Gravur für Siegelring
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Gravur für Siegelring
Hallo!
Ich beabsichtige für mich einen Siegelring anfertigen zu lassen. Wäre es möglich, nur das Schild zu verwenden und über dem Schild den oberen Teil des Turmes unseres Wappens, als Siegelabdruck?
http://www.grygas.de/Wappen/wappen.html
Ich beabsichtige für mich einen Siegelring anfertigen zu lassen. Wäre es möglich, nur das Schild zu verwenden und über dem Schild den oberen Teil des Turmes unseres Wappens, als Siegelabdruck?
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H.Grygas
- Frank J. Reuther
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Das wäre dann ein Schild mit Mauerkrone. Mauerkronen führen an und für sich nur Städte, z. B. die Berliner Stadtbezirke (http://www.berlin.de/rubrik/politik-und ... rksaemter/).
Bei einem Familienwappen würde ich entweder das Vollwappen oder nur den Schild im Siegelring verwenden.
Bei einem Familienwappen würde ich entweder das Vollwappen oder nur den Schild im Siegelring verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
http://www.frank-reuther.de
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So weit ich im Internet gesehen habe, sind Siegelringe entweder mit Vollwappen oder nur mit Schild.
Dann wird noch zwischen "normal" (zum Lesen/Sehen/Erkennen) und "gespiegelt" (zum Siegeln) unterschieden.
Die Gravur auf Stein ist teuerer als auf Metal, ebenso wie die "Gespiegelte" als die "Normale".
Ich persönlich wurde Ihnen empfehlen einen "Siegelring" mit "normaler" Gravur zu kaufen, sieht einfach schöner aus und das Wappen ist besser erkennbar.
Sollten Sie aber auch noch siegeln wollen, so wurde ich Ihnen empfehlen zusätzlich einen "Siegelstempel" (oder wie das auch immer heißen mag) zu kaufen.
Dann wird noch zwischen "normal" (zum Lesen/Sehen/Erkennen) und "gespiegelt" (zum Siegeln) unterschieden.
Die Gravur auf Stein ist teuerer als auf Metal, ebenso wie die "Gespiegelte" als die "Normale".
Ich persönlich wurde Ihnen empfehlen einen "Siegelring" mit "normaler" Gravur zu kaufen, sieht einfach schöner aus und das Wappen ist besser erkennbar.
Sollten Sie aber auch noch siegeln wollen, so wurde ich Ihnen empfehlen zusätzlich einen "Siegelstempel" (oder wie das auch immer heißen mag) zu kaufen.
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Ich denke Herr Reuther hat die Frage eindeutig beantwortet...
Rein theoritisch können Sie das schon machen, wäre aber nicht richtig. (Ich verlasse mich mal auf die Aussage von Herr Reuther)
Wenn Sie das unbedingt machen wollen, machen Sie es doch einfach.
Ich denke nicht, dass Sie jemand deswegen verurteilt...
Hochstens ein Kenner sieht den Ring und macht Sie darauf aufmerksam.
MfG
Rein theoritisch können Sie das schon machen, wäre aber nicht richtig. (Ich verlasse mich mal auf die Aussage von Herr Reuther)
Wenn Sie das unbedingt machen wollen, machen Sie es doch einfach.
Ich denke nicht, dass Sie jemand deswegen verurteilt...
Hochstens ein Kenner sieht den Ring und macht Sie darauf aufmerksam.
MfG
- Frank J. Reuther
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Hallo Herr Grygas,
selbstverständlich können Sie Ihr Schild mit Mauerkrone im Siegelring darstellen, wenn Ihnen das so gefällt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dies eine nicht übliche Gestaltungsweise ist, die eher bei Städten Anwendung findet.
Um noch einmal auf die Frage zu kommen, was ist verboten und was nicht. Es gibt keine rechtswidrige Wappenführung, die strafbewehrt ist. Das rechtswidrige Führen der Wappen von Bund und Ländern ist ordnungswidrig (Folge Bußgeld). Das rechtswidrige Führen anderer Wappen (Städtewappen, andere Familienwappen) kann vom Berechtigten nur mit der Unterlassung (Zivilklage) angegangen werden.
Die Frage der Mauerkrone auf einem Schild ist daher keine Frage des Erlaubt-seins, sondern der heraldischen Ansicht. Ich vertrete die Ansicht, dass es für ein Familienwappen aus besagten Gründen eher nicht infrage kommt. Sie können natürlich anderer Ansicht sein.
selbstverständlich können Sie Ihr Schild mit Mauerkrone im Siegelring darstellen, wenn Ihnen das so gefällt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dies eine nicht übliche Gestaltungsweise ist, die eher bei Städten Anwendung findet.
Um noch einmal auf die Frage zu kommen, was ist verboten und was nicht. Es gibt keine rechtswidrige Wappenführung, die strafbewehrt ist. Das rechtswidrige Führen der Wappen von Bund und Ländern ist ordnungswidrig (Folge Bußgeld). Das rechtswidrige Führen anderer Wappen (Städtewappen, andere Familienwappen) kann vom Berechtigten nur mit der Unterlassung (Zivilklage) angegangen werden.
Die Frage der Mauerkrone auf einem Schild ist daher keine Frage des Erlaubt-seins, sondern der heraldischen Ansicht. Ich vertrete die Ansicht, dass es für ein Familienwappen aus besagten Gründen eher nicht infrage kommt. Sie können natürlich anderer Ansicht sein.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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- Frank J. Reuther
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Wie gesagt, aus meiner Sicht gehört eine Mauerkrone nicht auf den Schild eines Familienwappens. Wenn Sie das aber unbedingt wollen, so könnten Sie das so auslegen, als ob es ein Teil der Helmzier ist, was ja stimmt.
Jemand, der sich heraldisch auskennt und von Ihrer Interpretation nichts weiß, wird den Schild für einen Städteschild halten.
Jemand, der sich heraldisch auskennt und von Ihrer Interpretation nichts weiß, wird den Schild für einen Städteschild halten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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- Frank J. Reuther
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wenn Sie meinen, dann machen Sie es eben so
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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