Wappenstiftung: höher im Baum ansetzen?
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Wappenstiftung: höher im Baum ansetzen?
Guten Tag, allerseits!
Ich bin neu hier - und habe mit wachsender Begeisterung viele, doch noch nicht alle Seiten hier gelesen. Wenn die Antwort auf meine Frage schon irgendwo steht, bin ich auch mit einem Verweis darauf schon glücklich zu machen!
"Ein Wappen muß her." - Und zwar höchstwahrscheinlich auf dem Wege der Wappenstiftung, denn bisher bin ich in der Familie noch auf keines gestoßen (noch nicht mal Namensgleichheit - nicht, daß ich nach Lektüre der Ausführungen hier noch den peinlichen Fehler begehen würde, es dann einfach zu benutzen).
Wenn das geschieht, wäre ich der Stifter - soweit verstanden. Aber: Kann ich statt meiner Person einen meiner Vorfahren benennen, dessen Abkömmlinge (unter anderen: ich) führungsberechtigt sind? Um ein hypothetisches Beispiel zu nennen: das könnte mein verstorbener Vater sein, wenn ich Brüder hätte, denen ich auch das Recht auf die Führung des neuen Wappens zuerkennen möchte.
Oder verletze ich irgendwelche Rechte oder auch nur Bräuche, wenn ich potentiell "fremde" Personen (die nur zufällig Abkömmlinge eines meiner Vorfahren sind) unter "meinem" neuen Wappen vereinige? Deren Recht, es nicht zu benutzen, selbst ein neues anzunehmen oder auf ein bereits für ihre Linie gestiftetes zu führen wird durch meine Stiftung ja schließlich nicht beeinträchtigt...
Warum überhaupt die Frage? Einfach. Das läßt einen größeren Teil der Familie profitieren und verringert gleichzeitig die Chance des Aussterbens des - noch nicht existierenden - Wappens.
...und bitte jetzt keine Ratschläge, mich zur Risikominimierung möglichst vielköpfig fortzupflanzen
Ich bin neu hier - und habe mit wachsender Begeisterung viele, doch noch nicht alle Seiten hier gelesen. Wenn die Antwort auf meine Frage schon irgendwo steht, bin ich auch mit einem Verweis darauf schon glücklich zu machen!
"Ein Wappen muß her." - Und zwar höchstwahrscheinlich auf dem Wege der Wappenstiftung, denn bisher bin ich in der Familie noch auf keines gestoßen (noch nicht mal Namensgleichheit - nicht, daß ich nach Lektüre der Ausführungen hier noch den peinlichen Fehler begehen würde, es dann einfach zu benutzen).
Wenn das geschieht, wäre ich der Stifter - soweit verstanden. Aber: Kann ich statt meiner Person einen meiner Vorfahren benennen, dessen Abkömmlinge (unter anderen: ich) führungsberechtigt sind? Um ein hypothetisches Beispiel zu nennen: das könnte mein verstorbener Vater sein, wenn ich Brüder hätte, denen ich auch das Recht auf die Führung des neuen Wappens zuerkennen möchte.
Oder verletze ich irgendwelche Rechte oder auch nur Bräuche, wenn ich potentiell "fremde" Personen (die nur zufällig Abkömmlinge eines meiner Vorfahren sind) unter "meinem" neuen Wappen vereinige? Deren Recht, es nicht zu benutzen, selbst ein neues anzunehmen oder auf ein bereits für ihre Linie gestiftetes zu führen wird durch meine Stiftung ja schließlich nicht beeinträchtigt...
Warum überhaupt die Frage? Einfach. Das läßt einen größeren Teil der Familie profitieren und verringert gleichzeitig die Chance des Aussterbens des - noch nicht existierenden - Wappens.
...und bitte jetzt keine Ratschläge, mich zur Risikominimierung möglichst vielköpfig fortzupflanzen
Re: Wappenstiftung: höher im Baum ansetzen?
Letzteres ist zwar mit erhöhtem körperlichem Einsatz verbunden, bringt aber im Endeffekt auch nicht allzuviel. Es sei denn, Sie weichen von der klassischen Monogamie ab und betätigen sich freischaffend!neugierig hat geschrieben: ...und bitte jetzt keine Ratschläge, mich zur Risikominimierung möglichst vielköpfig fortzupflanzen
Spaß beiseite! Zur "echten" Frage:
Es ist grundsätzlich denkbar und möglich, als ersten Wappenführenden einen Ahnen einzusetzen, wodurch sich dann die Anzahl der Führungsberechtigten enorm vergrößern kann. Rechte Dritter werden dadurch nicht verletzt, denn Sie zwingen ja keinen, das Wappen zu führen. Es ist sogar denkbar, daß ein führungsberechtigter Familienzweig dieses Angebot dankend ablehnt und ein eigenes Wappen stiftet. Warum auch nicht? Sie bieten ja nur die Möglichkeit der Führung an! Und das haben Sie völlig richtig erkannt.
- Heilbronner
- Mitglied
- Beiträge: 60
- Registriert: 10.08.2006, 15:35
- Wohnort: Gundelsheim/Neckar
(Zur Bestätigung) Ich hab`s gemacht:
Eine Wappenstiftung bei einer (hier!) angesehenen Wappenrolle für meinen Ururgroßvater, der zudem der nachweislich erste seines Familiennamens an unserem Ort durch Einheirat wurde.
Es hatte mich damals auch überrascht und ich hatte nicht gedacht, daß dies
möglich wäre...
Eine Wappenstiftung bei einer (hier!) angesehenen Wappenrolle für meinen Ururgroßvater, der zudem der nachweislich erste seines Familiennamens an unserem Ort durch Einheirat wurde.
Es hatte mich damals auch überrascht und ich hatte nicht gedacht, daß dies
möglich wäre...
"Open fire... all weapons!"(Flash Gordon)
Ich wollte sogar noch ein paar "Ur" weiter zurückgehen - soweit die Dokumente eben reichen, damit ich noch mein Recht sicher nachweisen kann.
Danke für die kompetente und rasche Auskunft und den Erfahrungsbericht - sehr hilfreich, damit ist die Sache auch schon mal mehr als nur "theoretisch möglich"!
Danke für die kompetente und rasche Auskunft und den Erfahrungsbericht - sehr hilfreich, damit ist die Sache auch schon mal mehr als nur "theoretisch möglich"!
Nicht, daß ich an Ihrer Auskunft gezweifelt hätte! Aber inzwischen habe ich ein Exemplar der "Wappenfibel" aufgetrieben. Klein gedruckt, aber sehr informativ.
"(...) kann das Recht an einem (bereits vorhandenen) Familienwappen (...) auch dadurch erworben werden, daß ein bereits wappenführender Verwandter im Mannesstamm die Führungsberechtigung (...) durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung ausdehnt und so weitere (...) Namensträger in den Kreis der Wappenführungsberechtigten einbezieht"
(aus: Hildebrandt/Biewer: "Wappenfibel: Handbuch der Heraldik", 19. Auflage, Neustadt 2002, S. 145, Abschnitt IV Abs. 2)
Das funktioniert demnach sogar nachträglich wie gewünscht. Bestens!
"(...) kann das Recht an einem (bereits vorhandenen) Familienwappen (...) auch dadurch erworben werden, daß ein bereits wappenführender Verwandter im Mannesstamm die Führungsberechtigung (...) durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung ausdehnt und so weitere (...) Namensträger in den Kreis der Wappenführungsberechtigten einbezieht"
(aus: Hildebrandt/Biewer: "Wappenfibel: Handbuch der Heraldik", 19. Auflage, Neustadt 2002, S. 145, Abschnitt IV Abs. 2)
Das funktioniert demnach sogar nachträglich wie gewünscht. Bestens!
Wow, dieses Thema war sehr interessant. Danke an Alle !!!
Ich bin immer noch dabei, herauszufinden, ob meine Familie zu einem der drei existierenden Engelen-Wappen zugeordnet werden kann (und wenn ja, zu welchem). Sollte dies fruchtlos bleiben, werde ich wohl auch stiften gehen
Gruss aus Holland,
Matze
Ich bin immer noch dabei, herauszufinden, ob meine Familie zu einem der drei existierenden Engelen-Wappen zugeordnet werden kann (und wenn ja, zu welchem). Sollte dies fruchtlos bleiben, werde ich wohl auch stiften gehen
Gruss aus Holland,
Matze
- Tekker
- Mitglied
- Beiträge: 1120
- Registriert: 06.12.2005, 10:50
- Wohnort: Oldenburger im welfischen Exil
Im Grunde ja, wenn allerdings schon mehrere Führungsberechtigte existieren, kann eine Ausweitung auch nur zu gesamter Hand erfolgen.neugierig hat geschrieben:Das funktioniert demnach sogar nachträglich wie gewünscht.
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Jeder sollte ein Wappen haben!
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