Vereinswappen

Ihre Fragen zur Heraldik sind hier willkommen
Your questions concerning heraldry are welcome here

Moderatoren: Markus, Christian Ader

ghooost
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 26.10.2006, 18:43

Vereinswappen

Beitrag von ghooost » 04.01.2007, 20:08

Hallo liebe Heraldiker,

was könnt ihr mir zu meinen Fragen antworten?

Ich bin in einem Verein (Feuerwehr) und dieser möchte statt des kleinen bayerischen Staatswappens, welches auf unseren Abzeichen jetzt dargestellt ist, ein eigenes Wappen haben.

Was müssen wir dabei beachten?

Gelten hier die gleichen Regeln wie bei einer natürlichen Person?

Mit Dank im voraus

A. Witzlsperger

WappenTom

Beitrag von WappenTom » 04.01.2007, 20:12

hallo!

sollten gelten, müssen aber nicht.

im allgemeinen wird hierfür aber das stadt/gemeinde- oder orts-wappen hergenommen.

in welcher stadt/gemeinde/ort ist die feuerwehr den tätig :?:

ghooost
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 26.10.2006, 18:43

Beitrag von ghooost » 04.01.2007, 20:30

Hallo,

es gibt ein altes Gemeindewappen aber das ist leider schon besetzt.
Die ehemalige Gemeinde Oberwattenbach bestand aus zwei Ortschaften.
Beide Ortschaften haben eine Feuerwehr.
Der Verein aus dem Nachbarort hat das ehemalige Gemeindewappen in Benutzung.

Da wir 2008 ein Grundungsfest feiern kam die Idee mit einem eigenen Wappen auf.

WappenTom

Beitrag von WappenTom » 04.01.2007, 20:35

hallo!

eigendlich ist es unlogisch, wenn zwei wehren einer gemeinde verschiedene wappen verwenden.

meine "alte" feuerwehr führte früher 5 wappen. jeder ortsteil sein eigenes.
aber infolge der gemeindereform anfangs der 70er wird nur noch eines verwendet.

aber wenn bei euch die gemeinde noch nicht so "grün" ist, und die eine feuerwehr ein altes wappen verwendet, dann verwendet ihr doch das alte wappen eurer ortschaft.

wenn die eine feuerwehr das ehemalige wappen verwendet, so müsste es doch auch ein neueres gemeindewappen geben. wie sieht´s mit dem aus. :?:
so symbolisiert wenigstens ihr verein fortschrittlichkeit.

ghooost
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 26.10.2006, 18:43

Beitrag von ghooost » 04.01.2007, 20:49

Hallo,

beide Ortschaften sind sich hier überwiegend grün.

Die alte Gemeinde wurde ist in der Gemeindegebietsreform mit anderen kleineren Gemeinden (insgesamt 11) zusammengelegt worden.

So ziemlich jede Ortsfeuerwehr in dieser Großgemeinde hat ihr eigenes (altes Gemeindewappen) nur wir hier leider nicht, ist halt so.

Wir haben uns überlegt ob wir nicht etwas eigenes haben wollen.

Was verstehe ich mit dem Ausspruch "sollten gelten, müssen aber nicht"?

Muß man so ein Vereinswappen registrieren lassen?

WappenTom

Beitrag von WappenTom » 04.01.2007, 21:01

hallo!

familienwappen sollten sich an die allgemeingeltendne richtlinien für heraldik halten.

bei "staatlichen" wappen sieht´s da etwas anders aus. besonders bei neu entworfenen staats/stadt/gemeinde/orstwappen wird da einiges auser acht gelassen.

wer vertritt den ihre feuerwehr in diesem wappenvorhaben nach ausen :?:
wurde schon ein ausschuß hierfür gegründet :?:
wie weit ist denn der ausschuß schon mit dem wappenvorhaben :?:

da es hier auch gild gewisse rechte zu waren und zu schützen sollte das wappen auch unbedingt registriert werden. dies übernehmen auch heraldische vereine. bevor sich der ausschuß an ein solchen verein wendet, sollte er doch auch einiges über heraldik wissen und sich duch verschiedene hp´s, die hier auf dieser website verlink sind, lesen und sich natürlich auch auf dieser hp einlesen.
so werden im gleich von vorn herein viele fragen automatisch beantwortet und die zusammenarbeit mit einem heraldiker läuft auch besser.
Zuletzt geändert von WappenTom am 04.01.2007, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.

ghooost
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 26.10.2006, 18:43

Beitrag von ghooost » 04.01.2007, 21:15

Der Verein wird von einem gewählten Vorstand geführt, der bin ich nicht, aber ich bin beauftragt zur Suche nach Infos zu diesem Thema.

Es wurde bis jetzt die Idee geboren.

Im Moment bin ich Einzelkämpfer wird sich aber ändern.

Es wurde ein direkt neues Wappen oder ein Wappen angelehnt an ein historisches Wappen aus unserer Kirche in Erwägung gezogen. Bei letzterem kann ich sicher kein Wappen eins zu eins aus unserer Kirche verwenden, oder?

WappenTom

Beitrag von WappenTom » 04.01.2007, 21:24

hallo!

lesen sie bitte noch mal mein vorherigen beitrag. habe da noch einige wichtige punkte dran gehängt. sorry.

ja, eine übernahme eins zu eins ist ohne erlaubniss nicht zulässig. ebenso wenig darf ein wappen zum verwechseln änlich sehen.

ghooost
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 26.10.2006, 18:43

Beitrag von ghooost » 04.01.2007, 21:38

Danke!

Nur noch eine Frage:

Kann ein neues Wappen sich aus mehreren Einzelwappen zusammensetzen oder aus Teilen mehrerer Einzelwappen.

Wie sieht es dann rechtlich mit diesem Wappen aus?

Ist sowas dann anzustreben?

WappenTom

Beitrag von WappenTom » 04.01.2007, 21:50

hallo!

beides ist möglich. wird aber bei zu vielen teilen unübersichtlich, wirkt unruhig und sieht manchmal wie ein comic aus.

wichtige regeln:
- weniger ist mehr.
heißt: sich auf wenige (1-3) symbole begrenzen.

- stehts die farb/metall-regel beachten.
heißt: so wird die signalwirkung des wappens hervorgehoben.

- keine modenen symbole. Heißt: das wappen sollte wie zu ritters zeiten
gestallten sein.

rechtlich kann ihnen hierzu nur ein rechtswanwalt auskunft geben. aber ohne erlaubniss würde ich keine einzelheiten fremder wappen eins zu eins übernehmen. nur wenige wappen/wappensymbole sind gemeinfrei verwendbar.

beispiel:
nichts spricht gegen einen adler im wappen. sieht der aber wie der brandenburgische adler aus und hat dazu noch die selben farben könnte das land brandenburg etwas dagegen haben. selbes gilt für die staufischen löwen von bad.-württemberg.
die bayrischen rauten dagegen sind gemeinfrei.

WappenTom

Beitrag von WappenTom » 04.01.2007, 22:05

hier haben sie mal einen kleinen überblick wie ein wappen (familienwappen) gestalltet sein sollte.

http://www.familie-greve.de/modules.php ... file=index

so können sie sich ein wenig orientieren. für ein wappen ihres vorhabens wird sich allerdings nur ein schildwappen empfehlen.

Egon Ossowski

Beitrag von Egon Ossowski » 05.01.2007, 08:28

@ A. Witzlsperger:

Ich verstehe Ihre Frage nicht gang. Das Tragen von Ärmelabzeichen der Feuerwehr ist in der Dienstbekleidungsvorschrift (Anhang zum Brandschutzgesetzt) geregelt [in Schleswig-Holstein!]. ich bin mir sicher, daß es eine ähnliche, vielleicht vom Namen her etwas anderslautende Vorschrift auch in Bayern gibt. Da müßten Sie mal reinschauen!

Grundsatz ist, daß die Feuerwehr das Wappen (=Hoheitszeichen) des Trägers führt. Das kann die Gemeinde sein oder auch eine Verwaltungsgemeinschaft. Der Träger wiederum kann festlegen, ob einzelne Ortswehren in seinem Verantwortungsbereich Ortsteilwappen, also untergegangene frühere Gemeindewappen führen darf.

Doch wie gesagt, Dreh- und Angelpunkt sind die Bestimmungen des Brandschutzgesetzes, bzw. der Dienstbekleidungsverordnung. Das Hauptamt Ihrer Gemeindeverwaltung müßte die Vorschrift besitzen.

Oder noch besser: Kontaktieren Sie die Feuerwehrschule. Die helfen Ihnen weiter: http://www.sfs-r.bayern.de/

Mit kameradschaftlichem Gruß!

Benutzeravatar
archy
Mitglied
Beiträge: 211
Registriert: 16.02.2006, 18:52
Wohnort: Bayreuth

Beitrag von archy » 05.01.2007, 16:16

So wie Egon es ausdrückt, ist es auch in Bayern.

Ich bin selbst bayr. Feuerwehrler. In BY ist immer die Gemeinde der Träger der Feuerwehr. Lt. Dienstkleidungsverordnung ist als FW-Emblem (oder auch Ärmelabzeichen) nur das rote Schild mit Bayernraute oder das Gemeindewappen zulässig. :?

P.S. Nachtrag: Werksfeuerwehren sind gesondert handzuhaben.
sic vera nobilitas.

Benutzeravatar
Heilbronner
Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: 10.08.2006, 15:35
Wohnort: Gundelsheim/Neckar

Beitrag von Heilbronner » 12.01.2007, 11:07

WappenTom hat geschrieben:... ist möglich. wird aber bei zu vielen teilen unübersichtlich, wirkt unruhig und sieht manchmal wie ein comic aus.

wichtige regeln:
- weniger ist mehr.
heißt: sich auf wenige (1-3) symbole begrenzen.

beispiel:
nichts spricht gegen einen adler im wappen. sieht der aber wie der brandenburgische adler aus und hat dazu noch die selben farben könnte das land brandenburg etwas dagegen haben. selbes gilt für die staufischen löwen von bad.-württemberg.

Ich hab bei einem Heilbronner Verein ein "interessantes" Vereins-Wappen entdeckt, welches wahrscheinlich nur "sehr bedingt" als Beispiel dienen könnte: http://www.genealogie-nordwuerttemberg.de/ (<-bitte selbst reinklicken - ich weiß nicht wie man Bilder einstellt).

Die Bezeichnung "Comic" bzw. Komik kam mir dort bei der Betrachtung auch in den Sinn! Sollte sowas erlaubt sein...?
"Open fire... all weapons!"(Flash Gordon)

Benutzeravatar
Markus
Mitglied
Beiträge: 4060
Registriert: 22.11.2004, 08:33
Wohnort: Wesel

Beitrag von Markus » 12.01.2007, 11:21

Ein gutes Beispiel, wie man es nicht machen sollte. Dafür ist es aber schön bunt.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

Antworten