimmung / Herkunft

Verfasst: 26.08.2017, 12:58
von Ich
Ich habe ebenfalls einen Ring von meinem Europa und der ist vom selben schmied . Ob er wohl noch existiert? Ist übrigens kein Siegelring.