Wapeneintragung

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Tarlam
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Wapeneintragung

Beitrag von Tarlam » 26.03.2011, 17:24

Ich bin etwas verwirrt.

Es heisst, dass nach der Abschaffung der Monarchie, jeder Burger die gleichen Rechte hat, einschliesslich das Führen von Familienwappen. Nun, lese ich hier öfters, dass Wappen unbedingt irgenwo eingetragen werden sollten.

Tja, das will in mein Schädel nicht hinein. Habe ich ein Copyright, kann mir niemanden mein Design für sich in Anspruch nehmen.

Wozu dann der Aufwand?

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münchnerherold
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Beitrag von münchnerherold » 26.03.2011, 18:32

Hallo,
Sie müssen Ihr Wappen überhaupt nirgens
eintragen lassen.
Auch in kein Internetforum.
Ich glaube auch nicht, dass das irgendwo steht.
Sie müssen überhaupt nichts, nur sterben.
Gruss, AK :D
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Tarlam
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Beitrag von Tarlam » 26.03.2011, 19:05

Und Steuren zahlen !

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R1126
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Beitrag von R1126 » 26.03.2011, 21:19

Hallo Tarlam,

es ist sinnvoll sein Wappen in eine Wappenrolle eintragen zu lassen, notwendig ist es nicht. Es geht darum, das Wappen vor dem Vergessen zu bewahren und in einem theoretischen (nicht sehr wahrscheinlichen) Streitfall nachweisen zu können, ab wann man sein Wappen führt. Im Zweifelsfalle gewinnt der, der die älteren Rechte nachweisen kann.
Die meisten historischen Wappen wurden nie irgendwo eingetragen, sondern einfach geführt.
Außerdem übernimmt die Wappenrolle noch Kontrollfunktionen:
- Sie prüft, ob das Gebilde auch wirdklich ein Wappen ist und nicht ein wie
auch immer geartetes Logo
- Sie prüft, ob es bereits ein Wappen gibt, das genauso oder sehr ähnlich
aussieht

Viele Grüße

Ralf
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moustache
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Beitrag von moustache » 27.03.2011, 09:22

[quote="R1126"]Hallo Tarlam,

es ist sinnvoll sein Wappen in eine Wappenrolle eintragen zu lassen, notwendig ist es nicht. Es geht darum, das Wappen vor dem Vergessen zu bewahren und in einem theoretischen (nicht sehr wahrscheinlichen) Streitfall nachweisen zu können, ab wann man sein Wappen führt. Im Zweifelsfalle gewinnt der, der die älteren Rechte nachweisen kann.
Die meisten historischen Wappen wurden nie irgendwo eingetragen, sondern einfach geführt.
Außerdem übernimmt die Wappenrolle noch Kontrollfunktionen:
- Sie prüft, ob das Gebilde auch wirdklich ein Wappen ist und nicht ein wie
auch immer geartetes Logo
- Sie prüft, ob es bereits ein Wappen gibt, das genauso oder sehr ähnlich
aussieht


Entschuldigung, aber gaaanz so einfach ist es denn doch nicht, und sooo unwahrscheinlich ist ein Rechtsstreit ebenfalls nicht.
Tatsache ist daß es keinerlei Rechtsprechung im deutschen Gesetz gibt die sich expliziet mit einem Wappen, Ausnahme sind kommunale Hoheitszeichen, beschäftigt. Im Prinzip hat Tarlan recht, wenn er denn ein Copyright, ein Gebrauchs oder Geschmacksmuster für sein Wappen kostenpflichtig für einen begrenzten Zeitraum beim Patantamt anmeldet.
Diese Kosten sind aber so hoch, daß er um wirklich sicher zu sein dies Wappen in eine Rolle eintragen läßt da diese Kosten überschaubarer sind, weil diese eben nicht nur eine archivarische Funktion hat, sondern durch eine veröffentlichte Publikation, Wappenbuch oder Sammlung in Buchform, für die Allgemeinheit zugänglich z.B. in einer Bibliothek, dafür sorgt daß das alleinige Nutzungsrecht an seinem Wappen, an seinem Entwurf, der ja in den meisten Fällen von einem Heraldiker, Grafiker oder Künstler kommt, welcher zuerst einmal das unveräußerliche Urheberrecht zeitlebens inne hat, also das alleinige, ausschließliche Nutzungsrecht von diesem Heraldiker erworben hat.
Erst dann ist nämlich sicher gestellt daß Herr Maier aus München, nicht verwandt mit Herrn Maier aus Hamburg, dieses Wappen alleine führen darf/ kann.
Was viele nicht wissen, einige übersehen ist nämlich daß die Veröffentlichung der ausschlaggebende Faktor ist....
Und da eine Online - Wappenrolle der Gefahr durch Aufgabe der entsprechenden Web- Domain, oder Virenangriff oder, oder ausgesetzt ist, also nicht die Sicherheit eines gedruckten Werkes vorweisen kann, ist eine Eintragung in eine Rolle in meinen Augen die einzig sichere Sache.
have a nice day

gruß moustache

Tarlam
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Beitrag von Tarlam » 27.03.2011, 10:15

Vielen Dank für die freundliche Antworten.

Was für Kosten muß ich mir da einräumen?

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Beitrag von Tarlam » 27.03.2011, 10:27

SGH Moustache,

der einfachste und billigste Lösung ein Copyright geht über die Deutsche Post. Sie lassen einfach das, was Sie schützen wollen per Einschreiben an sich selbst senden. Bei Bedarf wird die Sendung erst im Gericht vom Vorsizender eröffenet.

Fall gewonnen.

Ein Copyright kann jeder in dem er einfach den "c" anbringt. Ich bin kein Jurist, aber als 18 jährige in Sydney habe ich viele Liede geschrieben und Bands gemanagt. Wir hatten nie Geld, aber wir wussten unsere geistige Eigentum billig zu schüzten! ;)

moustache
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Beitrag von moustache » 27.03.2011, 15:36

Hallo Tarlam, leider befinden Sie sich da auf dem Holzwege!!!
Ein Copyright, übrigens genauso das R im Kreis ( registred trademark) bedeutet im deutschen Recht soviel wie....nix....!
Siehe dazu: http://www.aufrecht.de/index.php?id=579

Wenn ich Ihnen ein Wappen aufreissen würde, dann bezahlen Sie meine Kreativität und je nach Vereinbarung das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Siehe dazu hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ... G000101377

Das Urheberrecht behalte ich auf jedenfall bis 70 Jahre nach meinem Tode. Das Ihnen übertragene Nutzungsrecht kann von Ihnen genutzt werden wie Sie möchten, heißt Sie entscheiden wer das Wappen führen darf, wer es anders benutzen darf, wer es zum Beispiel auch drucken, malen oder ausstellen darf, und vor allem, wie lange.
Lassen Sie ihr Wappen beim deutschen Patentamt als Gebrauchs oder Gesmacksmuster eintragen, so gilt dies in der Regel nur für befristete Zeit und muß nach Ablauf erneuert werden. Die Kosten für diese Eintragung richten sich unter anderem nach der Dauer des Schutzes, meist für 3 Jahre bis Erneuerung, und nach dem Schutzbereich, heißt nur innerhalb Deutschlands, oder Europas oder Weltweit.
Ein Gebrauchsmuster für 3 Jahre innerhalb Deutschlands geschützt, kann um die 300 € kosten, die Eintragung in eine Wappenrolle wird wohl zwischen 100 und 300 € kosten können, inkl. eines Buches in dem auch Ihr Wappen aufgeführt wird. Wie teuer die Eintragung tatsächlich ist erfragen Sie am besten bei entsprechenden heraldischen Vereinen...

PS...Glauben Sie mir ich weiß wovon ich rede. Ich arbeite seit Jahrzehnten als selbstständiger Grafiker europaweit und habe etliche Firmenlogos, Gebrauchs und Geschmacksmuster für meine Kundschaft entworfen.
Ich arbeite nicht als kommerzieller Heraldiker, aber mit dieser Materie was Nutzungsrecht und Urheberrecht betrifft kenne ich mich bestens aus.
have a nice day

gruß moustache

Tarlam
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Beitrag von Tarlam » 27.03.2011, 15:47

Herr Moustache, ein sehr spannenden Beitrag. Da muß ich recherchieren. Danke für die grossartige Mühe.

nv

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R1126
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Beitrag von R1126 » 28.03.2011, 12:23

moustache hat geschrieben:
Was viele nicht wissen, einige übersehen ist nämlich daß die Veröffentlichung der ausschlaggebende Faktor ist....
Genau hier wäre ich mir nicht so sicher. Fragen wir drei Juristen und wir erhalten 4 Meinungen dazu... Ein findiger Anwalt könnte darauf kommen, dass die Veröffentlichung alleine noch kein Nachweis dafür ist, dass das Wappen auch tatsächlich "geführt" wird, etc.

Aber lassen wir die Kirche im Dorf.
Auch wenn ich mich jetzt sehenden Auges ins Keuzfeuer stelle: Wappen sind heute wenig mehr als eine Art "Spezialinteresse" (Abgesehen von der Heraldik als Hilfswissenschaft für die Historiker). Brauchen tut sie keiner, darüber etwas wissen tun nur wenige. Die große Mehrheit der heute angenommenen Wappen hängt in erster Linie im Wohnzimmer an der Wand. Man sieht ja kaum Wappen anderer Leute im Alltag, wie kann ich da "bedrohlichen Ähnlichkeiten" begegnen?

Wer würde für einen 4-stelligen Betrag einen Anwalt beschäftigen, um eine Unterlassungsklage gegen einen "Ursupator" durchzusetzen?

Ein kluger Heraldiker hat vor etlichen Jahren mal geschreiben: "Die Heraldik ist eine Erscheinung der Kulturgeschichte, nicht der Rechtsgeschichte". Und als solche wird sie heute von der Mehrheit der Leute als überholt oder sogar anachronistisch betrachtet. Ich finde das sehr schade. Aber es erdet, sich das immer mal wieder vor Augen zu führen.

So jetzt: Feuer Frei!! :(
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Beitrag von derkleinefux » 28.03.2011, 18:52

Gefällt mir Button gedrückt ;-)
Beste Grüße,
Dietrich Kirschner

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 28.03.2011, 20:32

moustache hat geschrieben:Hallo Tarlam, leider befinden Sie sich da auf dem Holzwege!!!
Ein Copyright, übrigens genauso das R im Kreis ( registred trademark) bedeutet im deutschen Recht soviel wie....nix....!
Siehe dazu: http://www.aufrecht.de/index.php?id=579
Harald, das steht einfach nicht so in dem Artikel drin :!:

Frau Rossenhövel sagt folgendes wortwörtlich:
Wer das "c-im-Kreis" oder andere copyright-Vermerke nutzt, ohne Urheber zu sein, wird auch in Deutschland vom wahren Urheber abgemahnt werden dürfen. Vor allem bei Umgestaltungen von Vorlagen, Zitatsammlungen oder ähnlichen Übernahmen sollte besonders geprüft werden, ob die Übernahme und/oder Veränderung fremder Inhalte rechtlich zulässig ist und vielleicht sogar eigene Urheberrechte begründet.

Dagegen ist von einem "R-im-kreis" oder dem Zusatz "registered trademark" mit größerer Vorsicht zu nutzen.
und zwar deshalb:

http://www.jurablogs.com/de/r-kreis-ent ... erbswidrig

Was sagt uns das? Wer R oder C im Kreis verwendet, muß dies in der Gewißheit tun, auch Rechtsinhaber zu sein.

Und wenn er dies nicht ist, kann er leicht Probleme bekommen.
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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Beitrag von münchnerherold » 28.03.2011, 21:06

Hallo Jochen,
wenn nun aus Wappenrollen Wappen neu
aufgerissen werden ?
In jeder Wappenrolle steht das C .
LG. AK. :shock:
Sagen was man denkt, machen was man sagt.

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 28.03.2011, 21:23

Nun ja - in Kürze: Wer ein urhebergeschütztes Werk zu Unrecht kopiert, kriegt einen auf den Deckel (oder sollte/könnte/müßte es wenigstens....).

Ein Neuaufriß mit eigener schöpferischer Höhe indessen ist nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung (§ 3 UrhG)
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

moustache
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Beitrag von moustache » 29.03.2011, 09:34

Jochen hat geschrieben:
moustache hat geschrieben:Hallo Tarlam, leider befinden Sie sich da auf dem Holzwege!!!
Ein Copyright, übrigens genauso das R im Kreis ( registred trademark) bedeutet im deutschen Recht soviel wie....nix....!
Siehe dazu: http://www.aufrecht.de/index.php?id=579
Harald, das steht einfach nicht so in dem Artikel drin :!:

Frau Rossenhövel sagt folgendes wortwörtlich:
Wer das "c-im-Kreis" oder andere copyright-Vermerke nutzt, ohne Urheber zu sein, wird auch in Deutschland vom wahren Urheber abgemahnt werden dürfen. Vor allem bei Umgestaltungen von Vorlagen, Zitatsammlungen oder ähnlichen Übernahmen sollte besonders geprüft werden, ob die Übernahme und/oder Veränderung fremder Inhalte rechtlich zulässig ist und vielleicht sogar eigene Urheberrechte begründet.

Dagegen ist von einem "R-im-kreis" oder dem Zusatz "registered trademark" mit größerer Vorsicht zu nutzen.
und zwar deshalb:

http://www.jurablogs.com/de/r-kreis-ent ... erbswidrig

Was sagt uns das? Wer R oder C im Kreis verwendet, muß dies in der Gewißheit tun, auch Rechtsinhaber zu sein.

Und wenn er dies nicht ist, kann er leicht Probleme bekommen.
Nun wenn ich auf deinen Link gehe, so erhalte ich diese Antwort:Grundsätzlich versteht der Verkehr den Zusatz ®, der im angloamerikanischen Rechtskreis für „Registered Trademark“ steht, dahingehend, dass die davor genannte Marke auch tatsächlich eingetragen ist. Im deutschen Markenrecht hat das Zeichen ebenso wenig konstitutive Bedeutung wie das Zeichen © im Urheberrecht; maßgeblich für das Bestehen des Markenrechts ist allein die Eintragung im Markenregister; für den urheberrechtlichen Schutz ist allein die Frage, ob durch den Schaffensprozess von Gesetzes wegen ein urheberrechtliches Werk entstanden ist, entscheidend.
Und dies sagt genau DAS aus was ich oben schrieb, eine kostenplichtige Eintragung beim Patentamt ist Voraussetzung und es reicht nicht, wie vom Fragesteller angenommen, sich ein C im Kreis neben das Wappen zu malen.

PS Konstitutiv (lat. für „festsetzend, bestimmend“) oder konstitutive Wirkung bedeutet in der juristischen Fachsprache die rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung einer Handlung.
have a nice day

gruß moustache

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