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ranzino
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Beitrag von ranzino » 20.06.2006, 06:08

Guten Morgen,

zur Frage über Abschaffung des Adel dieser Artikel aus der Weimarer Verfassung von 1919:

Artikel 109
Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben.
Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht mehr verliehen werden.
Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen...


Unsere Bundesrepublik hat diese Regel übernommen. Als Beispiel nehme ich einfach Richard von Weizsäcker, welcher ein Enkel des Karl Hugo Freiherr von Weizsäcker ist. Dieser Großvater bekam 1897 den persönlichen württembergischen Adel verliehen und wurde 1916 in den Freiherrenstand erhoben. http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_von_Weizs%C3%A4cker
Der Unterschied ab 1919 ist nun der, dass "Freiherr Karl Hugo von Weizsäcker" zu einem "Karl Hugo Freiherr von Weizsäcker" wurde. Er war also kein Freiherr mehr, er hieß nur noch so. :) Unser ehemaliger Bundespräsident dürfte auch den Freiherren im Namen führen, wenn er denn will.

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