Analogie Wappenrecht <-> Namenrecht

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Jochen
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Analogie Wappenrecht <-> Namenrecht

Beitrag von Jochen » 14.04.2008, 20:28

Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 14.04.2008, 21:07

Wirklich interessant. Das ist ja ein Lichtblick für den "Adel". So kann man zumindest vermeiden, dass erheiratete Namen an einen neuen Ehepartner weitergegeben werden. Hier die Entscheidung im Volltext, für die, die es interessiert.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
http://www.frank-reuther.de

Barolo1644
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...

Beitrag von Barolo1644 » 16.04.2008, 08:28

Allerhöchste Eisenbahn, aber um 90 Jahre zu spät.

Inzwischen laufen ja schon genug angehereitate Grafen und so weiter herum ....

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Th.B.
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Beitrag von Th.B. » 16.04.2008, 19:21

Immerhin muss vorher eine entsprechende schriftliche Vereinbarung unterschrieben worden sein. :lol:
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Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 17.04.2008, 02:18

Wie ich es schon einmal schrieb,
geht der Entzug in den USA automatisch,
denn das Recht des Entzuges
bleibt allein bei dem/der Namengebenden!

Es bedarf nur seiner/ihrer Unterschrift waerend der Scheidung :!:

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Beitrag von Th.B. » 17.04.2008, 21:23

Hallo Frank!

Das war aber ein deutscher Link in deinem Themenstartbeitrag.
Fast alle hier mitlesenden dürften eben in Deutschland wohnhaft sein.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Mit amerikanischem Recht dürftest du dich halt bestens auskennen. :wink:
Und dass in "Ami land" rechtliche Belange vollkommen anders gehandhabt werden weiß´auch jeder. :lol: :lol: :lol:

LG
Thomas
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Tekker
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Beitrag von Tekker » 17.04.2008, 22:04

Was das Urteil angeht, wer hätte das gedacht... :roll:
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Frank Martinoff

Beitrag von Frank Martinoff » 18.04.2008, 03:50

:lol:
Hallo Thomas und Jochen,

Tut mir leid, wenn ich mich spaet am Abend
nicht klar ausdruecke!
(Der Beitrag war eigentlich nur zur Information, damit jeder sich sein eigenes Urteil bilden kann)
(Spaet abendliche Gedankespruenge, denen man leider nicht immer folgen kann)

Hier meine Gedanken dazu,
1. ) "LEIDER" fuer Amerikaner nichts neues!
2.) Schade dass Deutschland fuer Rechtgebung bzw. neue Gesetze immer mehr nach den USA schaut!
(Hier ist nicht alles Gold was glaenzt!)

3.) Dieses (Deutsche) Urteil hat leider seine Vor und Nachteile!

4.) Dieses Urteil stinckt auch im Bezug auf
(Wer mehr Geld hat dem wird das "Recht" zugesprochen)
(Sehr nach dem Beispiel der Ver.St.)
Zitat:
"""Auch wirtschaftliche Erwägungen könnten eine Rolle spielen - im konkreten Fall stammte die Frau aus einem bekannten Familienunternehmen. """"

Also, hat die sehr bekannte Firma Angst(Geld)
dass Ihr durch die Fuehrung des Namens des ehemaligen Ehepartners
finanzielle Schaeden enstehen!

:shock:
Wie gross kann denn der finanzielle Schaden
wegen Fuehrung eines FN's sein :?:

Nochmals meine Entschuldigung an Euch!

Herzliche Gruesse,
Frank
:wink:

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