Kürzlich erhielt ich von einem befreundeten Heimatforscher einen Hinweis, dass in "Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte und der Einführung und Verbreitung Deutscher Kolonisten und Rechte in Schlesien und der Ober-Lausitz" von TZSCHOPPE/STENZEL eine Nennung des Namens Withco Boemus verzeichnet ist. Es handelt sich um:
CXLVII. 8.Dezember 1336. "Bolko II., Herzog von Schlesien Münsterberg, befreiet alle Güter des Klosters Kamenz von dem Landgerichte und gibt dem Kloster die oberste Gerichtsbarkeit über dieselben." [...] Testes hujus sunt, domini Arnoldus de Rathenow, Johannes Budow, Reinhardus de Bischovisheim, Peregrinus de Petirzwald, Peczco de Milcowicz, Withco Boemus, Paulus de Pemerico, et Petrus curie nostre notarius. Datum Glacz, sexta ydus Decembris, anno domini millesimo CCCXXX sexto.
Mehrere Indizien sprechen dafür, dass es sich in der Tat um Witigo Beheim, den älteren, handelt. Vielleicht ist diese Vorgehensweise für den einen oder anderen Familien- und Wappenforscher von Interesse.
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
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Vormundschaft bei Leibgedinge
Bei der Registrierung/Beurkundung um 1400 von Leibgedingen (Witwengut) in den Landbüchern erscheinen immer neben den üblichen Testes/Zeugen auch Tutores/Vormunde. Ich vermute, dass die besondere Stellung der Vormundschaft meistens durch die engere Verwandtschaft vorgenommen wurde. Wem liegen ähnliche Erfahrungen vor?
http://64.233.179.104/search?q=cache:MS ... =clnk&cd=1
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
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Guenter Boehm
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Re: Vormundschaft bei Leibgedinge
In österr. Herrschaftsarchiven findet man anläßlich der Protokollierung von Abhandlungen in den Protokollen die Ausdrücke GERHABER bzw. GERHABSCHAFT für Vormund von minderjährigen Waisen. Sie wurden von der Obrigkeit (Herrschaft) bestellt und waren dieser für die Verwaltung des Mündelvermögens verantwortlich.Die bestellten Gerhaber waren nur selten mit ihren Pupillen verwandt. Die Mündelgelder wurden in Waisenkassen deponierten, die vielfach die Funktion von Darlehenskassen hatten.Guenter Boehm hat geschrieben:Bei der Registrierung/Beurkundung um 1400 von Leibgedingen (Witwengut) in den Landbüchern erscheinen immer neben den üblichen Testes/Zeugen auch Tutores/Vormunde. Ich vermute, dass die besondere Stellung der Vormundschaft meistens durch die engere Verwandtschaft vorgenommen wurde. Wem liegen ähnliche Erfahrungen vor?
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Viele Grüsse,
Guenter Boehm
Tutoren bzw. Kuratoren u. Prokuratoren hatten vielmehr je nach dem Umfang der Vollmacht die Stellung von gewillkürten Stellvertretern.
M.f.G. Siegmar Lengauer.
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Im "Urkundenbuch der Stadt Liegnitz und ihres Weichbildes, bis zum Jahre 1455" ist folgender Eintrag:
No. 453. 1411. Sept. 28
[Text Besitzwechsel]
"An Pergamentstreifen ein kleines Siegel in schwarzem Wachs, im Wappen drei Schlüssel mit der Umschrift Petir Boeme."
Frage an unsere Wappenforscher: Könnten hier verwandtschaftliche Verhältnisse mit den Schlüssel-Beheim vorliegen? Gleiche Gegend, gleicher Zeitraum, gleicher Name, gleiches Symbol im Schilde.
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
No. 453. 1411. Sept. 28
[Text Besitzwechsel]
"An Pergamentstreifen ein kleines Siegel in schwarzem Wachs, im Wappen drei Schlüssel mit der Umschrift Petir Boeme."
Frage an unsere Wappenforscher: Könnten hier verwandtschaftliche Verhältnisse mit den Schlüssel-Beheim vorliegen? Gleiche Gegend, gleicher Zeitraum, gleicher Name, gleiches Symbol im Schilde.
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
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