Fragen zur Wappenerstellung
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Fragen zur Wappenerstellung
hallo zusammen,gerne möchte ich für meine Familie (Hafemann) ein Wappen erstellen (lassen). Mache mich gerade schlau und habe auch diese tolle homepage gefunden, ich habe einige Fragen, bei denen IHr mir hoffentlich helfen könnt:1) wie finde ich professionelle und seriöse Hilfestellung bei der Erstellung des Wappens (im Raum HH)2)Was muss man investieren für diese Hilfe (bin gerade dabei die Vorarbeit zu sammeln: Beruf, Herkunft, etc.)3) ist eine Eintragung in eine Wappenrolle sinnvoll, wenn ja in welche um mit welchen KOsten ist das verbunden.herzlichen Dank im VorausBogis
- Claus J.Billet
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hm....
@ bogis :lol:Hilfe zu finden ist kein Problem, hier sind genügend Heraldiker tätig. :lol:Preisangaben werden hier keine Veröffentlicht, aus Wettbewerbsgründen, wir bitten um Verständnis. :lol:Eine Eintragung in eine Wappenrolle ist nicht zwingend nötig, wird aber allgemein empfohlen. Schließlich soll das Wappen ja auch für alle künftigen Generatione stehen und jederzeit nachvollziehbar sein. Was nützt Ihr Wappen wenn es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auffindbar ist ?Verschiedene heraldische Vereine und Gesellschaften bieten den Eintrag zu teilweise verschiedenen Gebühren an. Hier müßen Sie selbst vergleichen da die Leistungen von Wappenrolle zu Wappenrolle verschieden sind.
Wappen - Eintragung
Hallo, @ bogisein weiterer Aspekt, warum man ein Wappen eintragen lassen sollte ist, dass man seine Rechte an dem Wappen (leichter) geltend machen kann.
Wappen - Unterlassungsrechte
@ Jochen,auf Wappen findet der Unterlassungsanspruch gem. § 12 BGB entsprechende Anwendung.Vielleicht gibt das Urteil BGH 119, 237 etwas her
Hier ein paar Urteile und Kommentare zum Wappenrecht!Bassenge, Peter, Beck’sche Kurz-Kommentare, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 57. Aufl., München 1998.Säcker, Franz Jürgen (Herausgeber), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., München 1993.Roth, Herbert (Herausgeber), J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, § 12, 13. Aufl., Berlin 1995.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, 2. Band, Leipzig 1880, Urteil Nr. 39.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, 5. Band, Leipzig 1882, Urteil Nr. 45.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, 18. Band, Leipzig 1887, Urteil Nr. 4.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Neue Folge, 21. Band (71. Band) Leipzig 1909, Urteil Nr. 67.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Neue Folge, 24. Band (74. Band) Leipzig 1911, Urteil Nr. 86.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Neue Folge, 50. Band (100. Band) Leipzig/ Berlin 1921, Urteil Nr. 54.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, 103. Band, Berlin 1922, Urteil Nr. 60.Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, 113. Band, Berlin 1926, Urteil Nr. 22.Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, 1. Band, Detmold 1951, Urteil Nr. 62.Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, 37. Band, Köln 1962, Urteil Nr. 30.Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 17. Band, Tübingen 1965, Urteil Nr. 15.Schleswig-Holsteinische Anzeigen, Justizministerialblatt für Schleswig-Holstein für das Jahr 1972, 219. erschienener Jahrgang, Urteil 6 U 68/71, 14.4.1972, Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.Bundesgerichtshof, Urteil, 19.5.1976 in Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, 78. Jahrgang, Weinheim 1976, Heft 11.BGH Az. IZR 81/75 v. 19.5.1976Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, 119. Band, Köln/ Berlin 1993, Urteil Nr. 23.Bundesgerichtshof Az. IZR 235/99 v. 28.03.2002
Hallo "Bogis"um auf Ihre ursprüngliche Fragen zurück zukommen:1) Hier unter www.heraldik-wappen.de gibt es eine Linkliste, in der Heraldiker aufgeführt sind, deren Hilfe in Anspriuch genommen werden kann.Daneben besteht auch die Möglichkeit, das Wappen unter Zuhilfenahe der hier im Forum tätigen Heraldiker selbst zu kreieren.2) Über Kosten wird hier im Forum aus Wettbewerbsgründen nicht gesprochen; die werden nur auf persönliche Anfrage genannt, da die individuell sehr unterschiedlich sein können.3) Das eine Registrierung in einer Wappenrolle sinnvoll ist, zeigt Ihnen die entstandene Diskussion über die Möglichkeit des Wappenschutzes und seiner Durchsetzung.
Was ich meinte, war die letzte von Herrn Waas zitierte Entscheidung:I ZR 235/99 Verkündet am: 28. März 2002in dem RechtsstreitDüsseldorfer StadtwappenBGB § 12 analog; NRW GemeindeO § 14Leitsätze:a) Die nicht genehmigte Verwendung des Wappens einer Großstadt im Zusammenhang mit dem Titel eines Anzeigenblattes kann das Namensrecht des Wappeninhabers (hier aus § 14 Gemeindeordnung NW i.V. mit § 12 BGB analog) unter dem Gesichtspunkt einer namensmäßigen Zuordnungsverwirrung verletzen.b) Der "Gebrauch" eines fremden Wappens i.S. von § 12 BGB ist nicht nur bei einer völlig identischen Übernahme, sondern auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe gegeben, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originals enthält und damit geeignet ist, auf den Berechtigten hinzuweisen.BGH, Urt. v. 28. März 2002 - I ZR 235/99 - OLG Düsseldorf, LG DüsseldorfSchöne GrüßeJochen Wilke[quote][/quote]
Und wenn dann noch Fragen offen sind, bitte diese hier einstellen.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Verwendung eines Gemeindewappens
In Oberösterreich ist die Verwendung eines Gemeindewappens unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet. Wer beabsichtigt, ein Gemeindewappen zu verwenden, hat dies lediglich der betreffenden Gemeinde unter Angabe des Verwendungszweckes zu melden. Allerdings kann die Versagung unter bestimmten Umständen ausgesprochen werden.(§ 4a OÖ Gemindeordnung LGBl. Nr. 152/2001) m.f.G. Lengauer
- Jörg Berndt of Kerry
- Mitglied
- Beiträge: 541
- Registriert: 09.01.2005, 09:20
- Wohnort: Dresden, Sachsen
In Dresden gibt es ein offizelles Stadtwappen, nur für den Stadtrat und ein allgemeines,das jeder (seit 2005) verwenden darf. Es muss noch nicht einmal gemeldet werden. Man kann es sich als Datei von der Stadtpatch laden (lt. Amtsblatt), habe es noch nicht probiert.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen