Heraldische Freistellungsklausel für Bewehrung...

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Jochen
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Heraldische Freistellungsklausel für Bewehrung...

Beitrag von Jochen » 14.04.2008, 20:22

Die schwedische Phrase, die bei der Blasonierung der Tingierung der Bewehrung (Oha - typischer Fall von Substantivitis....) von Wappentieren verwandt wird, insbesondere bei den offiziellen Wappen der schwedischen Gebietskörperschaften, lautet sinngemäß - sehr frei übersetzt:

"Wenn sie denn überhaupt angewandt werden soll" (= "därest dylik skall komma till användning")

Ganz schön praktisch, weil damit bei Kleinstdarstellung des betreffenden Wappens umgangen werden kann, daß die Tingierung eigentlich nicht zu erkennen ist (wird derzeit im Forum der SHF diskutiert).
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 14.04.2008, 21:12

Im offiziellen Landeswappen von Baden-Württemberg sind die Löwen auch nicht bewehrt, sondern nur bezungt.
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Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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