automatische Erweiterung der Führungsberechtigung

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mengel
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automatische Erweiterung der Führungsberechtigung

Beitrag von mengel » 28.05.2008, 19:09

Wenn man nun ein Wappen stiftet, mag es unerfreulich scheinen, dass das Wappen irgendwann in grauer Zukunft nicht mehr geführt wird, weil die Führungsberechtigten ausgestorben sind. Diese Gefahr kann man verringern, indem man von Anfang an den Kreis der Führungsberechtigten groß wählt (z. B. den Stammvater der Linie als Ausgangspunkt nimmt). Möchte man den Kreis der Führungsberechtigten, aber initial klein halten, gibt es dann vielleicht die Möglichkeit die Führungsberechtigung bei der Stiftung so festzulegen, dass sich im Falle des Aussterbens die Führungsberechtigung um eine (oder wenn nötig auch mehrere) Generationen nach hinten verschiebt, so dass ein neuer Kreis Führungsberechtigter entsteht? Dies soll nicht aktiv vom letzten Führungsberechtigten verfügt werden, sondern quasi automatisch vom Stifter festgelegt werden. Ich sehe hier nur das Problem, dass die neu erschlossenen Familienzweige evtl. schon ein eigenes Wappen führen. Man könnte die Führungsberechtigung natürlich auf Verwandte begrenzen, die noch kein anderes Wappen führen. Ist die Idee ein wenig spinnert oder doch umsetzbar? ;-)

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Michael BERNHARD
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Beitrag von Michael BERNHARD » 28.05.2008, 19:17

Hallo,

wenn Sie den Kreis der Führungsberechtigten alleine schon dadurch weit halten, indem Sie die Abkömmlinge eines möglichst frühen Vorfahren bestimmen stellt sich dieses Problem nicht.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Michael F. BERNHARD, Assessor, Heraldiker - MdH
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mengel
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Beitrag von mengel » 28.05.2008, 20:10

Das ist richtig, wie ich ja auch oben schon eingestand. Es ist aber nicht unbedingt in jedermanns Interesse von Anfang an einen Schwarm an Führungsberechtigten zu haben. Ich gebe zu, dass die Frage etwas konstruiert wirkt. Betrachten Sie es vielleicht eher als philisophisches Geplänkel. Trotzdem, wäre es machbar?

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Tekker
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Re: automatische Erweiterung der Führungsberechtigung

Beitrag von Tekker » 28.05.2008, 21:13

mengel hat geschrieben:Ist die Idee ein wenig spinnert oder doch umsetzbar? ;-)
Darf ich ehrlich sein? Ersteres. :wink:

Stell dir das mal praktisch vor. Zuerst darf man nicht und dann auf einmal doch, das ist irgendwie wie 2. Wahl sein. Unerhört! :wink: :P
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mengel
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Re: automatische Erweiterung der Führungsberechtigung

Beitrag von mengel » 28.05.2008, 22:31

Tekker hat geschrieben: Zuerst darf man nicht und dann auf einmal doch, das ist irgendwie wie 2. Wahl sein. Unerhört!
:-))) Ja, so kann man das auch betrachten. Ich hatte das von der anderen Seite konstruiert. Wie schön wäre es doch, wenn man sich ahnenforschend in die Vergangenheit und die Seitenarme seiner Vorfahren aufmacht und dann feststellt, dass das längst nicht mehr geführte Wappen der Seitenlinie guten Gewissens vom noch florierenden Zweig angenommen werden kann. Aber wie auch immer. Wieder eine sehr zusammengeschachtelte Konstruktion, die wenig praktischen Nutzen haben mag.

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Tekker
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Beitrag von Tekker » 28.05.2008, 22:42

Ach so!!! Mmh, das hört sich jetzt doch irgendwie anders an...
Unerhört wäre das wohl nicht unbedingt, evtl. aber ungehörig.

Ein interessanter Fall auf jeden Fall. :wink: :D
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Barolo1644
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...

Beitrag von Barolo1644 » 29.05.2008, 06:30

interessante Vorgangsweise im nachhinein bereits verstorbenen ein Wappen anzudichten. :idea:

mengel
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Re: ...

Beitrag von mengel » 29.05.2008, 10:47

Barolo1644 hat geschrieben:interessante Vorgangsweise im nachhinein bereits verstorbenen ein Wappen anzudichten.
Nun das allein ist nicht wirklich neu. Das verfügen gar nicht wenige, wenn man sich die Einträge in bekannteren Wappenrollen anschaut. Führungsberechtigt sind da nicht selten die Nachfahren eines verstorbenen Vorfahren.

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Beitrag von Barolo1644 » 29.05.2008, 10:55

für meine Begriffe mehr als seltsam ...

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Beitrag von Markus » 29.05.2008, 11:52

Ein ganz normaler Vorgang bei einer Wappenstiftung und das nicht erst seit heute.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von HFRudolph » 29.05.2008, 12:01

Man kann auch statt "im Mannesstamm" zu schreiben die namenstragenden und teilnamenstragenden Nachkommen berechtigten.

Es werden dann auch die Frauen berechtigt, wenn sie heiraten und die Familie den Namen der Frau annimmt. Andererseits kann dann auch die Familie mit Doppelnamen das Wappen übernehmen, etwa Müller-Schultze das Wappen von Schultze. Das kann auch ein Anreiz sein, einen bestimmten Namen beizubehalten.

Weiter fände ich es interessant, wenn man Führungsberechtigungen mit Abwandlung konstruieren würde, etwa eine Führungsberechtigung, die über weibliche Namensträger an die Nachkommen weitergegeben wird, in diesem Fall dann aber mit einem zusätzlichen Symbol oder einer farblichen Abweichung, ebenso denkbar für Teilnamenstragende.

Es ließen sich dann bestenfalls aus der Wappenführung später bestimmte Abstammungsverhältnisse rekonstruieren.

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Beitrag von Barolo1644 » 29.05.2008, 12:09

es wird also unterstellt jemand hätte ein Wappen verliehen bekommen und dessen nachfahren dürfen es dann führen.

es wird als jemanden ein wappen angedichtet das er nie selbst zu gesicht bekommen, geschweige denn geführt hat.

was ich von diesen "stiftungen" halte muss ich jetzt wohl nicht näher ausführen ...

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Beitrag von Siegler » 29.05.2008, 12:19

Barolo1644 hat geschrieben: was ich von diesen "stiftungen" halte muss ich jetzt wohl nicht näher ausführen ...
Nein nein, das muessen sie sicher nicht ! :lol:

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Markus
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Beitrag von Markus » 29.05.2008, 13:14

@Barolo

Bitte, wann beschäftigen Sie sich endlich mit den Begrifflichkeiten "Wappenverleihung-Wappenstiftung-Wappenannahme"? Sie schreiben noch immer in völliger Unkenntnis der Dinge!
Heraldische Grüße
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Beitrag von Tekker » 29.05.2008, 13:16

Barolo1644 hat geschrieben:es wird also unterstellt jemand hätte ein Wappen verliehen bekommen und dessen nachfahren dürfen es dann führen.
Das ist nicht korrekt, barolo. Es geht darum, den heute lebenden Nachkommen eines ermittelten Spitzenahnes die Führung des neu gestifteten Wappens zu ermöglichen. Sofern ich keinen Ahnen als (fiktiven) ersten Führungsberechtigten nenne, sollte imho besser von "annehmen" (eines Wappens) gesprochen werden, da ich es in diesem Fall ja lediglich für mich annehme (sic!), wovon allenfalls meine Nachkommenschaft etwas hätte (und die verehrte Gattin selbstverständlich). :D
Insofern sehe ich nicht, wie du an anderer Stelle dargelegt hattest, eine wo auch immer vorgenommene Eintragung als Kriterium zur Begriffsdifferenzierung zwischen "annehmen" und "stiften". Dazu hatte ich hier vor einiger Zeit auch mal einen wenig beachteten Beitrag verfaßt.
Die Verleihung war - das kommt da so nicht zur Sprache - entgegen deinen Ausführungen eine Möglichkeit. Darüber hinaus wurden aber stets ebenso Wappen ohne obrigkeitlichen Einfluß angenommen. So ist es m.W. auch in allen einschlägigen heraldischen Werken zu lesen. ;)

Entschuldige bitte, daß ich dir in diesem Punkt widersprechen muß. :oops:
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