(von) Planck

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Jochen
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(von) Planck

Beitrag von Jochen » 15.12.2010, 18:19

Liebe Kollegen,

Max Plancks Vater, Johann Julius Wilhelm wurde 1870 in den persönlichen bairischen Adelsstand erhoben.

Mich würde interessieren, ob es ein Wappen gibt und wäre für eine Mitteilung dankbar.....

http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Planck
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Jul ... von_Planck
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

Gast

Beitrag von Gast » 15.12.2010, 23:35

"Bayern-Gotha" X, 315 (Bayer.A.Matr, Rr P 30, nicht Tyroff, BünnerTB 1894)
W(1870) R. 1 s. Pelikan m. 3 Jungen im Nest; Hz: Pelikan (ohne..); D: r.-s.

Die Sache mit den Wappen der Verdienstordens-Ritter ist mir nicht ganz klar. Manche sind im Tyroff, sehr wenige im ByHB.
Auf jeden Fall sind sie für die Familie des Pers.-Adligen ohne Belang.

Württ. Gelehrtengeschlecht, 1817 hann. Guelphenorden-PersAdel für den Großvater des o.g. bay. VOR.
Hannoversches Wappen ???

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 15.12.2010, 23:40

Lieber "rekem",

vielen herzlichen Dank.

Diese Bemerkung
Auf jeden Fall sind sie für die Familie des Pers.-Adligen ohne Belang.
kann ich noch nicht richtig einordnen.

Wenn Sie so freundlich wären, diese zu erläutern?
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

Gast

Beitrag von Gast » 16.12.2010, 09:38

http://www.adelsrecht.de/Lexikon/P/Pers ... _adel.html

Falls das Wappen erstmalig in Verbindung mit dem Personaladel erworben wurde, ist es, wie der Adel, rein "persönlich".

Bei dieser Gelehrtenfamilie könnte es jedoch sein, daß sie dieses oder ein anderes Wappen schon vorher geführt hat, welchselbes dann ohne Adelskennzeichen weitergeführt werden könnte.

Dazu könnten Sie beim HStArchiv - bei Ihnen um die Ecke - mal Einsicht in die Akte "P 30" der Adelsmatrikel beantragen, um daraus zu erfahren :
a) wie ist das Wappen zustande gekommen,
b) wurde es schon vorher geführt,
c) ist das Wappen darin blasoniert worden,
d) warum wurde der Adel von 1870 erst 1888 in die Adelsmatrikel eingetragen (das ist auch der Grund warum es im "Tyroff" nicht zu finden ist, der ja bekanntlich nach 1872 nicht mehr erschienen ist)

In Gritzners "Standeserhebungen ..." sind die ganzen Personal-Adel Akte von Bayern, Württemberg usw. nicht aufgenommen worden.

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 16.12.2010, 22:19

Lieber "rekem",

abermals herzlichen Dank - unter anderem für den Tipp mit dem HStARchiv, an welchem ich in der Tat beinahe täglich vorbeikomme.....

Eine Frage hätte ich noch: Sind Sie sicher, daß das Wappen eines persönlich Geadelten mit dessen Tode erlosch? Wenn ja, wäre ich für die Angabe der Rechtsquelle dankbar (das eilt aber nicht).

Im vorliegenden Sonderfalle dürfte es aber einigermaßen einerlei sein, da der Pelikan zu einem gemeinfreien Zeichen geworden sein sollte....
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

Gast

Beitrag von Gast » 17.12.2010, 11:09

Das Totenhemd hat keine Taschen !

Mit dem persönlichen Adel ist ein persönliches Wappen verbunden, damit sind mit dem Tode Adel und Wappen erloschen.

Ob es da ein höchtsrichterliches Urteil gibt, ist mir unbekannt.
Karlsruhe würde den Fall sicherlich gar nicht erst annehmen bzw. gebührenpflichtig abweisen.

Aber vielleicht können die freundlichen Person/innen im BHStA darüber auch Auskunft geben ?

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 17.12.2010, 11:14

Mein Verständnisproblem ist, daß ich - im deutschsprachigen Kulturraum - bis dato nur Familienwappen kannte, keine persönlichen Wappen.

In jedem Falle akzeptieren könnte ich natürlich, daß die Nachfahren das Wappen ohne eventuelle "adlige Zutaten" führen sollten.

Was ich mit "Rechtsquelle" meinte, war eher, daß die persönliche Zuordnung des Wappens bei einer persönlichen Adelung vielleicht üblicherweise im Adelspatent erwähnt wurde - oder sonst irgendetwas in dieser Richtung.
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jochen

Gast

Beitrag von Gast » 17.12.2010, 11:49

Über den kgl. Bay. Adel bzw. die Adelsmatrikel hat das BHStA die Rechtsquelle.
Daraus geht z.B. einwandfrei hervor, daß in Bayern als adelig nur gilt, wer sich - gebührenpflichtig - in die Adelsmatrikel hat eintragen lassen. Das mußte dann im Pflichtblatt veröffentlicht werden. Daraus haben Gritzner und Tyroff ihre Informationen entnommen.
So kam es, daß bay. Uradelsfamilien dort linienweise vorstellig werden mußten. Und so war auch der personaladelige Planck von der Verleihung des ZVO 1870 bis zur Eintragung 1888 nicht als adelig anerkannt - wenn er auch stets mit Herr v. Planck angesprochen wurde.

Aber die Einzelheiten zum Adel Planck müßten aus der genannten Akte P 30 hervorgehen.
Am Ergebnis Ihrer Forschungen wäre ich interessiert.

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 17.12.2010, 12:13

Am Ergebnis Ihrer Forschungen wäre ich interessiert.
...und ich würde mich gerne für oft gewährte Hilfe revanchieren.

Mit "HStArchiv" meinten Sie eigentlich "BHStA", nicht wahr?

Es könnte ein paar Wochen dauern, bis ich wieder in München sein werde, aber vielleicht klappt es ja auch auf dem Fern-/Schriftwege.
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

Gast

Beitrag von Gast » 17.12.2010, 13:49

Jochen hat geschrieben: Mit "HStArchiv" meinten Sie eigentlich "BHStA", nicht wahr?
yes Sir, Munich, Monaco, Munique ... !

Gast

Beitrag von Gast » 17.12.2010, 15:50

Übrigens:
Wenn von einer Alten Familie ultimus familiae gestorben war, dann zerbrach der Ritterschafts-Hauptmann o.e. das Wappen über dem offenen Grab und warf die Stücke hinunter, zum Zeichen, daß - neben dem Geschlecht - auch das Wappen erloschen war.

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Rider
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Beitrag von Rider » 17.12.2010, 17:03

Zu dem Personal-Adel wäre noch folgendes anzumerken:

Den Personaladel gab es in Deutschland nur in Bayern und Württemberg. Während er in Bayern ein Ordensadel war, war er in Württemberg nicht nur mit gewissen Orden, sondern auch mit gewissen Ämtern verbunden.

Der Personal-Adelige hatte das Recht zum Führen eines entsprechenden Wappens, eine Pflicht bestand aber nicht. Wählte der Geadelte ein Wappen, so wurde ein Abdruck des Wappens den Matrikeln beigegeben.

In Bayern war zur Führung des Wappens auch die Ehefrau des Geadelten berechtigt, auch wenn dies aus der bayerischen Verfassungsurkunde nicht ersichtlich war. Es galt hier das alte Rechtssprichwort:" Ritters Weib hat Ritters Recht".

Überlebte nun die Ehefrau den persönlich Geadelten, so ging - entgegen anders lautender Meinungen in diesem Forum - das Wappen auch nicht verloren.
Gruß vom Rider

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 17.12.2010, 17:04

Gut - aber J.J.W.v.Planck war eben nicht ultimus familiae....
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jochen

Gast

Beitrag von Gast » 17.12.2010, 17:29

Ich sprach auch von den Alten Familien, dort gab es einwandfrei den "ultimus" und nicht die "ultima". Daß eine solche Familie endgültig erst mit der letzten weiblichen Angehörigen erlosch, ist eine neuere Erscheinung.

Die Personal-Adeligen gehörten überhaupt nicht zum Adel und schon gar nicht zu den Alten Familien und zu keiner Ritterschaft. Sie wurden daher auch bis 1942 nie in den Gotha aufgenommen (danach ist er nicht mehr erschienen).

Der Adelsrechtsausschuß verzeichnet noch weitere Länder, wie ich schon eingangs schrieb.

Die Württemberger haben sich übrigens schon vor dem Weltkrieg vom weiteren personal-adeln verabschiedet.

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Beitrag von Rider » 17.12.2010, 18:11

Wenn der Personal-Adel eigentlich kein Adel war, warum gab es dann seinerzeit Verordnungen und Gesetze die die rechtliche Stellung dieses "Adels" regelten?

Der "Adelsrechtsausschuß" mag vieles regeln, aber dies alles ohne die nötige rechtliche Kompetenz.

Der Personaladel in Württemberg wurde - um genau zu sein - am 1. 9. 1913 durch kgl. Verordnung aufgehoben.
Gruß vom Rider

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