Weibliche Führungsberechtigung

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Gast

Weibliche Führungsberechtigung

Beitrag von Gast » 15.06.2006, 11:00

Hallo!

Ich finde die Möglichkeit, selbst ein Wappen führen zu können, sehr interessant. Bevor ich mich aber zu weiteren Schritten entscheide, möchte ich - eine für mich wichtige Frage - klären. Ich hoffe hierbei auf Ihre Unterstützung. Ich habe hier im Forum bereits einige Links zum Thema "Führungsberechtigung" gelesen; meine spezielle Frage wurde aber leider nicht vollständig beantwortet.

Ist meine Tochter führungsberechtigt? Also nicht nur bis zu Ihrer Hochzeit, sondern auch danach? Kann sie das Wappen führen, auch wenn sie den Namen ihres Mannes annimmt? Ist das Wappen zwingend an den Nachnamen gebunden?

Auch habe ich im Forum gelesen, das einige Wappenrollen auf den (veralteten) Passus "dem Mannesstamme nach" bestehen. Können Sie mir Wappenrollen nennen, die auch die Führungsberechtigung durch weibliche bzw. sämtliche Nachkommen aufnehmen?

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus.

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H.-P. Scharf
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Beitrag von H.-P. Scharf » 15.06.2006, 11:44

Hallo Icelander :)

Also deine Tochter ist solange berechtigt dein Wappen zu führen solange sie den Familiennamen trägt.
Also bei heirat ist die Führungsberechtigung erloschen. Ausser sie trägt einen Doppelnamen.

Hier mal ein link der dich hoffentlich aufklären wird -> http://www.familie-greve.de/index.php?n ... highlight=

Die weibliche oder männliche Führungsberechtigung legst nur du fest, also wer sollte dir verbieten ALLEN Nachkommen solange sie den FN - auch als Doppelnamen - tragen zu verbitten ? ;) :)

lg
HP Scharf

Gast

Beitrag von Gast » 15.06.2006, 11:51

Sogar der Ehemann Ihrer Tochter (wenn er Ihren Namen annimmt) darf das Wappen führen!

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H.-P. Scharf
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Beitrag von H.-P. Scharf » 15.06.2006, 12:09

Wie Marc schon richtig bemerkte kann ihr Schwiegersohn den FN seiner Frau annehmen.(was aber nicht üblich ist, ausser manchmal als Doppelnamen) Daß die Kinder deren das von dir gestiftete Wappen tragen dürfen muss aber der FN (der Mutter) festgelegt werden. Die Kinder dürfen nach neuen Namensrecht den Geburtsnamen der Mutter als FN tragen.
aber alles im oben angegeben link nachzulesen ;)


lg
hp

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Tekker
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Re: Weibliche Führungsberechtigung

Beitrag von Tekker » 15.06.2006, 12:41

Marc94 hat geschrieben:Sogar der Ehemann Ihrer Tochter (wenn er Ihren Namen annimmt) darf das Wappen führen!
Das ist aber mehr als umstritten!!! Gerade die Führungsberchtigung wird sehr unterschiedlich gesehen. Und dieser Punkt dürfte wohl von den wenigsten Fachleuten Unterstützung erfahren.


@ icelander

Meine Ansicht zu deinen Fragen:
icelander hat geschrieben: Ist meine Tochter führungsberechtigt?
Ja natürlich, auch bei Führung nur im Mannesstramm ist sie als dein unmittelbarer Nachkomme in jedem Falle berechtigt.
Also nicht nur bis zu Ihrer Hochzeit, sondern auch danach?
Nein, m.E. nicht, selbst wenn sie den Namen behalten sollte. Allerdings sehen das heute viele anders.
In jedem Fall aber könnte sie deines und das ihres Mannes als Ehewappen führen, egal welchen Namen sie dann trägt.
Kann sie das Wappen führen, auch wenn sie den Namen ihres Mannes annimmt?
Nein, das auf keinen Fall! Voraussetzung zur Führung ist die namengleiche Abstammungsgemeinschaft.
Ist das Wappen zwingend an den Nachnamen gebunden?
Insofern ja. Aber dennoch ist das Wappen nicht einfach nur ein Beizeichen oder gar "Erkennungsmerkmal" für den Namen, sondern es steht für sich selbst.
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Gast

Re: Weibliche Führungsberechtigung

Beitrag von Gast » 15.06.2006, 12:54

Tekker hat geschrieben:
Marc94 hat geschrieben:Sogar der Ehemann Ihrer Tochter (wenn er Ihren Namen annimmt) darf das Wappen führen!
Das ist aber mehr als umstritten!!! Gerade die Führungsberchtigung wird sehr unterschiedlich gesehen. Und dieser Punkt dürfte wohl von den wenigsten Fachleuten Unterstützung erfahren.
@Tekker

Aber letztendlich ent´scheidet eh der Wappenstifter :!: :!: :wink:

Gast

Beitrag von Gast » 15.06.2006, 13:20

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Als Ergebnis nehme ich mit, dass meine Tochter das Familienwappen führen darf, solange sie meinen Familiennamen (auch als Doppelnamen) beibehält.

Kann sie nach der Hochzeit (und mit neuem Nachnamen) ihr bisheriges Familienwappen "verändern" und dieses als neues Familienwappen führen oder muss ihr Ehemann ein neues Wappen stiften?

Bzgl. der Eintragung in eine Wappenrolle habe ich leider online nur die Satzung der Deutschen Wappenrolle gefunden. Hier wird weiterhin nur auf den Mannesstamm abgezielt. Kann ich hier nicht frei die Führungs-berechtigung festlegen? Welche Wappenrolle wäre eine Alternative? Wo finde ich hierzu ggf. Informationen?

Vielen Dank für die Hilfe.

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H.-P. Scharf
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Re: Weibliche Führungsberechtigung

Beitrag von H.-P. Scharf » 15.06.2006, 13:34

Marc94 hat geschrieben:
Tekker hat geschrieben:
Marc94 hat geschrieben:Sogar der Ehemann Ihrer Tochter (wenn er Ihren Namen annimmt) darf das Wappen führen!
Das ist aber mehr als umstritten!!! Gerade die Führungsberchtigung wird sehr unterschiedlich gesehen. Und dieser Punkt dürfte wohl von den wenigsten Fachleuten Unterstützung erfahren.
@Tekker

Aber letztendlich ent´scheidet eh der Wappenstifter :!: :!: :wink:
@Marc
Das stimmt nicht.
Ich hatte voher vergessen zu sagen , auch wenn der Mann den Namen annimmt ist er kein Nachkomme und nicht berechtigt das wappen zu führen !!!!!


@Icelander
Kann sie nach der Hochzeit (und mit neuem Nachnamen) ihr bisheriges Familienwappen "verändern" und dieses als neues Familienwappen führen oder muss ihr Ehemann ein neues Wappen stiften?
Wenn es "verändert" wird ist es ein "neues" Wappen. ;)
Also kannst du es neu registrieren, musst aber nicht wenn du kein recht auf schutz legst.
Ich würde empfehlen (wenn die Tochter den Namen nicht behält) ein eigenes Wappen der "neuen" Familie zu stiften. (wenn kein altes Wappen des Mannes vorhanden ist ;) )
Hier kannst du ja ggf. die Wappen der Frau mit dem des Mannes "vereinigen", oder ein Allianzwappen erstellen.

Ich denke die Frage mit dem Mannesstamm ist somit auch geklärt. ;)

lg
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 15.06.2006, 14:08

@ icelander

Vorschlag:
Um allen Irritationen aus dem Wag zu gehen und eine abschließende Auskunft zu bekommen, richten sie Ihre Frage einfach an die Ihnen genehme Wappenrolle.
Adressen finden Sie nebenan in den "Partnerseiten" :lol:

Gast

Beitrag von Gast » 15.06.2006, 14:32

@ Claus J. Billet

Hallo,

schlußendlich werde ich mich mit einer Wappenrolle in Verbindung setzen (müssen, da die Satzungen selten online vorliegen). Ich wollte dieses Forum nutzen, um mich (als Laie) zu diesem Thema vorab zu informieren.

Zusammengefasst ist mein Anliegen einfach:

M. E. ist eine Wappenstiftung von Dauer. Deshalb ist es mir wichtig das meine Tochter und ggf. meine zukünftigen Enkel das Wappen führen dürfen und dies unabhängig vom Familiennamen. Ist dies durch eine Verfügung möglich oder nicht? Wie kann ich sonst - als Vater einer Tochter - das Wappen vererben?

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Beitrag von A.Jacob » 15.06.2006, 14:46

Das Wappen wird vom Vater an die Kinder weitergegeben. Die männlichen nachkommen geben das Wappen dann auch an Ihre Nachkommen weiter und so weiter.
Die weiblichen Nachkommen führen das Wappen bis zu Ihrer Heirat und nehmen dann das Wappen des Ehemannes an, Gesetz dem Fall der weibliche Nachkomme legt auch den Geburtsnamen ab und nimmt den Namen des Ehemannes an.
Eine Ausnahme stellt der Doppelname dar. Führt der weibliche Nachkomme den Geburtsnamen und den Namen des Ehemannes, so können beide Wappen geführt werden. Dies sollte aber gesondert im Wappenbrief oder durch ein separates Schriftstück festgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen

http://www.wappenkunst.de

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Re: Weibliche Führungsberechtigung

Beitrag von Tekker » 16.06.2006, 09:15

Marc94 hat geschrieben: Aber letztendlich ent´scheidet eh der Wappenstifter :!: :!: :wink:
Das sehe ich so nicht, der Stifter bekundet eigentlich nur einen frommen Wunsch, wenn er die Führung auch auf die Cognaten ausdehnt.

Letztlich entscheident ist nur das Verhalten der Nachkommen, ob sie es auch so führen. Sollte es in der Masse zur Führung durch Cognaten kommen, so ist von einer geänderten gewohnheitsrechtlichen Situation auszugehen. Die derzeitige Unterstreicht m.E. den Mannesstamm. Da spielen auch berühmte Ausnahmen wie der Herr Gensfleisch imho keine Rolle. Und auch, was die Wappenrollen in ihren Satzungen haben, ist da nicht entscheident. :wink:
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Gast

Beitrag von Gast » 17.06.2006, 08:53

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Das diese teilweise unterschiedlich sind, zeigt, dass das Thema Führungsberechtigung sich z. Zt. im Wandel befindet und vielleicht zukünftig liberaler (-> weibliche Führungsberechtigung :lol: ) ausgelegt wird.

Ich finde die Möglichkeit, selbst ein Wappen führen zu können, immer noch sehr interessant. Ich bleibe am Ball.

Viele Grüße

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H.-P. Scharf
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Beitrag von H.-P. Scharf » 17.06.2006, 09:11

icelander hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Das diese teilweise unterschiedlich sind, zeigt, dass das Thema Führungsberechtigung sich z. Zt. im Wandel befindet und vielleicht zukünftig liberaler (-> weibliche Führungsberechtigung :lol: ) ausgelegt wird.

Ich finde die Möglichkeit, selbst ein Wappen führen zu können, immer noch sehr interessant. Ich bleibe am Ball.

Viele Grüße
Unterschiedlich ?
Bitte nicht auf Kinder von 12 jahren hören wie Marc94 ;)

Die weibliche Linie (ihre Enkel) kann Ihr Wappen führen aber nur wenn sie den Namen angenommen hat! Ob dies eine Wappenrolle zulässt, wie herr Billet schon sagte, kann ihnen nur diese Auskunft darüber geben.

Aber bitte lesen sie alles nochmal durch, dann geht der Knopf schon auf ;)

lg
HP

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 17.06.2006, 11:50

Es ist über die cognatische Weitergabe von Wappen schon an anderer Stelle in diesem Forum diskutiert worden.

Vielleicht eignet sich einer der "Fäden" als geeignet fürs "Goldene Archiv", so daß wir nicht immer in derselben Suppe herumrühren müssen :roll: :roll: .

Eine moderne Rechtsauffassung müßte eigentlich sein - selbverständlich ist es möglich, und selbverständlich ist der Stifter Herr über die Wappenvererbung.

Allerdings gibt es auch gewichtige Gegenstimmen. Daß diese aus dem eher konservativen Lager stammen, ist unerheblich. Was zählen würde, wäre eine Richterstimme - und die haben wir nun einmal nicht.

Dessenungeachtet kann ich H.-P. Scharf nur uneingeschränkt zustimmen. Es ist geradezu fahrlässig, sich auf Einzelstimmen zu verlassen, bei denen ungewiß (oder möglicherweise gar schrecklich gewiß) ist, welcher Grad an Expertentum dahintersteckt.
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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