Der Heraldiker unterm Lupenglas

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münchnerherold
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Beitrag von münchnerherold » 18.03.2006, 13:39

Bei Tausenden von Wappenbildern kann
es durchaus zu Ähnlichkeiten kommen,
was man auch nicht ausschliessen kann.
Dennoch versuchen alle Wappenrollen
die Gleichheit auszuschliessen.
Freundliche Grüsse, Wappenherold. :)
Sagen was man denkt, machen was man sagt.

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lengauer

Heraldiker?

Beitrag von lengauer » 18.03.2006, 15:42

Hallo! Auf die Frage nach dem Heraldiker gibt es keine eindeutige Antwort. Es kommt darauf an, was man mit der Heraldik ausdrücken will.
An und für sich ist die Heraldik im engeren Sinne eine Hilfswissenschaft der Geschichte und kann als solche auf einer Universität oder autodidaktisch studiert werden.
Andererseits betrifft die Heraldik aber auch die Kunst der Wappendarstellung. Dabei spielt auch die Symbolik eine bedeutende Rolle.
Die Herstellung von Wappen, seien es geschnitzte, gemalte, in Blech getriebenene usf. hat aber für mich mit der Heraldik fast nichts zu tun, sondern fällt unter die Kategorie Kunsthandwerk.Mf.H. Siegmar

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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 18.03.2006, 16:06

@ lengauer

Dies ist bekannt !
Sie sollten erst die Eingangs gestellte Frage lesen !
Darum geht es hier auch nicht, sondern lediglich um die Arbeiten, die ein beruflich tätiger HERALDIKER im Rahmen seiner Berufsausübung ausführt. :lol:

lengauer

Heraldiker

Beitrag von lengauer » 18.03.2006, 16:24

Der Beruf HERALDIKER ist mir als solcher nicht bekannt, weil die WAPPENHERSTELLUNG von vielen Kunsthandwerkern ausgeführt werden kann. M.f.G. Siegmar

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Claus J.Billet
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Re: Heraldiker

Beitrag von Claus J.Billet » 18.03.2006, 16:56

lengauer hat geschrieben:Der Beruf HERALDIKER ist mir als solcher nicht bekannt, weil die WAPPENHERSTELLUNG von vielen Kunsthandwerkern ausgeführt werden kann. M.f.G. Siegmar
@ lengauer

Sie mögen, was die offizielle deutsche Berufsbezeichnung betrifft, recht haben. Den BERUF des "HERALDIKER's " gibt es nicht.
In diesem Sinn sind alle "sogenannten" Heraldiker lediglich Kunstschaffende, sei es als Kunstmaler, Graphiker oder anderweitige Berufsbilder. Alle, die sich mit der Hilfswissenschaft HERALDIK beschäftigen und Wappen erstellen, sollten sich aber mit dem entsprechenden Hintergrundwissen ausstatten.
Und genau darum geht es hier im "Faden"
"Der Heraldiker unterm Lupenglas"

Kunsthandwerker, die sich hauptsächlich mit der Hilfswissenschaft HERALDIK beschäftigen und Wappen erstellen sind allgemein auch unter dem Oberbegriff "HERALDIKER" bekannt. Dies bringt lediglich zum Ausdruck, daß der so bezeichnete sich hauptsächlich und umfassend mit der Hilfswissenschaft HERALDIK beschäftigt.
Es wundert mich, daß Sie, der sich doch hier und in anderen Foren, die sich mit Heraldik beschäftigen ( GwF.), solches nicht wissen sollten und dann dennoch richtig stellen müßen.
Die ist allgemein bekannt, zumindest in Deutschland. :lol:
Wie es bei Ihnen in Österreich ist kann ich allerdings nicht beurteilen.
Was aber auch nicht Gegenstand dieses Themas ist.
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 19.03.2006, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.

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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 19.03.2006, 10:17

Es gibt durchaus echte Heraldiker in Deutschland, die auch die dafür nötigen Prüfungen in England abgelegt haben. Allerdings wird derjenige, der diesen rechtmäßigen "Titel" führt, bald mehr Zeit aufwenden müssen, um sich gegen deutsche Abmahnvereine zu wehren, als daß er sich um die Heraldik kümmern könnte. :lol:

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Tekker
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Beitrag von Tekker » 21.03.2006, 10:19

M. Waas hat geschrieben:um sich gegen deutsche Abmahnvereine zu wehren
Das erklär mir mal bitte. Es kann sich doch jeder "Heraldiker" nennen, dem das Spaß macht. Wer sollte denn da aus welchem Grund "abmahnen"?
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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 21.03.2006, 12:47

Weil in einem Titel wie z.B. "Heraldry Master" oder "geprüfter Heraldiker" unlauterer Wettbewerb vermutet wird.
Man bekommt von einem obskuren Abmahnverein die Aufforderung diese Bezeichnung nicht zu verwenden, weil Verstoß gegen das UWG!
Man muß dann also seinen RA aufsuchen, die nötigen Papiere unterm Arm um gegen die Abmahnung vorgehen. Das kostet 1. Zeit, 2. Geld und 3. Nerven! :evil:

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Tekker
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Beitrag von Tekker » 21.03.2006, 12:51

Mmh, dann sollte man sich besser nur "Heraldiker" nennen anstatt "geprüfter Heraldiker".

Scheint mir eine deutsche Eigenheit, andere zu verklagen etwas nicht zu tun, anstatt selber tätig zu werden. Traurig, traurig... :(
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A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 21.03.2006, 18:56

M. Waas hat geschrieben:Weil in einem Titel wie z.B. "Heraldry Master" oder "geprüfter Heraldiker" unlauterer Wettbewerb vermutet wird.
Man bekommt von einem obskuren Abmahnverein die Aufforderung diese Bezeichnung nicht zu verwenden, weil Verstoß gegen das UWG!
dann verstehe ich aber nicht, warum beim Siegel des "Interessenverbandes Deutscher Wappen" im noch "geprüfter Heraldiker" geschrieben steht.

Ist dies kein Verstoß gegen das UWG?

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Beitrag von derkleinefux » 21.03.2006, 19:31

Nicht alles, was einem vorgeworfen wird, muss stimmen.
Habe Herrn Waas so verstanden, dass man sich (wenn Berechtigung vorliegt) sehr wohl so nennen darf, es aber mit gewissen "Belästigungen" verbunden ist, die durchaus "lästig" werden können, so dass es manchmal gut sein kann, nicht von seinem RECHT gebrauch zu machen.
Beste Grüße,
Dietrich Kirschner

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 21.03.2006, 19:35

Tekker hat geschrieben:
Scheint mir eine deutsche Eigenheit, andere zu verklagen etwas nicht zu tun, anstatt selber tätig zu werden. Traurig, traurig... :(
Ich glaube, in Amiland sind die diesbezüglichen Verhältnisse noch krasser (siehe "Stella-Award") ....
Ne suy plus vil que les aultres

jochen

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AndreasWurm
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Beitrag von AndreasWurm » 22.03.2006, 14:53

A.Lenz hat geschrieben:
M. Waas hat geschrieben:Weil in einem Titel wie z.B. "Heraldry Master" oder "geprüfter Heraldiker" unlauterer Wettbewerb vermutet wird.
Man bekommt von einem obskuren Abmahnverein die Aufforderung diese Bezeichnung nicht zu verwenden, weil Verstoß gegen das UWG!
dann verstehe ich aber nicht, warum beim Siegel des "Interessenverbandes Deutscher Wappen" im noch "geprüfter Heraldiker" geschrieben steht.

Ist dies kein Verstoß gegen das UWG?

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz
Hallo,

ich kenne mich nicht mit Gesetzen aus.
Ist denn die Bezeichnung "Geprüfter Heraldiker" jetzt ein Verstoß gegen das UWG oder nicht :?:

Bitte klärt mich auf.

Mfg Andreas Wurm

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 22.03.2006, 17:42

@ Andreas Wurm :lol:

Zitat:
Im 19. Jahrhundert und auch gerade zu dieser Zeit gibt es eine gewisse Grauzone die Heraldik betreffend. Es werden „garantiert echte Familienwappen“ im Internet und auf Auktionen angeboten. Es gibt reisende Heraldiker, die auf Jahrmärkten und Verbrauchermessen Familienwappen zum Kauf anbieten. Von bestimmten Verlagen werden Familienchroniken angeboten, mit ebenfalls einem „echten“ Familienwappen. Hier ist der Weg, von einem einfachen Scherz bis hin zum handfesten Betrug, nicht weit. Unter allen diesen Machenschaften haben die wirklichen Heraldiker und heraldischen Vereine zu leiden. Es wird eben nicht mehr differenziert, sondern alle über einen Kamm geschoren.
Weil die Berufsbezeichnung Heraldiker nicht geschützt ist und es auch schwarze Schafe unter den Vereinen gibt, wurde der Interessenverband Deutsche Wappen gegründet. Er soll dem Kunden und Verbraucher eine bestimmte Qualität der angeschlossenen Heraldiker und heraldischen Vereine sichern. Dafür bürgt der Verband mit einem Qualitätssiegel.


Soweit die Erläuterung des herausgebenden IDW. :lol:

Und hier ein Link mit Erläuterung zur UWG.:
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 23.03.2006, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 22.03.2006, 18:25

AndreasWurm hat geschrieben:
ich kenne mich nicht mit Gesetzen aus.
Ist denn die Bezeichnung "Geprüfter Heraldiker" jetzt ein Verstoß gegen das UWG oder nicht :?:

Bitte klärt mich auf.
Hallo Andreas :lol:

Um es auf einen einfachen Nenner zu bringen:

Viele "Berufsbezeichnungen", bei denen man dem Anschein nach auf eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium schließen könnte, sind nicht geschützt. Hierzu gehört auch das "Berufsbild" des Heraldikers.

Diese ungeschützten "Berufsbezeichnungen" können jedoch von jeder Person
legal geführt werden.

Werden nun ungeschützte "Berufsbezeichnungen" im "Berufsleben" (z. B. bei Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne daß man über die entsprechende Qualifikation verfügt, so kann hier eventuell ein Verstoß gegen den § 5 des UWG (Irreführende Werbung) vorliegen.

Gruß

Alois

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