Bundesdienstflagge

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Jochen
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Bundesdienstflagge

Beitrag von Jochen » 15.06.2006, 20:46

Etwa seit voriger Woche (also seit kurz vor dem Anpfiff des Eröffnungsspiels Deutschland - Costa Rica) bietet sich ein ziemlich neuer Anblick in Stadt und Land - ein schwarz-rot-goldenes Fahnenmeer.

Nun - ein zwangloserer Umgang mit nationalen Symbolen (wie ihn die Skandinavier seit Jahrzehnten kennen) ist vielleicht durchaus wünschenswert - ohne direkt in die Ecke von Nazis gedrängt zu werden.

Interessant ist, daß (allerdings nicht erst seit voriger Woche) auch die Trikolore mit dem Bundeswappen geschwungen wird.

Und das geht - eigentlich - nicht....wegen des Ordnungswidrigkeitengesetzes:

§ 124 OWiG (Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den
entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Es steht außer Zweifel, daß die Fahne mit dem Bundeswappen der Bundesdienstflagge "zum Verwechseln ähnlich" ist.


Bild

Bild

Zitat Wikipedia:

"Privatpersonen verwenden die einfache Bundesflagge. Ihnen ist die Verwendung des Bundeswappens und der Bundesdienstflagge untersagt (s. §124 OWiG).

Trotzdem trifft man häufig auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln, aber statt des Bundesschildes das Bundeswappen zeigen.

Die Benutzung dieser inoffiziellen Flaggenvariante wird geduldet, sofern sie ein Ausdruck nationaler Verbundenheit einer Bundesbürgerin oder eines Bundesbürgers mit der Bundesrepublik Deutschland darstellt. "

Insofern wollen wir vielleicht Milde walten lassen, da ja alles einem guten Zwecke dient, und der moralischen Unterstützung "unserer Jungs" und ihrer Kampfmoral dient ....:wink:

Immerhin, das Wikipedia-Zitat geht noch weiter:

"Rein rechtlich ist schon die Herstellung dieser Flaggen nicht erlaubt, da sowohl die Schaffung weiterer als auch die Veränderung bestehender Staatssymbole dem Staat vorbehalten ist, der auch über ihre Nutzung bestimmt."

Trotzdem, viel Spaß bei der WM

Jochen Wilke
(bekennender Fußballmuffel....)

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H.-P. Scharf
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Beitrag von H.-P. Scharf » 15.06.2006, 21:13

Hallo Jochen :)

Hab mich zufälliger Wiese auch mit dem Staatswappen aber von Österreich befasst :lol:
Hier ist die Rechtslage aber schon anders:


<b>Staatswappen (Bundeswappen)</b>

Bild
(Abb. 1)

<b>Beschreibung:</b>
Das Wappen (Abb. 1) der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen,
schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen
goldenen Hammer.

<b>Farbe:</b>
Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.
Das Rot in den österreichischen Staatsfarben hat die Charakteristik "Pantone 032 C" aufzuweisen.

<b>Flagge:</b>
Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.

<b>Dienstflagge:</b>
Die Dienstflagge (Abb. 2) des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei.
Der Blick des Wappenadlers ist beiderseitig gegen den Flaggenmast gerichtet. Das Stielende des Hammers liegt auf dem oberen Rand des unteren roten Streifens und die obere Schnabelhälfte des Wappenadlers verläuft entlang des unteren Randes des oberen roten Streifens des Flaggentuches. Ein Umranden des Wappenadlers mit einem Wappenschild ist unzulässig.

Bild
(Abb. 2)

<b>Führungsberechtigung:</b>
§ 4.
(1) Das Bundeswappen führt im Sinne dieses Bundesgesetzes, wer es in Ausübung staatlicher Funktionen verwendet.
(2) Das Recht zum Führen des Bundeswappens steht dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Rechnungshofes, den Mitgliedern der Bundesregierung, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu.
(3) Das Recht zum Führen des Bundeswappens steht ferner dem Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung, den Behörden, Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Bundes, den Österreichischen Bundesforsten sowie dem Bundesheer zu; ebenso den Universitäten und Hochschulen einschließlich ihrer Institute, den Fakultäten, den Abteilungen und den besonderen Universitätseinrichtungen, soweit sie wenigstens beschränkte Rechtspersönlichkeiten haben, sowie den Verwaltungen der Staatsmonopole.
(4) Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische und physische Personen, die durch Bundesgesetz dazu berechtigt sind oder denen dieses Recht durch einen Verwaltungsakt auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen verliehen wurde, dürfen das Bundeswappen führen.

...
§ 6.
Das Recht zum Führen der Dienstflagge des Bundes steht den im § 4 Abs. 2 und 3 genannten Berechtigten, ausgenommen Verwaltungen der Staatsmonopole, die als Aktiengesellschaft eingerichtet sind, zu.

<b>Verwendungsberechtigung:</b>
Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen.

<b>Quelle:</b>
Bundesgesetz vom 28. März 1984 (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984



lg
HP

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GM
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Beitrag von GM » 15.06.2006, 21:36

Wie sieht's denn mit der folgenden Variante (rein rechtlich) aus ?

Bild

(2. bekennender Fußballmuffel [das Spiel Schweden-Paraguay läuft grad nur rein zufällig auf meinem PC mit])

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H.-P. Scharf
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Beitrag von H.-P. Scharf » 15.06.2006, 21:48

3. bekennender Fußballmuffel ;)

rein rechtlich wäre es wahrscheinlich in Ö mit ca. 3.600 Euro zu bestrafen ;)

<b>Strafbestimmungen</b>
§ 8.
Wer
1. unbefugt das Bundeswappen führt,
2. unbefugt das Siegel der Republik Österreich oder Hartdruck- oder Farbstampiglien im Sinne des § 5 führt,
3. unbefugt die Dienstflagge des Bundes führt,
4. Abbildungen des Bundeswappens oder Abbildungen der Flagge der Republik Österreich oder die Flagge selbst in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, nach § 54 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981, oder nach andren Verwaltungsvorschriften zu ahnden ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu 50 000 S zu bestrafen. Über Berufungen entscheidet der Landeshauptmann.

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archy
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Beitrag von archy » 16.06.2006, 01:01

:( Ein Bekannter von mir hängt momentan immer die ehemalige DDR-Flagge mit Hammer und Zirkel vor´s Fenster!
Frage:
1. ist das juristisch korrekt?
2. ist das moralisch verwerflich?
oder
3. ist es nur ein Jux?????

Grüßles
sic vera nobilitas.

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archy
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Beitrag von archy » 16.06.2006, 01:05

:D nächste Frage:
H.-P. ist Österreich auch bei der Fußball-WM 2006 zu gange :?: :?
sic vera nobilitas.

ranzino
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Beitrag von ranzino » 16.06.2006, 02:59

Österreich ist nicht dabei. ;)

Nebenbei: entspricht das deutsche Bundeswappen nicht auch dem Stadtwappen von Aachen ?

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H.-P. Scharf
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Beitrag von H.-P. Scharf » 16.06.2006, 05:26

archy hat geschrieben::( Ein Bekannter von mir hängt momentan immer die ehemalige DDR-Flagge mit Hammer und Zirkel vor´s Fenster!
Frage:
1. ist das juristisch korrekt?
2. ist das moralisch verwerflich?
oder
3. ist es nur ein Jux?????

Grüßles
Ich denk da kein rechtsnachfolger gegeben ist nach der Auflösung , kannst die Flagge der DDR sogar als Toilettenpapier drucken und keiner kann was dagegen sagen. ;) :)

Unsere Fußballer sind "Loser" :lol:


servus
hp

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Tekker
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Beitrag von Tekker » 16.06.2006, 09:07

H.-P. Scharf hat geschrieben: kannst die Flagge der DDR sogar als Toilettenpapier drucken und keiner kann was dagegen sagen.
Da irrst du dich, viele haben 89 nich recht mitbekommen. Das würde sicher einen Aufschrei geben! :wink:

Die Verwendung der Bundesdienstflagge ist sicher eine Ordnungswidrigkeit, aber wer wollte das schon ernsthaft verfolgen?!? :wink:
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Jeder sollte ein Wappen haben! Bild

Monvieux
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Beitrag von Monvieux » 16.06.2006, 10:32

Werte Herren,

Zitat HP:

Ich denk da kein rechtsnachfolger gegeben ist nach der Auflösung , kannst die Flagge der DDR sogar als Toilettenpapier drucken und keiner kann was dagegen sagen.

Naja, ist nicht ganz richtig, da die BRD nach der Einigung mit der DDR von der Teilsouveränität zur Vollsouveränität gekommen ist, und dadurch Erbe der DDR nach Auflösung derer ist, gibt es einen rechtsnachfolger der Staatsinsignien und wäre damit strafbar.

Allerdings gibt es die Dienstflagge ebenfalls in vielen Variationen, ich denke, dass ist reine Auslegung der OWiG. Es soll damit verhindert werden, dass die Dienst- und Bundesflagge für unziemliche, kriminelle oder propogandistisch Zwecke missbraucht wird

§ 90a StGB

Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

- Gilt im übrigen als Hochverrat.

Gruss
Monvieux

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Beitrag von Monvieux » 16.06.2006, 10:42

Werte Herren,

Nachtrag:

der §124 OWiG ist im übrigen nichtamtlich, es obliegt den jeweiligen Richtern, wenn es zur Anklage kommen sollte, nach den Richterprinzipien der Rechtsfortbildung den Paragraphen auszulegen.
Man kann es schon dadurch erkennen, dass im Gesetz die Wörter "können" und "kann" verwendet werden.


Gruss Monviex

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Claus J.Billet
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schmunzel...

Beitrag von Claus J.Billet » 16.06.2006, 11:39

Na ja, Juristen eben :!: :lol: :lol:

Bild

Wobei ich durchaus nicht verkenne,
daß ein rechtststaalicher Schutz der Staatlichen Symbole dringend nötig ist. :!:

Muß sowas sein :?:
Bild

Immerhin der Hoheitsadler der BRD :!:

WappenTom

Beitrag von WappenTom » 16.06.2006, 17:10

hallo!

eben darum fahre ich meine wappen-farben spazieren... so kann mir keiner ans leder (auser die schweden vielleicht, weil ebenfalls blau/gold...) und hat auch noch den vorteil, daß ich mein auto auf großen parkplätzen sehr schnell wieder finde.

Linus
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Beitrag von Linus » 18.06.2006, 07:42

Du hast einen Stander mit deinem Familienwappen auf dem Auto angebracht?

Bisher kenne ich nur eine Person, die das selbe mit den Bundesfarben seiner studentischen Korporation gemacht hat (auf seinem Opel Corsa :? =

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