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HFRudolph
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Beitrag von HFRudolph » 19.09.2012, 09:49

Ich sehe gar kein Problem, mit Schablonen zu arbeiten. Was sollte daran verwerflich sein? Sie müssen nur Copyrightfrei sein.

Das Wappenbuch des „Heiligen Römischen Reichs“ (ca. 1554–1568) hat mit genau 9 Schablonen gearbeitet, bestehend aus Schild, Helm und Helmdecken, die in das Buch gedruckt wurden (Daneben gab es noch einige wenige größer gestaltete Ausfertigungen, die „freihand“ gezeichnet/abgepaust wurden, die man an zwei Händen abzählen kann). In diese Schablonen wurde dann hinein gezeichnet und dann angemalt. Die Schablonen sind auch noch alle erhalten und können weiter verwendet werden (sind allerdings mit Spangenhelm; schicke ich auf Wunsch gerne per Mail).
Zuletzt geändert von HFRudolph am 19.09.2012, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Berlingo
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Beitrag von Berlingo » 19.09.2012, 09:58

Schwabsen hat geschrieben:Moin Andreas,
du Messias des guten Geschmacks,du Abpauser der Nation. In deinen Sphären möcht ich wandeln um auf deinen Clipart CD's zu stöbern. :lol: :lol:
Ich besitze leider keine :cry: Nur was ich selber denk und tu das trau ich auch nem Andern zu. Denk mal drüber nach. LG Sven PS.: Für mich ist hier mal Feierabend, hab besseres zu tun. :arrow:
Netter Versuch und nette Diffamierungen. Macht echt Spaß, so was Sachliches zu lesen. Evident belegen kann man jedoch folgendes (siehe Faden oben).

1. Es gibt eine CD mit Clipart-Wappen.
2. Die Cliparts der CD benutzt Britta, um ihre Vorstellungen von einem Wappen zu vermitteln.
3. Dann kommt ein Nicht-CD-Besitzender daher und paust mittels digitaler Techniken die Britta-Clipart-Zeichnung nahezu 1-zu-1 ab (inkl. dilettantischer Decken und einem unheraldischen oder heraldisch grenzwertigen Schild).
4. Und am Schluß setzt sich dieser jemand in eine Ecke, macht zu, diffamiert noch einen anderen mit einem Alltagsspruch und kapiert nicht, daß man auch ohne CD Cliparts abgepaust hat ... :wink:

Ist es denn so schwer zu verstehen: Wenn Du wirklich helfen willst, dann zeichne der Stiftern doch einfach ein Wappen, OHNE FREMDE Deckenbestandteile ...

Herr Billet war so freundlich an anderem Ort noch mal auf die Seiten von Bernhard Peter hinzuweisen, der zu dem Thema schon alles gesagt hat. Zitat:

"(..) Denn erstens darf der Künstler nicht einfach eine andere Helmdecke eines anderen Künstlers ohne dessen Einverständnis klauen, zweitens wird kein echter Künstler von seinem Selbstverständnis her fremde Helmdecken scannen und verwenden und sich dem vom Kunden gewünschten Plagiat beugen, denn das ginge gegen seine Ehre.

Aber nicht nur das, sondern eine "übernommene" Helmdecke paßt selten im Stil zum betreffenden Wappen, der Stil-Mix wird jedem Kundigen sofort ins Auge fallen. Jeder Heraldiker hat seinen ganz individuellen Stil, den jeder Kundige wiederfinden wird. Das ist genauso wie bei einem handschriftlichen Text - auch bei diesem wird man sofort erkennen, wenn ein anderer ein paar Worte in seiner eigenen Handschrift eingefügt hat. Man kann z. B. ein unbekanntes Wappen betrachten und sofort sehen: "Aha, eine Albrecht-Helmdecke zu einem Müller-Westphal-Helm, die Helmzier aus dem Leonhard gescannt" - wie peinlich, insbesondere, wenn es auch noch kommerziell geschieht. Außerdem gehen bei so was die oben besprochenen Synergien verloren. Langer Rede kurzer Sinn: Die beste Helmdecke ist die selbst gezeichnete! Nur dann ist alles stimmig und künstlerisch sauber."

Quelle: Bernhard Peter: Internet. http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/seite49a.htm . Abgerufen am 19. September 2012.

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O-W-C
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Beitrag von O-W-C » 19.09.2012, 11:22

Es hat sich leider nichts aber überhaupt nichts geändert, kein Wunder gibt es soviel Wappenschwindler wenn nichtmal die in " Erfahrenen sich Streiten und Gegenseitig beleidigen.

Wie will da ein Aussenstehnder (Unwissender) das Verstehen?

Es geht nicht um Clipart oder Gezeichnete Wappen.

Es geht darum nicht Wappenteile zu Nutzen von anderen Wappen (Plagiat).

Zum Gestalten in " geht das wenn man zB. nicht Zeichnen kann, es ging zum Beispiel mir nur darum Das Frau Weisskirchen dachte Sie könne das Wappen nun So in eine Wappenrolle eintragen. (Was unmöglich ist so wie es von Ihr erstellt wurde).

Und darauf hin wollte ich Nur hier hinweisen, das man das erwähnen hätte können (müssen).

Warum Sie sich jetzt Gegenseitig Beleidigen ist mir Unverständlich aber nicht Fremd :lol:

Naja meines erachtens hoffe das die Aussenstehenden (Unwissende) das Verstehen das man ein Zusammengeschustertes Wappen sei es aus Cliparts oder Gezeichnet nicht eintragen lassen kann.

Und das ist Fakt!

Und wenn wir jetzt mal realistisch sind und die 1000 ende von Wappen vergleichen gibt es immer eine klitze kleine Ähnlichkeit.

Wie schon erwähnt wurde früher gab es Schablonen.

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Berlingo
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Beitrag von Berlingo » 19.09.2012, 11:23

HFRudolph hat geschrieben:Ich sehe gar kein Problem, mit Schablonen zu arbeiten. Was sollte daran verwerflich sein? Sie müssen nur Copyrightfrei sein.
Es geht ja nicht darum, ob es verwerflich ist, mit Schablonen oder Abpausen zu Arbeiten, oder nicht. Es geht um so was Quellenangaben. Es wäre doch schon viel geholfen, wenn Herr Schwab unter seinen Zeichnungen nicht allein nur seine Signatur setzt, sondern auch die Quelle angibt, aus der er sich bedient. So sollte es in einer (Hilfs)Wissenschaft wie der Heraldik aus gutem Grund einfach Usus und eine Selbstverständlichkeit sein. Und seit Gutenberg ist es auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt, was eine Quellenangabe ist. Muß ja nicht viel sein. Oben hätte es beispielsweise genügt, einfach unter der Schwab-Signatur noch zu schreiben:

Nach Cliparts und vorhandenen Wappen gezeichnet. Originale: Full-Color Heraldic Designs CD-ROM and Book. Amerika. Dover Publications Inc.; Auflage: Pap/Cdr (25. März 2002). Internet http://store.doverpublications.com/0486995070.html

Und schon wäre das Thema erledigt. Stifter, alle Nachkommen und alle Heraldik-Forscher und Wappenrollen könnten sich dann in alle Ewigkeit unmittelbar ein Bild davon machen, wie der Entwurf des Wappens zustande kam und sich ein Urteil darüber bilden, ob das vorliegende Wappen eine originäre Entwurfsleistung ist, oder nicht.

1001 Grüße

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 19.09.2012, 13:09

Um es zu einem verstaendlichen Ende zu bringen,
es muss doch in "D" eine Richtlinie existieren

...in Amerika muss der Unterschied zum Original
soweit ich mich erinnere bei 30% liegen,
in Deutschland bei 15% :?: :?: :?:

haette Jemand den genauen Prozentsatz :idea: :!:

Gruss,
Frank

Irmgard
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Beitrag von Irmgard » 19.09.2012, 13:36

es gibt keinen Prozentsatz!

bitte hier lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitun ... errecht%29

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 19.09.2012, 13:46

Zitat
"""Eine nähere Ausgestaltung dieser Voraussetzung stellt die Regelung des § 3 S. 2 UrhG dar, der insoweit klarstellt, dass die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik nicht als selbständiges Werk geschützt werden kann."""

Hoert sich nach "Wisch-Wasch" an......
hier liegt die Betonung auf unwesentliche Bearbeitung - Aenderung

jetzt zurueck zur Frage, wass sieht die Rechtsschreibung als
unwesentlich an :?: :idea:

genauer, wo-wann genau hoert die Klassifizierung "unwesentlich" auf
:?:

Irmgard
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Beitrag von Irmgard » 19.09.2012, 14:01

Nicht jedes Machwerk ist von vornherein schützenswert. Es muß etwas "Neues" sein. Ebenso verhält es sich bei der Bearbeitung eines als schützenswert angesehenen Originals.

ganz einfach: 3 nach links, statt nach rechts gewendete Zipfel sind u.U., wenn es sich beim Original um ein schützenswertes Werk handelt, eine unerlaubte Bearbeitung, weil sie den Gesamteindruck nicht ändern.

Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 19.09.2012, 14:12

Gesamteindruck
ist schon richtig,
aber wenn ich mich erinnere, existiert in Europe ein Prozentsatz
von dem das "neue" Werk vom "vorherigen" abweichen muss,
nur erinnere ich mich nicht an den Prozentsatz....es ist schon ein paar Jahre her, als ich es gelesen hatte......vielleicht war das auch nur in meiner Branche,
aber wenn in meiner Branche, dann muss es allgemein Geltung haben :?: :!:
:idea:
vielleicht irre ich mich mit der allgemeinen Geltung, aber Sinn macht es nicht!

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