Mindestalter zur Wappenstiftung

Ihre Fragen zur Heraldik sind hier willkommen
Your questions concerning heraldry are welcome here

Moderatoren: Markus, Christian Ader

Benutzeravatar
Markus
Mitglied
Beiträge: 4059
Registriert: 22.11.2004, 08:33
Wohnort: Wesel

Beitrag von Markus » 01.05.2005, 15:39

Ich erlaube mir, zwischendurch kurz zu gähnen. :wink:
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

C.F. v. Restorff

Beitrag von C.F. v. Restorff » 01.05.2005, 15:42

Kein Problem... bei Verwaltungsangestellten eh ein häufig zu beobachtendes Symptom... :lol:Ich denke aber mal, den ein oder anderen Heraldiker (insbesondere wenn er selbstständig ist) wird dieses Thema schon interessieren... :wink:Daher gilt: Wer nichts Intelligentes zu sagen hat, der sage lieber gar nichts! :roll:

Gast

Beitrag von Gast » 01.05.2005, 16:13

Irgendwie gereizte Stimmung momentan. Liegt das an der Gewitterluft?

Benutzeravatar
Markus
Mitglied
Beiträge: 4059
Registriert: 22.11.2004, 08:33
Wohnort: Wesel

Beitrag von Markus » 01.05.2005, 16:14

Letzter Beitrag war von mir!Die Bemerkung über den Verwaltungsangestellten überhöre ich mal. :wink:
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

Benutzeravatar
Claus J.Billet
Heraldiker
Beiträge: 6775
Registriert: 22.11.2004, 08:57
Wohnort: 70794 Filderstadt
Kontaktdaten:

hm....

Beitrag von Claus J.Billet » 01.05.2005, 16:26

@ Werter Kollege Theising :lol:...mal schnell einen Cognak zum Wachwerden reicht !als ich das vorherige Posting gelesen hatte, hier insbesonders folgendes Zitat...bin ich hellwach geworden ! :lol:Zitat:Der Minderjährige muß dem Heraldiker seine Rechnung nicht bezahlen, solange die Eltern das ganze nicht genehmigt haben...Der Heraldiker hat dann natürlich ein Zurückbehaltungsrecht an dem entworfenen und ausgearbeiteten Wappen, solange er kein Geld sieht...Risiko ist aber beim Heraldiker, da dieser sich im Vorfeld über die Geschäftsfähigkeit seiner Kunden informieren muß......sowas muß man schließlich auch mal zur Kenntnis nehmen ....um vor Schaden geschützt zu sein !Es kann durchaus vorkommen, daß jemand mit falschen Daten operiert. Dies kann von mir z.B. per Mail nicht nachgeprüft werden. Hier muß ich mich voll und ganz auf die mir übermittelten Daten verlassen können.Natürlich ist es...äh.."behämmert" wenn jemand einen Vorfahren "erfindet" um dadurch "sein Wappen" interessanter zu machen. Selbstbetrug dürfte bei manchem nicht selten vorkommen. Und eine lückenlose Nachprüfung der uns übermittelten Daten dürfte wohl etwas zuviel verlangt sein. Dazu gehört eben auch das von Herrn v. Restorff angeführte Beispiel...denk ich mal ! :roll:

C.F. v. Restorff

Beitrag von C.F. v. Restorff » 01.05.2005, 17:54

Lieber Herr Billet,ich freue mich, dass Sie meine Hinweise dankend zur Kenntnis genommen haben - und genau dafür waren sie gedacht: Den hier fachlich stets kompetenten und auskunftsfreudigen professionellen Heraldikern ihre tägliche Mühe in diesem Forum nun mit einem meinerseits fachlichen Rat zu danken. Die Ausgangsfrage von Herrn Spiekermann führte nun einmal dorthin und auch wenn Sie, lieber Herr Theising, an einem solchen Thema kein Interesse haben, dann behalten Sie Ihre (überflüssigen) Kommentare doch einfach für sich... :wink: (Und meine Belehrung an Ihre Person hinsichtlich des Grundsatzes 'Reden ist Silber, Schweigen ist Gold' war durchaus nicht gereizt, sondern eher humorvoll ausgestaltet... Wenn Sie sich schon auf derartige Weise äussern, müssen Sie auch damit rechnen, in gleicher Weise Antwort zu erhalten... :wink: )

Benutzeravatar
Claus J.Billet
Heraldiker
Beiträge: 6775
Registriert: 22.11.2004, 08:57
Wohnort: 70794 Filderstadt
Kontaktdaten:

schmunzel..

Beitrag von Claus J.Billet » 01.05.2005, 18:17

@ C.F. v. Restorff...doch...doch, genau so habe ich Sie verstanden !Vielen Dank nochmal !Und was den Kollegen Theising betrifft und seine..äh..."Einlage" :Es ist bestimmt die etwas verspätete Frühjahrsmüdigkeit, die Ihn zum "Gähnen" veranlaßt hat. :lol:So wie ich ihn kenne und einschätze, wollte er lediglich humorvoll zum Ausdruck bringen, daß sich die Angelegenheit der ursprünglichen Frage etwas sehr in die Länge zieht. :lol:Wobei ich noch anmerken darf, daß wir solcherlei rechtliche Betrachtungsweisen hier noch nie behandelt haben, zumindest nie in dieser Ausführlichkeit !Eine, zugegeben sehr wichtige Komponente, die allerdings bis jetzt noch nie auftauchte. Daher wohl auch die etwas...äh...müde Reaktion ! :lol: :lol:Insofern...meine Herrn, nehmen wir einen tiefen virtuellen Schluck eines guten Württembergers ! :lol:

Padberg Evenboer
Mitglied
Beiträge: 825
Registriert: 25.03.2005, 17:11

Beitrag von Padberg Evenboer » 01.05.2005, 20:35

Meine Herren,Vielen Dank für Ihre Antworten.Das Wappen Padberg Evenboer ist ein neues Wappen festgelegt in der Wappenrolle des CBG in Den Haag. Das Wappen Padberg ist von mir auch festgelegt worden in der Friesische Wappenrolle der Fryske Rie foar Heraldyk (FRfH).Das Wappen Padberg ist von Ursprung ein deutsches Wappen und das der Familie Evenboer ein holländisches. Die Vereinigung der beiden Wappen werde ich gerne in einer deutschen Wappenrolle festlegen.Meine beide Töchter wohnen jetzt in Holland aber ich werde mit meiner Familie nach circa 10 Jahre mich umsiedeln nach Deutschland.Deshalb meine Interesse.MfG,K. Padberg Evenboer

Benutzeravatar
Jochen
Mitglied
Beiträge: 5187
Registriert: 23.11.2004, 22:57
Wohnort: Freie und Hansestadt Hamburg

Beitrag von Jochen » 01.05.2005, 21:17

Lieber Herr Padberg Evenboer,nach meinem Rechtsverständnis dürfen Sie auch das holländische Wappen ohne weiteres in Deutschland führen (das deutsche natürlich sowieso).Die Eintragung in eine deutsche Wappenrolle ist insofern empfehlenswert, als sie den Nachweis, daß Ihre Familie zur Führung des Wappens berechtigt ist, erleichtert.Notwendig scheint mir dies allerdings nicht zu sein - wie gesagt, Sie dürfen ja beide Wappen führen, und Ihre Töchter natürlich auch.Es gibt aber ein kleines Problem, und das ist die Führungsberechtigung des Wappens durch Ihre (zukünftigen?) Enkel.Wiederum nach meinem Rechtsverständnis werden Wappen in Deutschland (nach neuem Recht) mit dem Familiennamen vererbt, wenn nichts Anderes verfügt ist.Wenn Sie wünschen, daß Ihre Töchter (nach deutschem Recht) Ihr Wappen auch auf Ihre Enkel vererben können, egal wie deren Familienname dann lauten mag, dann sollten Sie vielleicht wirklich eine entsprechende Verfügung treffen, am besten mit Hilfe einer deutschen Heraldischen Gesellschaft.Werben darf ich hier nicht, wenn Sie mir eine e-Mail senden, könnte ich Ihnen aber die eine oder andere Empfehlung geben, ich versichere, es wird nicht in eigener Sache sein.Schöne GrüßeJochen Wilke

C.F. v. Restorff

Beitrag von C.F. v. Restorff » 01.05.2005, 22:56

Vollkommen korrekt... Wenn es in den Niederlanden ebenso wie in Deutschland Familienwappen und keine persönlichen Wappen gibt, dann bedarf es einer erneuten Wappenstiftung für Ihre Töchter nicht...Wie Herr Wilke bereits richtig formuliert hat, kann eine einfache Eintragung und Registrierung Ihres bestehenden Wappens in einer deutschen Wappenrolle (erneute Stiftung wäre insoweit kritisch zu sehen, als nach deutschem Wappenrecht eine 'Wappenzersplitterung', also zu viele verschiedene Wappen in einer Familie, zu vermeiden sind) den Nachweis der Führungsberechtigung Ihrer Familie lediglich erleichtern.Für die Rechtmäßigkeit der Wappenführung in Deutschland ist die Eintragung jedoch keinesfalls 'konstitutiv', also keine notwendige Voraussetzung.Was die Weitervererbung des Wappens an Ihre zukünftigen Enkelkinder angeht, so genügt eine einfache Regelung zur Führungsberechtigung, die Sie als Wappenstifter für sich und Ihre Familie völlig eigenständig und familienintern treffen können... Einer Publizität dieser von Ihnen nach eigenem Gutdünken getroffenen Verfügung nach außen (wie der Bekanntmachung des Wappens in einer Wappenrolle) bedarf es keineswegs, so dass Sie diesbezüglich auch keiner professionellen Hilfe eines Heraldikers bzw. heraldischen Vereins bedürfen.Einfach hinsetzen, schreiben, zu den Familienbüchern legen... und fertig :wink:

Benutzeravatar
Markus
Mitglied
Beiträge: 4059
Registriert: 22.11.2004, 08:33
Wohnort: Wesel

Beitrag von Markus » 02.05.2005, 07:10

Dem Kollegen Billet sei Dank für seine Erklärung, genau so hatte ich es gemeint. Bei über 400 Beiträgen darf auch mal einer etwas leichtgewichtiger oder bzw. "flüssiger" sein. :wink:So, ich nehme nun besagten virtuellen Schluck aus der Pulle und lade Herrn von Restorff herzlich ein, es mir gleichzutun. Natürlich würde ich Ihm auch ein Glas zur Verfügung stellen... :wink:So, und nun zurück zum Thema...§§§
Zuletzt geändert von Markus am 02.05.2005, 07:18, insgesamt 4-mal geändert.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

Benutzeravatar
Markus
Mitglied
Beiträge: 4059
Registriert: 22.11.2004, 08:33
Wohnort: Wesel

Beitrag von Markus » 02.05.2005, 07:11

Beitrag doppelt!
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

Antworten