Vierschildige Adelsprobe
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Vierschildige Adelsprobe
Oswald, Gert, Lexikon der Heraldik, Mannheim 1984, S.24:"In Schlesien und der Lausitz konnte lange Zeit nur der Vierschildige, d.h. der von vier adligen Urgroßelternpaaren abstammende, teilhaftig an den adligen Privilegien werden. Wer einen Adel nachzuweisen hatte, führte die gemalten Wappenschilder seiner Vorfahren vor, die dann die Angehörigen der betreffenden Geschlechter beschwören mußten. Die schlesische Adelsprobe war rein heraldisch, in den übrigen Gebieten des alten Reichs bediente man sich der Ahnentafel in dem sämtliche zu beweisende Ahnen sowie deren richtige Wappen eingetragen sein mußten."Diese Aufschwörung betraf doch sicherlich nur den Uradel. Bis wann wurde es so gehandhabt?Viele Grüsse aus Upstate New York,Guenter Boehm
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Heraldik und Genealogie
http://www.boehm-chronik.com/heraldik-genealogie.htm
Wappenbezogene Familienforschung
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Sie müssen unterscheiden zwischen Adel und Ritterschaft. :!:Da ist in der Frühzeit ein gewaltiger Unterschied. Ein Adeliger - vor allen Dingen Briefadeliger - brauchte kein Ritter zu sein. Manchmal konnte er es auch nicht werden.Ritter konnte jeder werden, der die Schwertleite erhielt und zwar nicht durch einen Adeligen, sondern durch einen anderen Ritter.Das Recht der Schwertleite wurde dann später durch die Dynasten ursupiert.Für den Ritterschlag reichte es aus, wenn er Frei geboren war und seine Eltern ebenso.Da es bis ca. 1500 auf der ganzen Welt kein geordnetes Wappenwesen gab, sind auch diese Aufschwörungen immer mit Vorsicht zu genießen.